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MARUVA 



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Status: Offline
Registriert seit: 29.09.2009
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 29.09.2009 - 16:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,

schweren Herzens wollen wir unsere MARUVA verkaufen.

Wir haben folgende Situation:

- Verkäufer ist deutscher Staatsbürger
- Der potenzielle Käufer ist deutscher Staatsbürger
- Das Schiff ist in Deutschland registriert ( TO-Stander und Flaggenzertifikat ).
- Das Boot liegt in Griechenland und soll auch da verkauft werden.
- Mehrwertsteuer wurde in Deutschland bezahlt.


Kennt sich jemand mit dem Bürokram aus ?

Wenn ja wäre ich für eine Antwort dankbar.

Lots of Sunshine

Rudi




chacha 



...

Status: Offline
Registriert seit: 12.07.2008
Beiträge: 137
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...   Erstellt am 29.09.2009 - 16:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


MARUVA schrieb
    Kennt sich jemand mit dem Bürokram aus ?


Der eine kommt mit Geld, der andere mit einer Bestätigung, dass er das Geld erhalten hat und dass das Eigentum am Boot an den anderen übergegangen ist. Dann tauschen die beiden das, was sie haben, und fertig.

Hört sich merkwürdig an, ist aber so. Ein Boot zu kaufen/verkaufen verursacht genau denselben Bürokram wie ein Brötchen zu kaufen/verkaufen.

Der Käufer kann dann natürlich, damit er weniger E
Erklärungsbedarf bei Hafenbehörden usw hat, z.B. einen Flaggenschein für sein Boot holen. Aber das hat mit dem Kauf/Verkauf selbst nichts zu tun und liegt sowieso im Ermessen des Käufers.




Bernd ...





Status: Offline
Registriert seit: 06.11.2005
Beiträge: 293
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...   Erstellt am 04.10.2009 - 21:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


So ungefähr, wie chacha das lässig beschrieben hat isses. Der Käufer kann mit dem Kaufvertrag ein Flaggenzertifikat auf seinen Namen beantragen (das alte wird ggf. gelöscht) und benötigt in GR eine Versicherungsbestätigung (Confirmation of Cover)auf seinen Namen, weil in GR und TR wirklich überall danach gefragt wird.
Dann ist es sein Boot.
Umsatzsteuer etc. dürften, da in der EU, keine Rolle spielen, allerdings sollte eine Kaufquittung von Anno Dunnemals in Kopie vorhanden sein, aus der hervorgeht, dass der Erstkäufer mal USt. bezahlt hat.

[Dieser Beitrag wurde am 04.10.2009 - 21:22 von Bernd aktualisiert]





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Gruss

Bernd


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