<Gabi> unregistriert
| Erstellt am 01.05.2005 - 09:13 |  |
Hallo, ich habe eine Frage: ich habe mir ein Blutdruckmessgerät zugelegt. Ein ganz normales, mit Manschette und Hörgerät. Habe es gebraucht gekauft, daher ist es schon etwas älter. Mir wurde gesagt, daß wieder geeicht werden muß. Leider habe ich versäumt zu fragen, wo ich so etwas machen kann. Ich arbeite nicht im medizinischen Bereich, ich brauche das Gerät für meinen eigenen Gebrauch, da ich übergewichtig bin und so meinen eigenen Blutdruck kontrollieren will bzw. kontrollieren lassen will. Also Frage: wo kann ich das Gerät eichen lassen? Danke im voraus! Gabi
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<Hardy> unregistriert
| Erstellt am 12.06.2005 - 18:00 |  |
Hallo Gabi,
lass Dir mal keinen Schmarrn erzählen. Die MPBetreibV sieht für Blutdruckmessgeräte in der Anlg. 2 lediglich eine messtechnische Kontrolle (mtK) vor, wenn das Teil gewerblich genutzt wird. Da Du es privat verwendest, brauchst Du dafür kein Geld ausgeben. Eine mtK an einem nichtinvasiven Blutdruckmessgerät zu machen, ist heute auch nicht mehr unbedingt so üblich - zumal die Preise für die mtK oftmals höher liegen, als die Preise für ein neues Gerät. Du mußt Dir nur eine Sache vor Augen führen - Dein Hausarzt wird in der Zukunft möglicherweise andere Werte als Du messen, weil er sein Gerät zur mtK bringen muß. Da Du Dein Gerät nicht zur mtK bringst, werden die Toleranzen der möglichen Messfehler nicht analysiert - in der Kontinuität der Toleranzen ist das jedoch nicht von gravierendem Belang.
Gruß Hardy
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