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Gelica ...
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 16:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo allerseits,

und wieder ein kleines update.

Die ARGE hat bislang weder geantwortet noch gezahlt. Alle oben gelisteten Anträge sind unbeantwortet / unbearbeitet (mit Ausnahme der Bewerbungskosten, diese sind erstattet worden).

Die in meinem letzten Schreiben gesetzte Bearbeitungsfrist von 2 Wochen bis 20.10.08 ist verstrichen. Dazu kommt, dass wir der GEZ bis zum Monatsende den neuen ALG2-Bescheid vorlegen müssen wegen weiterer Befreiung. Ohne Bescheid keine Befreiung...

Wie gesagt es geht mir nicht wirklich ums Geld (das ist natürlich auch wichtig, schließlich muss meine Familie essen können). Mir geht es darum, dass die ARGE unzulässige Nachweise einfordert unter dem Deckmantel der Mitwirkung, dass die ARGE ihre Arbeit nicht macht und ihren Pflichten nicht nachkommt, ihre Mitarbeiter keine Ahnung haben und die Rechte der ALG2-Empfänger mit Füssen getreten werden.

Was haltet Ihr nun für sinnvoll? Zum Sozialgericht Eilantrag stellen? Untätigkeitsklage? Sonstiges? Ich hab darauf im Moment zwar eigentlich keinen Nerv und auch keine Zeit dafür aber... was muss das muss.

Gruß
Gelica




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 13:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Untätigkeitsklage geht nicht, diese setzt den Ablauf der Fristen nach SGG voraus: Widerspruch 3 Monate, Anträge 6 Monate.

Antrag auf einstw. Anordung wegen rechtswidriger Unterdeckung deines gesetzlich garantierten soziok. Existenzminimums wäre möglich, wenn du weist, dass du weiterhin Anspruch auf ALG II hast.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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Gelica ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 15.11.2008 - 14:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Huhu,

nach 2 Monaten kam endlich Post vom CA. Aber nein, kein Bescheid (und auch immernoch keine Geld) sondern:

Verpflichtung zum Vorlage von:
- Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben (Formular lag nicht bei)
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Anlage EK für meinen dauerkrankgeschriebenen Mann M*** (der zuletzt ins Sozialgeld eingestuft war)
- Anlage EK für meinen älteren Sohn, der demnächst 18 wird aber noch bis 2011 das Gymnasium besucht zwecks Abitur
- Kindergeldbescheid für meinen älteren Sohn

Und ich dachte mit Vorlage der Einkommensbescheinigung für September (mit dem Haken bei monatlich gleichbleibende Zahlung) und meiner EK sowie den anderen eingereichten Bescheiden läge dem CA genug vor, um die Ansprüche zu berechnen.... Gelobt sei die Datensammelwut der Ämter

Reichen bei den Kontoauszügen und dem Kindergeldbescheid auch Kopien oder braucht das CA die Originale? Auf mein letztes eingesandtes Original hab ich zwei Monate warten dürfen, daher möchte ich diese eigentlich nicht einschicken.

Gruß
Gelica

Hinweis: Klarnamen gelöscht wegen Datenschutz (Wolf/Mod)

[Dieser Beitrag wurde am 15.11.2008 - 14:47 von Wolf27 aktualisiert]




Gelica ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 15.11.2008 - 16:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ups... hab ich wohl nicht aufgepasst danke Wolf

[Dieser Beitrag wurde am 15.11.2008 - 16:38 von Gelica aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 15.11.2008 - 18:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Einen Kindergeldbescheid gibt es schon lange nicht mehr, da reicht der entsprechende Kontoauszug.

Kontoauszüge nur vorlegen! Die dürfen vom Amt weder kopiert noch behalten werden!





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Gelica ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 06.12.2008 - 16:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Und wieder mal ein update von mir, denn es kam Post von der ARGE... natürlich nichts nettes, sondern die Rückforderung für September. Für Oktober, November und Dezember ist allerdings noch immer kein Bescheid und kein ergänzendes ALG2 da.

Die Rückforderung ging seperat an alle BG Mitglieder aber sie enthielt keine genaue Berechnung sondern lediglich einen zu zahlenden Betrag, der mit zwar nicht überhöht erschien, aber ich hätte doch gerne eine genaue Übersicht, wie der Betrag zustande kommt.

Dazu bekamen alle erwachsenen BG Mitglieder eine Erklärung (Anhörung) zum ausfüllen. In dieser haben wir dann um eine übersichtliche Berechnung gebeten und darauf hingewiesen, dass eine Rückzahlung derzeit aufgrund der finanziellen Unterdeckung des Bedarfs seit 3 Monaten wegen Zahlungseinstellung der ARGE nicht möglich sei und der Betrag doch mit den ausstehenden Zahlungen verrechnet werden soll.

Den freiwillig auszufüllenden "Fragebogen zur beabsichtigen Aufrechnung" habe ich ignoriert, mir entzieht sich der Sinn dieses Fragebogens. Ich beabsichtige sicherlich nicht, meinen Leistungsanspruch freiwillig kürzen zu lassen.

Die drei Monate Frist zur Bearbeitung der Widersprüche sind fast rum, mal gespannt, ob sich da mal noch was tut oder ob ich Untätigkeitsklage einreichen muss. Und mal sehen, wann endlich der Bescheid für die Zeit ab Oktober kommt, den wir ja auch bei der GEZ nachreichen müssen.

Gruß
Gelica

[Dieser Beitrag wurde am 06.12.2008 - 16:21 von Gelica aktualisiert]




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