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Gelica  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.05.2008 Beiträge: 24 Nachricht senden | Erstellt am 23.09.2008 - 20:27 | |
Hallo mal wieder 
Es gibt meinerseits noch nicht wirklich etwas Neues, die Anträge (auf neue SB) und Widersprüche (gegen Kürzung, gegen die vorsorgliche Einstellung von Zahlung, gegen Vorlage Arbeitsvertrag) sind raus, Antworten stehen noch aus.... Wirklich verblüffend, wie schwer die ARGE unsereinem die Arbeitsaufnahme macht....
Mir ist allerdings aufgefallen, dass ich noch eine EGV laufen habe, die bis 21.11.08 gültig ist. Kann /sollte ich diese nicht besser wegen Arbeitsaufnahme kündigen? Irgendwie müsste ich sonst theoretisch weiterhin 6 Bewerbungen im Monat schreiben....
Eine Frage hätte ich auch noch. Meinem Mann war 2005 das ALG2 wegen Nicht-Unterzeichnen einer EGV gekürzt worden (er sollte vor Ort sofort unterschreiben bei völlig überzogener Anzahl von Bewerbungen und hat sich geweigert) für 3 Monate um 30%. Widerspruch hier wurde abgelehnt und die EGV per Verwaltungakt erlassen. Mittlerweile ist nun gerichtlich geklärt, dass eine Kürzung unzulässig ist, wenn die EGV per Verwaltungsakt erlassen werden kann. Besteht für uns noch die Möglichkeit aufgrund dessen das Geld zurückzufordern? Ich vermute mal nicht, aber ich würde gerne der ARGE noch etwas mehr Arbeit bereiten.
Danke und Gruß
Gelica
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 24.09.2008 - 13:52 | |
Gelica schrieb
Mir ist allerdings aufgefallen, dass ich noch eine EGV laufen habe, die bis 21.11.08 gültig ist. Kann /sollte ich diese nicht besser wegen Arbeitsaufnahme kündigen? Irgendwie müsste ich sonst theoretisch weiterhin 6 Bewerbungen im Monat schreiben....
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ja, sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde. Begründung: wesentliche Änderungen in den der EinV zugrunde liegenden Verhältnissen.
Gelica schrieb
Eine Frage hätte ich auch noch. Meinem Mann war 2005 das ALG2 wegen Nicht-Unterzeichnen einer EGV gekürzt worden (er sollte vor Ort sofort unterschreiben bei völlig überzogener Anzahl von Bewerbungen und hat sich geweigert) für 3 Monate um 30%. Widerspruch hier wurde abgelehnt und die EGV per Verwaltungakt erlassen. Mittlerweile ist nun gerichtlich geklärt, dass eine Kürzung unzulässig ist, wenn die EGV per Verwaltungsakt erlassen werden kann. Besteht für uns noch die Möglichkeit aufgrund dessen das Geld zurückzufordern?
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Ja: mittels Überprüfungsantrag dieses damaligen Sanktionsbescheides kann man das Verfahren neu eröffnen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gelica  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.05.2008 Beiträge: 24 Nachricht senden | Erstellt am 01.10.2008 - 15:45 | |
Hallo wieder mal,
hiermit möchte ich euch mal auf dem Laufenden halten.
7.9.08: nach Ankündigung von 10% Leistungskürzung Einsendung von drei Schreiben an die ARGE: Antrag auf Zuteilung eines neuen Fallmanagers, Widerspruch gegen die Kürzung meiner ALG2-Bezüge, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die bisherige Fallmanagerin. Alle drei Schreiben sind unbeantwortet, lediglich für den Widerspruch liegt mir eine Eingangsbestätigung vor, obwohl ich bei allen drei Schreiben um schriftliche Bestätigung gebeten habe.
18.9.08 nach Ankündigung der vorsorglichen Einstellung der Leistungszahlungen wegen Arbeitsaufnahme Einsendung folgender Schreiben: Veränderungsmitteilung, Anlage EK, Widerspruch gegen die geforderte Vorlage des Arbeitsvertrags, Widerspruch gegen die vorsorgliche Einstellung der Leistungszahlungen und Bitte um Weiterzahlung, Antrag auf Weiterzahlung Leistungen wegen Ende Bezugszeitraum zum 31.10.08. Keine Rückmeldung der ARGE außer Bestätigungen für die zwei Widersprüche, trotz Bitte um Bestätigung der Schreiben.
26.9.08: da die Frist zur Vorlage der Einkommensbescheinigung am 27.9.08 ablaufen sollte und mein Arbeitgeber sie trotz Anfrage meinerseits noch nicht bearbeitet hatte (Urlaub des zuständigen Sachbearbeiters, Einpflegung in Gehalts-EDV noch nicht erfolgt): Antrag auf Fristverlängerung für die Vorlage der Bescheinigung (wegen Unmöglichkeit der Mitwirkung), Kündigung Eingliederungsvereinbarung, Antrag Erstattung Bewerbungskosten, Überprüfungsantrag wegen Kürzung 2005. Bislang keine Rückmeldung.
30.9.08 Abschlagzahlung 400 Euro von meinem neuen Arbeitgeber für den halben Monat September. Der Arbeitgeber kann erst mit dem Oktobermonat (zum 31.10.08) eine komplette Abrechnung vornehmen. Hier erfolgt dann auch eine eventuelle Nachzahlung für September. Der Arbeitgeber hat nun die Bearbeitung der Einkommensbescheinigung telefonisch zugesagt, sie liegt mir aber immernoch nicht vor ...
1.10.08 noch immer kein Geldeingang von der ARGE. Konto überzogen wegen zum 1.10 fälliger Kosten. D.h. kein Geld zum Leben, kein Geld zum Tanken. Vielleicht sollte ich meinen neuen Job kündigen, weil ich infolge der unzulässigen Zahlungseinstellung durch die ARGE die anfallenden Fahrtkosten nicht zahlen kann.
Kurz und gut: so sieht die mir von der ARGE in der Eingliederungsvereinbarung zugesicherte Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme aus . Abwarten will ich nicht, sondern mich wehren, was sollte ich als erstes tun?
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 01:49 | |
Hallo Gelica,
lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Leistungspflicht des Leistungsträgers und zwar ab dem Pkt. "bei Arbeitsaufnahme"!
Gelica schrieb
Kurz und gut: so sieht die mir von der ARGE in der Eingliederungsvereinbarung zugesicherte Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme aus. |
Was dort drinsteht, darauf hast du auch einen Anspruch, den du zur Not m. A. nach auch einklagen kannst.
@ Ottokar: Wie bekommt man die ARGE jetzt am geschicktesten flott? Kann doch nicht sein, dass Gelica den Job wieder verliert, nur weil die ihr da einen Knüppel nach dem anderen zwischen die Beine werfen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 10:42 | |
Gelica schrieb
Kurz und gut: so sieht die mir von der ARGE in der Eingliederungsvereinbarung zugesicherte Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme aus. |
Hast du die beantragt?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Gelica  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.05.2008 Beiträge: 24 Nachricht senden | Erstellt am 02.10.2008 - 16:58 | |
Nein, ich habe keine neue Eingliederungsvereinbarung beantragt, aber die alte, die noch bis 21.11.08 hätte laufen sollen, gekündigt (wie oben erwähnt). Und in dieser alten Vereinbarungen stand unter Leistungen Center für Arbeitsmarktintegration, dass sie mich bei der Arbeits- und Ausbildungssuche/-aufnahme unterstützen durch Unterbreitung von Vermittlungsvorschlägen, Aufnahme meines Bewerberprofils, Unterstützung Bewerbungsbemühungen etc. Das jetzige Verhalten der ARGE ist aber alles andere als unterstützend sondern eher kontraproduktiv.
Vorsorgliche Einstellung von Zahlungen mag unzulässig sein, die ARGE macht es trotzdem. Den Arbeitsvertrag einfordern mag unzulässig sein, die ARGE macht es trotzdem usw. Mir eine 2-wöchige Frist für die Vorlage der Einkommensbescheinigung zu setzen, obwohl ich auf die Rückgabe dieser keinen Einfluß habe, und davon die Weiterzahlung der Leistungen abhängig zu machen, erscheint mir ebenfalls äußerst fragwürdig, dennoch die ARGE macht es.
All das verkehrt doch den Sinn und Zweck eines Centers für Arbeitsmarktintegration ins Absurde und führt mich eher zu der Schlußfolgerung, dass es besser ist, erst gar nicht arbeiten zu gehen...
Wir sind zum Glück (noch) nicht verschuldet und werden noch kurze Zeit über die Runden kommen. Auch die mit meiner Berufstätigkeit verbundenen Unkosten werde ich schon irgendwie geregelt bekommen. Doch falls sich nicht bald etwas zum Guten entwickelt, wird es arg eng werden, denn das nächste dann volle aber nicht für die ganze BG ausreichende Gehalt kommt erst Ende Oktober. Ich halte das Vorgehen der ARGE für gesetzwidrig und möchte dagegen vorgehen.
Gruß Gelica
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.10.2008 - 11:14 | |
Ich hatte mit meiner Frage eigentlich wissen wollen, ob du die "Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme" beantragt hast?
Denn ohne Antrag keine Leistung.
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Gelica  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.05.2008 Beiträge: 24 Nachricht senden | Erstellt am 03.10.2008 - 14:43 | |
Sorry, nein ich habe nichts beantragt außer dem oben genannten. Also gab es von mir keinen "Antrag auf die Unterstützung bei der Arbeitsaufnahme", da ich ja auch keine zusätzliche finanzielle Unterstützung brauchte.
Und die "seelisch-moralische" Unterstüzung sollte eigentlich Grundaufgabe dieses Amtes sein anstatt es zu erschweren...
[Dieser Beitrag wurde am 03.10.2008 - 15:33 von Gelica aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.10.2008 - 17:02 | |
Da wäre u.a. möglich:
- Übergangsdarlehen in Höhe von max. 1000€; sinnvoll wenn der ALG II Anspruch entfällt statt Zahlung von ALG II im Monat der Lohnzahlung und nachträglicher Erstattung des ALG II, da das Darlehen erst später und in geringen Raten erstatte werden muss als eine ALG II Überzahlung
- Einstiegsgeld nach § 29 SGB II, meist in Höhe der Regelleistung, nicht zurückzahlbar; sinnvoll wenn der ALG II Anspruch entfällt und man z.B. nur 1/2 Monat überbrücken muss
- Erstattung der Fahrkosten der ersten 6 Monate nach Arbeitsaufnahme; immer sinnvoll wenn Fahrkosten entstehen
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Gelica  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 25.05.2008 Beiträge: 24 Nachricht senden | Erstellt am 07.10.2008 - 20:31 | |
Danke Ottokar. Es ging mir hier nicht wirklich ums Geld (auch wenn Miese auf dem Konto nicht wirklich schön sind), sondern ums Prinzip. Mittlerweile habe ich die Einkommensbescheinigung bekommen und weitergeschickt an die ARGE. Erfasst ist darin natürlich nur mein erstes Teilgehalt (von dem ich nur eine Abschlagszahlung bekommen habe) für etwas über einen halben Monat, ergo wird die ARGE rechnen müssen bzw. weitere Bescheinigungen für die nächsten Monate wollen.... denn mit Oktober kommt die Restzahlung für September, mit November die Jahressonderzahlung... erst im Dezember gibt es das erste ganz normale Gehalt. Mal gespannt wie das alles weitergeht und wann endlich Geld kommt.
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