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Bonny17690 
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...   Erstellt am 14.09.2008 - 14:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo zusammen,
ich habe die ausgefüllte Mietbescheinigung vom Vermieter:

Wohnungsgrösse: 44qm
Kaltmiete: 330.- Euro
Heizkosten ohne Warmwasser: 30.- Euro
Betriebskosten ohne Heizkosten: 80.- Euro
2 KM Kaution


laut ARGE angemessen:
325.- Euro inkl. Nk ohne Heizkosten

Freunde von mir würden mir die Differenz monatlich leihen.

Ich war 4 Jahre in Ägypten und lebe nun getrennt von meinem ägyptischen Mann. Ich habe hier in Deutschland nichts mehr. Daher hab ich auch einen Antrag aufHartz 4 und Erstausstattung gestellt. Wurde mir von der Sachbearbeiterin bei Antragstellung gesagt.

Zur Zeit wohne ich bei meinen Freunden ( im Zimmer der Tochter), ich möchte so schnell wie möglich in eine eigene Wohnung. Ist ja bestimmt auch zu verstehen.

Was kann die ARGE machen? Kann ich das Angebot meiner Freunde annehmen und diese "unangemessene" Wohnung mieten???

Ich weiss, dass mir dann die Zahlung der Mietkaution nicht zusteht.
Wie sieht es denn mit der Erstausstattung aus? Die hat doch nichts damit zu tun.

Brauche dringend Antworten. Will morgen früh zur ARGE

Bonny




Ottokar ...
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...   Erstellt am 14.09.2008 - 14:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Bonny17690 schrieb

    laut ARGE angemessen:
    325.- Euro inkl. Nk ohne Heizkosten

Das ist rechtswidrig!
Als Angemesen gilt nur die Kaltmiete. Eine Angemessenheit aus Kaltmiete incl. Nebenkosten ist rechtswidrig. Dagegen sollte man mittels Klage vorgehen.
Lies dazu mal hier:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue … 830b04.php



Bonny17690 schrieb

    Kann ich das Angebot meiner Freunde annehmen und diese "unangemessene" Wohnung mieten???

Ja.

Bonny17690 schrieb

    Was kann die ARGE machen?

Die Unterkunftskosten auf die Maximalhöhe begrenzen, also nur die "Angemessenen" zahlen.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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Bonny17690 
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Registriert seit: 14.09.2008
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...   Erstellt am 14.09.2008 - 14:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

jetzt hab ich doch mal richtig auf das "Merkblatt zu Unterkunfts - Heizkosten (Stand: Dezember 2007)" geschaut:

Also da steht:

Wohnort / Haushaltsgrösse: 45 qm 1 Person
mein Wohnort: Gruppe 2 Mietstufe 4
Max. gesamt 325.- Euro
bei Nebenkosten von 1,30 Euro / qm
entspricht das einer Netto Kaltmiete pro qm von 5,92 Euro

Was darf ich denn nun?? Was ist denn nun "angemessen"???

Danke im Voraus

Bonny




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 14.09.2008 - 15:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Angemessen ist demnach eine Kaltmiete von:
5,92€/m² - 1,30€/m² = 4,62€/m² x 45m² = 207,90€

Unabhängig davon: die Angabe und Festsetzung einer Bruttokaltmiete (= Kaltmiete incl. Nebenkosten) als Angemessenheitskriterium, wie hier in Höhe von 325€, ist lt. ständiger Rechtsprechung des BSG rechtswidrig.





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Bonny17690 
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...   Erstellt am 14.09.2008 - 16:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

also zahlt mir die ARGE 325.- Euro und ich nehme das Angebot meiner Freunde an... ??

Muss ich das für die ARGE schriftlich haben oder geht das so?

Kaution kann ich ja wohl vergessen. Gut das ich meine Freunde haben. Erst nehmen sie mich auf, als ich aus Ägypten gekommen bin und nun wollen sie mir auch noch bei der Wohnung weiterhelfen.

Wie ist das denn mit Umzugs- bez. Renovierungskosten. Die Wohnung muss gestrichen werden.

Oder lieber nichts mehr beantragen?

LG
Bonny




hydractiv 
Durchstarter
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...   Erstellt am 14.09.2008 - 17:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Also wenn ich mir den qm Preis ausrechne,der ist ja schon heftig mit 7,50€qm

Und 30€ monatlich für Heizung ist ja nun ziemlich wenig,da dürfte dann eine dicke Nachzahlung fällig werden.

Widerum sind 80€ Nebenkosten für 1 Person ziemlich hoch.

bonny17690,hast du den Vermieter gefragt wie er die Jahresabrechnung erstellt,ob er nach qm oder Personen abrechnet?




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 16.09.2008 - 15:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Bonny17690 schrieb

    also zahlt mir die ARGE 325.- Euro und ich nehme das Angebot meiner Freunde an... ??

Das musst du entscheiden.
Allerdings muss ich dich noch darauf hinweisen, dass das geld, was dir deine Freunde zu deiner Miete dazu geben, Einkommen gemäß § 11 SGB II darstellt, wenn es über dich läuft. Nur wenn die Zahlung direkt an den Vermieter geht, ohne das du diesen Zuschuß in die Hände oder auf dein Konto bekommst, ist es ken Einkommen weil für dich weder verfügbar noch verwertbar.





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Bonny17690 
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...   Erstellt am 18.09.2008 - 16:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


was mach ich denn nur?? jetzt ist schon bald ne ganze Woche vergangen und ich bin immer noch nicht schlauer

Ich komm einfach nicht an die ARGE ran und der Vermieter möchte heute Abend wissen ob ich nun miete oder nicht. Kann ich ja auch verstehen.

Was kann denn schlimmsten Fall passieren, wenn ich jetzt einfach die Wohnung miete und gut ist.

die ARGE muss doch den Betrag von 325.- Euro doch auf jeden Fall zahlen oder kann es passieren das ich GAR NICHTS bekomme???

Brauche schnell Antwort, Danke

hab nur noch ne Stunde Zeit oder so

LG
Bonny




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 18.09.2008 - 17:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Bonny,

hier einen Rat zu geben ist zwar schwierig, aber halte dir vor Augen, dass die Bude viel zu teuer ist

Der Ärger mit der ARGE ist vorprogrammiert und ewig können deine Freunde dich ja auch nicht unterstützen.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



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