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germany2007  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.07.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 26.07.2007 - 11:05 | |
Hallo und guten Morgen,
vieleicht kann mir einer mal eine Auskunft geben.
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn ist 19 Jahre und beginnt am 1.8. eine Lehre als Außenhandelskaufmann.
Wie uns bekannt ist wird er also ab 1.9. , wenn das erste Gehalt kommt, nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft aufgelistet, weil er dann für sich selber sorgen kann.
Wenn also in den vorhergehenden Bescheiden 4 Mitglieder der BG auftauchten, werden dann nur noch drei geführt. O.K. so weit alles verstanden.
Wenn er also nun nicht mehr aufgeführt wird, sein Einkommen und Vermögen nicht mehr berücksichtigt werden darf, bei uns aber weiter wohnt, was hat dies für Auswirkungen auf unseren Hartz4 Anspruch ?
Muss er uns zb.einen Mietzuschuß zahlen ?
Muss er trotzdem dem Amt gegenüber seine Konten/ Einkünfte etc. offen legen ?
Oder wird im Endeffekt einfach so getan, als ob er garnicht mehr da ist ?
Danke für konstruktive Antworten schon erstmal im vorraus.
bsw. Das Problem von Hartz4 ist nicht das Gesetz an für sich ( ja , mir ist klar, dass ist illegal und Menschenverachtent) aber das Problem sind die Sachbearbeiter/innen - Fallmanager/innen die überwiegend nur persönlche Entscheidungen treffen.
Man hat diesen Leuten ein Instrument von Macht in die Hand gegeben, wonach sie nach " Gut Dünken " über Leben und Vernichtung von anderen Manschen walten und herrschen können. Und kaum einer stoppt se.
-irgendwie hatten wir das doch schon mal -
Und das ist das eigentliche Problem
[Dieser Beitrag wurde am 26.07.2007 - 11:17 von germany2007 aktualisiert]
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.07.2007 - 18:26 | |
germany2007 schrieb
Wenn er also nun nicht mehr aufgeführt wird, sein Einkommen und Vermögen nicht mehr berücksichtigt werden darf, bei uns aber weiter wohnt, was hat dies für Auswirkungen auf unseren Hartz4 Anspruch ?
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Ja, weil ihr bildet dann eine Haushaltgemeinschaft und:
germany2007 schrieb
Muss er uns zb.einen Mietzuschuß zahlen ?
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... er muss seinen Mietanteil selbst zahlen.
Wenn ihr 3 Personen seit, muss er 1/3 der Miete zahlen. Ihr erhaltet nur eure 2/3 vom Amt.
germany2007 schrieb
Muss er trotzdem dem Amt gegenüber seine Konten/ Einkünfte etc. offen legen ?
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Nein!
Er muss ledigliche der sog. Unterstützungsvermutung widersprechen, in dem er dem Amt gegenüber schriftlich erklärt, dass er euch weder finanziell noch materiell unterstützt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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germany2007  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.07.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 26.07.2007 - 22:23 | |
@ Ottokar
VIELEN DANK für deine fixe Antwort.
Hat mir wirklich weitergeholfen.
Eine Frage hab ich jedoch noch in diesem Zusammenhang.
Er widerspricht nun der Unterstützungsvermutung und wir bilden eine Haushaltsgemeinschaft.
Ganz grob ausgedrückt, braucht er dann einen eigenen Kühlschrank, um weitere Spekulationen aus dem Weg zu gehen ? Denke mal du weißt was ich damit meine !
mit freundlichen Grüßen aus dem Sauerland
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.07.2007 - 09:30 | |
Hallo,
nein, er benötigt keinen eigenen Kühlschrank.
Eine Haushaltgemeinschaft ist im Prinzip das selbe wie eine Wohngemeinschaft. Man nutzt den Haushalt, also Küche und Bad, vielleicht auch Wohnzimmer, sowie die darin befindlichen Geräte gemeinsam, hat aber getrennte persönliche Räume wie Schlafzimmer.
Im Unterschied zu einer richtigen WG benötigt man bei einer Haushaltgemeinschaft mit seinem eigenen volljährigen Kind keinen Untermietvertrag wie bei Nichtverwandten in einer WG.
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<NATALY> unregistriert
| Erstellt am 03.09.2007 - 21:59 | |
Ottokar!
Kannst du mir bitte ein Beispiel von diesem Widerspruch( sogg.Unterstützungsvermutung)
schreiben und per email versenden? Oder einfach hier - ich schreib es dann ab. (Sehr geehrte Damen und Herren usw..)
Genau so, wie du es gerade gesagt hast, das der Sohn die eltern weder finanziel noch materiell unterstützt. Meine Eltern haben das gleiche Situation.
Bedanke mich im Voraus!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 04.09.2007 - 18:19 | |
---------- Beginn Widerspruch ----------
Datum
Absender
Empfänger
Widerspruch gegen ihr Schreiben vom (Datum des Schreibens in dem die Nachweise gefordert werden), (BG-Nummer, Aktenzeichen oder anderes Geschäftszeichen; falls fehlt, Kopie des Anschreibens beilegen und stattdessen auf die beigefügte Kopie verweisen)
Werte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich ihrer Unterstützungsvermutung nach SGB II § 9 Abs. 5.
Ich erkläre hiermit (an Eides statt), dass ich meine Mutter weder finanziell noch materiell unterstütze. Meine Mutter hat außerdem keine Möglichkeit, auf mein Einkommen oder Vermögen zuzugreifen.
Unterschrift
---------- Ende Widerspruch ----------
Hinweise:
(an Eides statt) kann belassen werden (Klammern entfernen), oder weggelassen werden.
Eine "Versicherung an Eides statt" nach § 294 Abs. 1 ZPO hat besondere rechtliche Beweiskraft, deshalb sollte man diese auch sorgfältig abwägen.
StGB § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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<vinc> unregistriert
| Erstellt am 28.10.2007 - 10:28 | |
Guten morgen,
ich habe eine Frage. Meine Tochter hat Ihre Ausbildung beendet und verdient jetzt 1300 Brutto (930€ netto).
ARGE verlangt jetzt Nachweise wie Sie dezeit Ihren Lebensunterhalt bestreitet
(Verdienstabrechnung, etc.)
Soll Sie gleich dazu schreiben, dass Sie uns weder finanziell noch Materiell unterstützt?
mfg
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 28.10.2007 - 11:28 | |
Hi vinc,
in Anlehnung an Ottokars Hinweise und Erklärung des Widerspruches der Unterstützungsvermutung folgendes:
Die Tochter lebt in Haushaltsgemeinschaft mit Euch.
Sie setzt das Schreiben auf, wonach sie die Eltern NICHT unterstützt.
Somit zahlt sie vor Ihrem Einkommen ihren Anteil der Miete und ihren Lebensunterhalt.
Verdienstabrechnung, Vermögenssitution usw. geht die ARGE nichts mehr an. Die ARGE hat KEIN Recht, dieses noch von ihr zu fordern.
Durch dieses Schreiben des Widerspruches der Unterstützungsvermutung ist sie völlig autark, hat keinerlei Auskunftspflicht gegenüber der ARGE. Sie ist völlig frei in ihrem handeln.
Gruß
Quinky
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