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Conni2302 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 03.06.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 03.06.2008 - 21:57 | |
Hallo, ich habe da ein großes Problem... Ich bin vor ca. 1,5 Jahren mit meinen Kindern zu einem guten Freund in sein Haus gezogen, der uns eine Etage vermietet hat (keine Einliegerwohnung), Küche und Bad haben wir gemeinsam genutzt und auch einen Mietvertrag gemacht. Im Laufe der Zeit hat sich dann eine Beziehung zwischen uns entwickelt... Da ich sowieso mit Geld immer schon etwas chaotisch war und meine Miete eher in Raten gezahlt habe, haben wir beschlossen, den Mietvertrag ganz fallen zu lassen. Allerdings besteht er auf jeden Fall an einer geringeren Unkostenbeteiligung für Strom, Wasser etc.
Wie teile ich das jetzt der ARGE mit????? Wir haben nämlich vor 2 Wochen schon Besuch von der ARGE gehabt - man unterstellt uns eine eheähnliche Beziehung! Verdammt, was mache ich jetzt? Ohne ARGE bin ich und die Kinder nicht krankenversichert, den Unterhalt für meine Kinder bekomme ich zur Zeit auch von der ARGE, da mein Exmann arbeitslos geworden ist....
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 04.06.2008 - 02:43 | |
Hallo Conni,
jetzt mal langsam und eins nach dem anderen. Die ARGE kann erst mal viel vermuten, aber sie muß es auch beweisen können. Daher auch der (hoffentlich angemeldete!?) Hausbesuch. Kannst du mal bitte schildern, wie der Hausbesuch abgelaufen ist.
Wichtige Frage vorab: Dein Vermieter hat einen Job, d. h. er bezieht ganz normal Lohn/Gehalt und hat mit der ARGE nichts zu tun?
Die ARGE will mit der Unterstellung einer eheähnlichen Beziehung natürlich in erster Linie Kosten einsparen. Dann würdet ihr (also dein Vermieter und du mit deinen Kindern) als BG eingestuft. Dies wiederum würde bedeuten, dass die ARGE davon ausgeht, dass dein Vermieter euch finanziell unterstützt und sein Einkommen teilweise auf euren Bedarf anrechnen. Lies mal bitte im Bereich "Ratgeber": Bedarfsgemeinschaft und Einstandsgemeinschaft.
Auch wenn ihr euch "menschlich" näher gekommen seid, heißt das nicht zwangsläufig, dass ihr eine BG bildet. Da eure Etage ja nicht abgetrennt ist und ihr Küche, Bad etc. gemeinsam nutzt, wäre hier m. A. nach erst einmal von einer WG auszugehen. Der vorhandene Mietvertrag bekräftigt diese Version ja im Grunde genommen auch.
Conni2302 schrieb
Wie teile ich das jetzt der ARGE mit????? |
Was willst du denen denn mitteilen? Hat die ARGE bereits Leistungskürzungen o. Ä. angedroht?
Conni2302 schrieb
Verdammt, was mache ich jetzt? Ohne ARGE bin ich und die Kinder nicht krankenversichert ... |
Oberstes Gebot ist jetzt, die Ruhe zu bewahren und keine überhasteten Aktionen zu starten. Wenn du jetzt aus Angst einen "dummen Fehler" machst, dann ist da Niemandem mit geholfen. Deine Leistungen dürfen aufgrund dieser unbewiesenen Behauptung der ARGE nicht einfach eingestellt werden. Dafür würde die Rechtsgrundlage fehlen.
Beantworte bitte mal die Fragen und wir werden prüfen, welche Schritte du unternehmen kannst.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Conni2302 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 03.06.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 05.06.2008 - 08:43 | |
Hallo,
nein, der Hausbesuch der ARGE war nicht vorher angemeldet... Da standen plötzlich 2 Damen vor der Tür, die behaupteten, sie hätten einen anonymen Hinweis bekommen, ich würde hier mit jemandem in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" zusammen leben. Dies habe ich verneint und die beiden auch nicht herein gelassen. Sie sind dann ohne grosses Theater wieder gegangen. Allerdings ist mir gestern dann Post ins Haus geflattert, dass die ARGE meine Kontoauszüge der letzten 12 (!!!!) Monate von mir haben will, ebenso wie eine Nebenkostenabrechnung! Alles innerhalb von 10 Tagen... Ich habe ja meine Miete immer bar und meistens auch in Raten gezahlt, bzw. wir haben auch schon mal was verrechnet, wenn ich für meinen jetzigen Freund beim Einkaufen etwas mitgebracht habe.... Das glauben die mir doch nie!!!!!! Und mein Vermieter ist auch in keiner Weise bereit oder in der Lage, uns finanziell zu unterstützen! Er hat zwar einen guten Job und verdient auch nicht schlecht, allerdings ist der Abtrag für das Haus ziemlich hoch und er zahlt Unterhalt für seine 2 Kinder, das ist auch nicht grad wenig! Allerdings hat mein Vermieter seine Mieteinkünfte durch mich ganz korrekt in seiner letzten Steuererklärung angegeben!! Und er hat einen Job und ein Einkommen und garnix mit der ARGE zu tun. Aber wenn sich meine Miete verringert, dann muss ich das doch melden, oder nicht??
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kersifa Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 07.05.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 05.06.2008 - 14:55 | |
Conni2302 schrieb
Hallo,
nein, der Hausbesuch der ARGE war nicht vorher angemeldet... Da standen plötzlich 2 Damen vor der Tür, die behaupteten, sie hätten einen anonymen Hinweis bekommen, ich würde hier mit jemandem in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" zusammen leben. Dies habe ich verneint und die beiden auch nicht herein gelassen. Sie sind dann ohne grosses Theater wieder gegangen. Allerdings ist mir gestern dann Post ins Haus geflattert, dass die ARGE meine Kontoauszüge der letzten 12 (!!!!) Monate von mir haben will, ebenso wie eine Nebenkostenabrechnung! Alles innerhalb von 10 Tagen... Ich habe ja meine Miete immer bar und meistens auch in Raten gezahlt, bzw. wir haben auch schon mal was verrechnet, wenn ich für meinen jetzigen Freund beim Einkaufen etwas mitgebracht habe.... Das glauben die mir doch nie!!!!!! Und mein Vermieter ist auch in keiner Weise bereit oder in der Lage, uns finanziell zu unterstützen! Er hat zwar einen guten Job und verdient auch nicht schlecht, allerdings ist der Abtrag für das Haus ziemlich hoch und er zahlt Unterhalt für seine 2 Kinder, das ist auch nicht grad wenig! Allerdings hat mein Vermieter seine Mieteinkünfte durch mich ganz korrekt in seiner letzten Steuererklärung angegeben!! Und er hat einen Job und ein Einkommen und garnix mit der ARGE zu tun. Aber wenn sich meine Miete verringert, dann muss ich das doch melden, oder nicht??
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Hey,
ich denke es wird sehr schwierig sein die Arge vom Gegenteil ihrer Einstellung zu überzeugen. Hat die Arge erst einmal Lunte gerochen läßt sie nicht mehr los.
Bei mir liegt ein ähnlicher Fall vor:
Wochenendbeziehung zum Vermieter,gleiche Meldeadresse.Die Arge hat mir die kompletten Leistungen eingestellt, noch bevor ich die Gelegenheit zur Gegendarstellung bekam. Der Mietvertrag wird ignoriert, ebenso die eidesstattliche Versicherung und die Vorlage der Kontoauszüge, auf der die Mietzahlung und auch das ich alleine wirtschafte ersichtlich ist.
Die Sache geht nun vors Sozialgericht per Eilantrag, da sich mein Freund nicht bereit erklärt für mich zu zahlen.
Ich wünsche dir viel Erfolg
LG kersifa
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.06.2008 - 17:59 | |
@Conni2302:
gegen dieses Ansinnen solltest du sofort Widerspruch einlegen! Diese Angaben werden von dir ohne jede Rechtsgrundlage gefordert!
Benutze dazu den "Widerspruch zu ihrer unbegründeten Forderung nach Kontoauszügen" hier im Forum im Bereich "Beispiele für Widersprüche".
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 05.06.2008 - 18:31 | |
Ottokar, was ist denn hiermit?
Conni2302 schrieb
... ebenso wie eine Nebenkostenabrechnung! |
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.06.2008 - 18:40 | |
Unter den o.g. Widerspruch schreibst du noch darunter:
Eine Nebenkostenabrechnung kann ich ihnen nicht vorlegen, da mein Vermieter sich weigert, nur wegen ihnen eine Zwischenabrechnung vorzunehmen, wozu er auch nicht verpflichtet ist.
Er beruft sich auf seine Rechte einer Jahresabrechnung nach BGB.
Sie können von mir keine Nachweise fordern, die ich nicht habe und die ich auch nicht beibringen kann. Eine solche Beweisanforderung wie hier von ihnen ist vollkommen überzogen und rechtswidrig. Hier ist die Grenze meiner Mitwirkungspflicht gemäß § 65 SGB I überschritten.
[Dieser Beitrag wurde am 05.06.2008 - 18:42 von Ottokar aktualisiert]
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Conni2302 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 03.06.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 18:17 | |
Hallo,
vielen Dank erstmal, den Widerspruch gegen die Vorlage der Kontoauszüge werde ich auf jeden Fall heute noch rausschicken. Die Nebenkostenabrechnung ist nicht das Riesen-Problem, wir haben zwar noch nie eine gemacht, aber die steht sowieso noch aus.
Aber was ist denn jetzt mit der Senkung meiner Mietkosten?
Wie formuliere ich denn das am besten für die ARGE? Ich will ja eigentlich auch nichts haben, was ich hier nicht zahlen muss!!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 18:21 | |
Conni2302 schrieb
Aber was ist denn jetzt mit der Senkung meiner Mietkosten?
Wie formuliere ich denn das am besten für die ARGE? Ich will ja eigentlich auch nichts haben, was ich hier nicht zahlen muss!!
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Wann wurde deine Miete warum vom Vermieter gesenkt?
Und wieviel erhälst du von der ARGE?
Gibt es einen Mietvertrag? Was steht da drin? Oder auf welcher Grundlage erhälst du von der ARGE Miete?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 18:32 | |
@ Ottokar: Auszug aus dem 1. Posting
Conni2302 schrieb
Ich bin vor ca. 1,5 Jahren mit meinen Kindern zu einem guten Freund in sein Haus gezogen, der uns eine Etage vermietet hat (keine Einliegerwohnung), Küche und Bad haben wir gemeinsam genutzt und auch einen Mietvertrag gemacht. Im Laufe der Zeit hat sich dann eine Beziehung zwischen uns entwickelt... Da ich sowieso mit Geld immer schon etwas chaotisch war und meine Miete eher in Raten gezahlt habe, haben wir beschlossen, den Mietvertrag ganz fallen zu lassen. Allerdings besteht er auf jeden Fall an einer geringeren Unkostenbeteiligung für Strom, Wasser etc. |
@ Conni2302: Jetzt braucht Ottokar aber noch den Inhalt des Mietvertrages, bitte!
LG Wolf
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