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<ARTEMIS>
unregistriert

...   Erstellt am 09.05.2007 - 15:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute,
bin 54 Jahre alt und seit 1992 arbeitslos. In all den 15 Jahren habe ich vom "AA" nicht eine einzige (!) Arbeitsstelle angeboten bekommen.

Eigene Bemühungen führten auch nicht zum Erfolg!

Jetzt wurde ich vom "AA" aufgefordert, eine Liste mit meinen Bewerbungen zu erstellen. Diese Liste hätte Platz für mindestens 10 Bewerbungen. Tatsache ist jedoch, dass ich keine einzige Bewerbung nachweisen kann. In den letzten 3-4 Jahren habe ich mich auch nicht mehr beworben. Nach ca. 200-300 ergebnislosen Bewerbungen hatte ich mich damit abgefunden "für immer" auf "Hartz-4" angewiesen zu sein.

Nun meine Frage 1: was geschieht nun, wenn ich ehrlich bin und sage, dass ich mich seit Jahren nicht mehr beworben habe.

Und Frage 2: was könnte ich sagen, warum ich mich nicht mehr beworben habe? Im Vordergrund steht natürlich, dass ich meine Leistungen behalten möchte und selbst Abzüge schlimm wären für mein Überleben.

Wer kennt sich auf diesem Sektor aus?

Danke für Eure Hilfe,
ARTEMIS




<Artemis>
unregistriert

...   Erstellt am 09.05.2007 - 19:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo noch einmal,
sorry, ich habe mich total bescheuert ausgedrückt. Auf meine erste Mail konnte mir daher gar keiner (richtig) Antworten.

Also, noch einmal: es fehlen NICHT (!) die Bewerbungsunterlagen, wie ich dummerweise schrieb, sondern

b]BEWERBUNGSNACHWEISE!!!!

Mit anderen Worten. Das "AA" hat mich aufgefordert nachzuweisen, dass ich mich in den letzten Monaten (?) oder Jahren (?) selbsttätig beworben habe.

Ich nehme mal an, es geht darum mir Fehlverhalten nachzuweisen, um mir danach Leistungen zu kürzen.

Wie kann ich das verhindern...?

Habt Ihr darauf eine Antwort?
Gruss,
ARTEMIS




<Gast>
unregistriert

...   Erstellt am 09.05.2007 - 19:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Natürlich geht es nur um die Zeit seit Hartz4 existiert.
Die andere Arbeitslosenhilfe gibt es ja nicht mehr.

Und jetzt auch nur für den aktuellen Hartz4-6-Monate Zeitraum.
Bin übrigens Mai 2009 gleich 20 Jahre durchgehend arbeitslos. Habe nur mit Nebeneinnahmen ab und zu existieren können. Und die sind inzwischen schwierig geworden.

Ja, dann erst mal Bewerbungskostenerstattungsantrag stellen und dann bewerben, am besten bei derselben Zeitfirma auf alle ausgeschriebene Stellen, eine Mappe und 10 Anschreiben/Firma macht 10x5 Euro =50 Euro. Porto dafür 1,45 Euro
Und das ganze wiederholen bei 5 anderen Firmen mit grossen Stellenangebot, so kannst Du innerhalb weniger Tage oder Wochen die 256 Euro Bewerbungspauschale rausholen als Ersatz für eventuelle Kürzung.




<Gast>
unregistriert

...   Erstellt am 09.05.2007 - 19:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Natürlich geht es nur um die Zeit seit Hartz4 existiert.
Die andere Arbeitslosenhilfe gibt es ja nicht mehr.

Und jetzt auch nur für den aktuellen Hartz4-6-Monate Zeitraum.
Bin übrigens Mai 2009 gleich 20 Jahre durchgehend arbeitslos. Habe nur mit Nebeneinnahmen ab und zu existieren können. Und die sind inzwischen schwierig geworden.

Ja, dann erst mal Bewerbungskostenerstattungsantrag stellen und dann bewerben, am besten bei derselben Zeitfirma auf alle ausgeschriebene Stellen, eine Mappe und 10 Anschreiben/Firma macht 10x5 Euro =50 Euro. Porto dafür 1,45 Euro
Und das ganze wiederholen bei 5 anderen Firmen mit grossen Stellenangebot, so kannst Du innerhalb weniger Tage oder Wochen die 256 Euro Bewerbungspauschale rausholen als Ersatz für eventuelle Kürzung.




gas 
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...

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Registriert seit: 30.03.2007
Beiträge: 202
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...   Erstellt am 13.05.2007 - 12:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Artemis,

Grundlage hier dürfte die Eingliederungsvereinbarung in der auch die Eigenbemühungen + Nachweise geregelt sein sollten. Schau bitte in deine Unterlagen ob dort zu diesem Punkt etwas steht -> "vertraglich geregelt ist"

Wenn die ARGE die vertraglichen Nachweise "rechtens" fordert, würde ich an deiner stelle Äußerungen dazu sehr großzügig behandeln. Mit der Wahrheit kommt man in der ARGE nur so weit wie es zum kürzen und streichen taugt. Die ARGE ist keine Menschenrechtsorganisation die menschliches "Fehlverhalten" bzw. Schwächen berücksichtig.(eigene Erfahrung) Es ist eine Repressionsanstalt und auch als solche zu behandeln. -> ES zählen nur Gesetze und Paragraphen! Nur auf dieser Grundlage mit der ARGE kommunizieren.

mfg gas





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Wir sind nicht VOLK, wir sind KLASSE!

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 08.06.2007 - 15:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

die ARGE überprüft hier deine Eigenbemühungen.
Der Knackpunkt dabei ist die Eingliederungsvereinbarung: siehe SGB2 § 31: http://www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Gesetze und Verordnungen.
Nur wenn du eine solche unterzeichnet hast, in der du dich verpflichtest, soundsoviele Eigenbemühungen (Bewerbungen) nachzuweisen, kann die ARGE dir Sanktionen auferlegen, weil du eben keine oder zu wenig Eigenbemühungen nachweisen kannst.

Ein Anwalt kann überprüfen, ob diese Eingliederungsvereinbarung überhaupt rechtens ist.
Viele ARGEn schreiben dort nur Pflichten für den Leistungsempfänger hinein, aber keine für sich selbst oder nur solche, auf die der Leistungsempfänger auch ohne diese Eingliederungsvereinbarung Anspruch hat. Oder die ARGEn erfüllen selbst ihre darin aufgeführten Verpflichtungen nicht.
Da dies ein normaler Vertrag nach BGB-Recht ist, darf keine Vertragspartei benachteiligt werden.
Hat nur der Leistungsempfänger Pflichten und die ARGE keine, ist diese Vereinbarung i.d.R. wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.

Fehlt diese Eingliederungsvereinbarung, kann das Amt zwar drohen, hat aber keine rechtliche Handhabe für Sanktionen. Sollten doch welche erlassen werden, sollte man umgehend einen Anwalt aufsuchen und das Amt unter Druck setzen. Und wenns nicht anderst geht, keine Klage vor dem Sozialgericht scheuen!
Leistungskürzungen bedrohen im allgemeinen die Existenz und rechtfertigen einen Eilantrag (mitAntrag auf vorläufigen Rechtsschutz nicht vergessen).





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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