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Mondschein ...
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...   Erstellt am 15.01.2008 - 15:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo, wollte mal fragen ob man internetbewerbungskosten pauschal abrechnen kann. denn die arge will jetzt ein nachweis das ich mich übers internet auch bewerbe immer.

habe den nämlich ein antrag geschrieben:




Antrag auf pauschalisierte Übernahme der Internetbewerbungskosten


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die pauschalisierte Übernahme von Internetbewerbungskosten in höhe von 15,00 € pro Monat.


Begründung:

Gemäß § 46 SGB III - können Bewerbungskosten im Jahr von 260,- € übernommen werden. Durch den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II, in Verbindung mit § 16 Abs. 1 SGB II, wurde die Internetrecherche zur Stellensuche, als verbindlich festgelegt. Da diese Kosten laut § 20 SGB II nicht im Regelsatz enthalten sind und zu den Bewerbungskosten zählen, ist eine Übernahme in pauschalisierter Form zwingend notwendig.




aber auf diesen antrag haben sie mir geschrieben, das ich ja am 5.11.07 für schriftliche bewerbungskosten ein antrag bekommen habe, und am 10.12.07 habe ich den antrag auf pauschale internetbewerbungskosten gestellt.

nun möchten sie beide anträge ausgefüllt zurück haben.
das heist doch das ich dann für den zeitraum von 11.12.07 bis 10.12.2008 nun wieder ein einen neuen antrag stellen muss im dezember - oder wie soll das schreiben verstehen.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 15.01.2008 - 18:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn die ARGE einen solchen Nachweis haben will, dann muss sie auch spezifizieren, wie dieser aussehen soll.
Also frag nach, wie dieser Nachweis aussehen soll.
Tatsächlich kann man ja nur auflisten, wo man sich beworben hat.

Bewerbungskostenerstattung muss immer vorher beantragt werden, also bevor die Kosten entstehen. Dann erhält man ein Schreiben, in dem drin steht, das man von - bis Bewerbungskostenerstattung erhält und dazu ein Nachweisbogen, wo man reinschreibt, bei wem man sich beworben hat. Diesen gibt man dann, spätestenz zum Ende der angegebenen Zeit ab und stellt dabei gleich einen neuen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung.
Oder wie ist das bei dir?





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Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Mondschein ...
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 15.01.2008 - 18:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


bei mir ist das auch so gewesen, aber ich dachte bei den internet bewerbungskosten - gibt es ein pqauschal betrag monatlich dazu. - bis man die 260 € erreicht hat.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 15.01.2008 - 18:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Bewerbungskosten sind Bewerbungskosten, egal ob sie bei schriftlicher, mündlicher, telefonischer Bewerbung, oder per E-Mail oder Web-Formular gemacht wurden.





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