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Tommi ...
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 20.10.2008 - 12:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo zusammen!
Ich hab mal eine Frage zu den Bewerbungskosten...
und zwar hatte ich vor kurzem 2 Vorstellungsgespräche bei Zeitarbeitsfirmen.
Die Fahrkarten für die Bahn wurden mir gestellt von der Arge.
Nun das Problem ist,das meine Vermittlerin nun die Fahrkarten brauch zur Abrechnung,die ich aber leider nicht mehr habe.Sie sagte mir das ich die Karten jetzt bezahlen müßte.Ich sagte ihr das ich doch die Bestätigungen von den Zeitarbeitsfirmen habe,das ich mich da vorgestellt habe,daraufhin sagte sie mir das ich sie trotzdem zahlen müsse.
Ist das überhaupt rechtens und wenn ja wie kann ich mich dagegen wehren?
Also ich würde mich freuen wenn ihr mir helfen könntet...
Gruß Tommi





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Hartz muß weg!!!

lijay 
Sehr Aktiv
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Registriert seit: 29.09.2008
Beiträge: 131
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...   Erstellt am 20.10.2008 - 20:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


wenn du die fahrkarten im voraus bezahlt bekommst, dann musst du die aufheben und mit der arge über ein reisekostenerstattungsformular abrechnen. dieses wirst du sicher auch von der sb vorher bekommen haben.
du kannst sicherlich nachweisen das du bei den zeitarbeitsfirmen gewesen bist, aber du kannst nicht nachweisen das du das geld für die fahrkarten auch zweckentsprechend eingesetzt hast.




Wolf27 ...
Moderatorin
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Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 02:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Tommi schrieb
    Die Fahrkarten für die Bahn wurden mir gestellt von der Arge.

Hallo Tommi,

wenn die SB dir die Fahrkarten übergeben hat, hat sie de facto deinem Antrag auf Rückerstattung der Reisekosten damit stattgegeben. Wärst du mit dem Auto gefahren, hättest du als Beweis ja auch nur die schriftliche Bestätigung der Firma, dass du zum Vorstellungstermin erschienen bist.

Hat die SB dich schriftlich/mündlich darauf hingewiesen, dass sie die Fahrkarten für ihre Abrechnung benötigt? Wenn nicht, kann sie dir m. A. nach daraus jetzt keinen Strick drehen.

Ich habe mal etwas recherchiert und Folgendes zu dem Thema gefunden:

Voraussetzung ist allerdings, dass der Bewerber arbeitssuchend gemeldet ist und die Kostenübernahme vor dem Gesprächstermin beantragt. Für den Antrag ist das Einladungsschreiben der Firma notwendig. Die Agentur für Arbeit/ARGE stellt dem Bewerber dann entweder direkt eine Fahrkarte aus oder erstattet die Ausgaben. Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nicht möglich.

§ 46 Abs. 2 SGB III: Höhe (Reisekosten)

Die Kostenerstattung wurde VOR dem Termin bereits beantragt und bewilligt. Damit bist du, wenn ich die Vorschriften korrekt interpretiere, deinen Pflichten nachgekommen.

Sollte ich hier auf dem "Holzweg" sein, bitte ich um Korrektur. Danke

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 12:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sollte das tatsächlich so sein - dass das Amt die Fahrkarten hinterher wieder haben will - dann hätte da Amt dir das so zuvor mit den Fahrkarten schr. mitteilen müssen, Stichwort: Rechtsfolgenbelehrung. Steht das in irgend einem Bescheid drin? Wenn nicht, können die dich mal ... im Mondschein besuchen.





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Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Tommi ...
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 27.08.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 12:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Vermittlerin hat das mir nur mündlich gesagt das ich die Fahrkarten bezahlen soll.
Also wenn ich das richtig verstehe,brauch ich nix zurückzahlen...
Danke für die Hilfe,
Gruß Tommi





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Hartz muß weg!!!

Tommi ...
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 27.08.2008
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 12:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Korrektur...
Sie hat mir das danach gesagt.





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Hartz muß weg!!!

Ottokar ...
Moderator
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...

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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 13:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ohne Rechtsfolgenbelehrung = Mondschein





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