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joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 12:34 | |
Ach so OK dauert ne Sekunde das einzutippen Momentchen.
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joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 12:47 | |
1. _ als zuschuss _ als darlehen _ als zuschuss und darlehen
1.1 _ zur Unterstützung meiner berufl. eingl.
1.2
_ zur arbeits-/ausbildungsaufnahme ab ___
als___
bei der firma___
in___
1.3
für sonstige weitere leistung-kurzbeschr. der leistung
______________________________________________________
1.4 für die Dauer vom____bis_____
1.5 beantragte fördersumme: _ einmalig _ monatlich _eur
finanzieller aufwand für die leistung insgesamt:___eur
1.6
ich bin bereit und in der lage, einen betrag von insgesamt ___ eur
in monatlichen raten von ___eur zurückzuzahlen. abtretungserkl. liegt bei.
ratenzahlung ab:___
angaben über meine zukünft. wirtschaftl. situation füge ich auf einem sep. blatt bei.
2.
pers. daten des antragstellers
familienname
vorname
straße,nr.
plz,wohnort
tel.
e-mail
3.
die förderung soll ausgezahlt werden an _ mich _ ___
bankverb.
kto.
blz.
kontoinh.
4. erkl.
4.1 ich versichere die richtigkeit meiner angaben
4.2 mir ist bekannt, dass falsche oder unvollst. angaben nicht zur erstattung von lstg. sondern auch zu einem ordnungswidrigkeiten- oder strafverfahren führen können.
4.3
von dem unten abgedruckten auszug aus dem ersten buch sgb (sgb1) habe ich kenntnis genommen
ort datum unterschrift
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 12:53 | |

Ne kurze Beschreibung hätte auch gereicht.
Aha, dein SB ist ein typischer Beamter. Der kann nur mit Anträgen was anfangen, die auf einem amtlichen Antragsformular eingereicht werden.
Füll' das Teil halt aus und hefte eine Kopie deines ursprünglichen Antrages nochmal hinten dran.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 12:57 | |
ok was ist mit punkt 1.6 da muß ich ja wieder angaben über etwas machen was ich nicht vorhersehen kann?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 16:17 | |
joschzilla schrieb
ok was ist mit punkt 1.6 da muß ich ja wieder angaben über etwas machen was ich nicht vorhersehen kann?
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also 1.6 frei lassen, das ist nur wenn ein Darlehen gewährt wird nötig
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joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 21:52 | |

Ich lass 1.6 frei.
Jetzt frage ich mich natürlich wann ich den Betrag zugebilligt bekomme und wann ich endlich Klamotten kaufen kann damit ich vor den Kunden nicht so rumlaufe wie n abgerissener Sausack.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.11.2008 - 10:07 | |
Ich denke mal, sobald du das Antragsformular abgegeben hast.
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Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 11.11.2008 - 21:14 | |
Hallo Leute,
Ich habe einen Teilablenungsbescheid erhalten. etwa 160 EUR der Bewerbungskosten erhalte ich zurück.
Druckerpatronen und Meldebescheinigungen konnten leider nicht erstattet werden.
Nun Ich verbuche dies jetzt mal als Erfolg. 210 wollte ich zurück 160 hab ich bekommen.
Irgendwelche Gegenstimmen?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 08:03 | |
Wurde die Meldebescheinigung vom Amt schr. gefordert?
Dann ist das Amt auch für die Auslagenerstattung zuständig. Zumindest in diesem Punkt würde ich Widerspruch einlegen.
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joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 12.11.2008 - 13:48 | |
Die Meldebescheinigung wurde nicht schriftlich, im Voraus, eingefordert. Leider.
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