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Ottokar ...
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...   Erstellt am 20.10.2008 - 10:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Beschleunigen geht bei solchen Bummellanten nur, indem man jeden Tag hingeht und Druck macht und sie vom Kaffeetrinken abhält.





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joschzilla ...
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...   Erstellt am 20.10.2008 - 11:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


So etwas in der Art habe ich befürchtet.





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joschzilla ...
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 20:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Jetzt haltet euch fest!

Bekomme ich folgenden Brief:

1. Einladung

Sehr geehrter Herr Joschzilla,

bitte kommen Sie am 30.10.2008 um 17:00 Uhr in die/das BAgIS, 28207 Bremen, xy Straße 69, Zimmer 00.

Einladungsgrund: 1)Antrag auf Gewährung der Bewerbungskosten 2) Antrag auf Sonstige weitere Leistungen (Arbeitskleidung) 3)Verschiedenes

Dies ist eine Einladung nach § 59 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 309 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).

Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser Einladung nicht Folge leisten, wird Ihr Arbeitslosengeld II um 10% der für Sie nach § 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) maßgebenden Regelleistungen für die Dauer von drei Monaten abgesenkt. Falls Ihnen ein Zuschlag nach § 24 SGB II gewährt wird, entfällt auch dieser für den Absenkungsdzeitraum.

Beachten Sie bitte unbedingt auch die Rechtsfolgenbelehrungen und die weiteren Hinweise auf Blatt 2.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Reisekosten erstattet werden. Falls ein öffentliches Verkehrsmittel benutzt wird, legen Sie bitte den Fahrschein vor.
Bitte bringen Sie auch Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

MfG

Ihr/e BAgIS

Nein wie freundlich....Nicht das er die Erste Einladung noch einmal an mich sendet, jetzt versucht er diese auch noch fadenscheinig zu begründen.

Ich würde gerne um 17 Uhr kommen. Nur, leider ist meine Arbeitszeit am 30. zwischen 13 und 22 Uhr.

Es handelt sich hier übrigens nicht um festgeschriebene Zeiten. Es wird des öfteren hin und her geschoben. Hab ich keinen Einfluß drauf.

Sagt mal ist dieser Idiot zu keiner eigenen Entscheidung fähig? Wozu benötigt der meine Mithilfe bei Fragen zu Bewerbungskosten? Zu Arbeitskleidung etc? Warum fallen die Begründungen so schwammig aus.

Ich bitte wiederholt um Mithilfe für einen Brief der sich gewaschen hat. Die letzte Antwort fiel so aus:

Ihr o. g. Schreiben, datiert vom 02.10.08, bei mir eingegangen am 07.10.08, habe ich zur Kenntnis genommen.

Wie Ihnen bekannt ist, habe ich am 01.10.2008 bei der JODA GmbH in Bremen eine Vollzeitstelle angetreten. Ihre Einladung zu einem Gespräch über mein Bewerberangebot bzw. meine berufliche Situation kann ich daher absolut nicht nachvollziehen und wurde von Ihnen auch nicht näher begründet.

Da ich zu dem genannten Termin am 10.10.2008, 11:00 Uhr selbstverständlich an meinem Arbeitsplatz zu sein habe, ist mir ein Besuch bei Ihnen nicht möglich und auch nicht zuzumuten.
Dies ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II.
Zudem habe ich bereits eine Stelle, so dass ich in dieser Einladung keinen Sinn erkennen kann.

Sollte es bei Ihrem Termin um einen anderen Sachverhalt gehen, den Sie hier nicht genannt haben, bitte ich Sie um detailiertere Informationen und, falls nötig, einen Termin, der außerhalb meiner regulären Arbeitszeit liegt, dazu sind sie verpflichtet.

Also was kann ich machen?

A) Ich mag den Zwerg nicht.
B) Ich sehe keinen Sinn in dem Besuch
C) Die Begründungen sind nicht ausreichend.
D) Der Termin liegt wiederholt in meiner Arbeitszeit.
E) Ist dieser SB in der Lage eigene Entscheidungen zu treffen?

*Kopfschüttel*

Vielen Dank im Voraus

P.S. Ich hab ja damals ne EGV unterschrieben und der Idi hat mir zugesagt die B-kosten werden übernommen. Verdammter Lügenbeutel.

Anhängendes Formblatt enthält ne Menge Boxen und schmu der dazu dient die Rechtfertigung des SB leichter auszugestalten.

Da stehen so Dinge wie:

Der Aufforderung auf Blatt 1 werde ich aus folgendem Grund nicht nachkommen:

Ich fasse zusammen Ich nehme eine Tätigkeit .....Die Tätigkeit umfasst ......weniger als 15 Std. oder 15 Stunden und mehr....
Ich bin ab ...arbeitsunfähig erkr. etc.
Sonstiger Grund

An der Vermittlung von Stellenangeboten bin ich...weiterhin interessiert ....nicht mehr interessiert.

Rechtsfolgebelehrung zur Meldepflicht:
1-7 (Die schreibe ich jetzt nicht hin man möge mir verzeihen

[Dieser Beitrag wurde am 22.10.2008 - 03:25 von Wolf27 aktualisiert]





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 03:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


joschzilla schrieb
    A) Ich mag den Zwerg nicht. Macht nix. Du sollst ihn ja nicht essen.

    B) Ich sehe keinen Sinn in dem Besuch Da ist auch keiner. Sicher sucht der SB noch.

    C) Die Begründungen sind nicht ausreichend. Wie auch... es gibt keine, die plausibel wären.

    D) Der Termin liegt wiederholt in meiner Arbeitszeit. Das hat System.

    E) Ist dieser SB in der Lage eigene Entscheidungen zu treffen?

Hallo Joschzilla,

kleines Spässken vorweg. Dann mal auf zur nächsten Runde... *Ärmel hochkrempel*

===Beginn Beispiel: 2. Terminabsage===

Absender Joschzilla

Anschrift BAGIS

Datum

Ihre Einladung vom xx.10.2008
BG Nr.: xxx / Kd.-Nr. xxx

Sehr geehrter Herr xyz,

Ihre o. g. erneute Einladung, datiert vom xx.10.08, bei mir eingegangen am xx.10.08, habe ich zur Kenntnis genommen.

Bereits auf Ihre 1. Einladung vom 02.10.2008 habe ich Ihnen mit Schreiben vom xx.10.2008 mitgeteilt, dass ich am 01.10.2008 bei der Firma XZ in Bremen eine Vollzeitstelle angetreten habe. Ihre erneute Einladung zu einem Gespräch kann ich daher nur so deuten, dass Sie entweder mein o. g. Schreiben noch nicht erhalten haben oder dieses einfach schlichtweg ignorieren.

Die von Ihnen genannten Einladungsgründe

1) Antrag auf Gewährung der Bewerbungskosten
2) Antrag auf Sonstige weitere Leistungen (Arbeitskleidung)
3) Verschiedenes

sind völlig inakzeptabel und zudem ist Punkt 3) nicht nachvollziehbar, da nicht näher bestimmt.

Die Punkte 1 und 2 erfordern keineswegs meine persönliche Anwesenheit, wie es hier von Ihnen suggeriert wird. Obwohl Ihnen schon längere Zeit alle relevanten Unterlagen vorliegen, um diese einfachen Berechnungen durchzuführen, warte ich immer noch auf Ihren rechtsmittelfähigen Bescheid.

Da ich zu dem erneuten Termin am 30.10.2008, 17:00 Uhr ebenfalls an meinem Arbeitsplatz zu sein habe, ist mir ein Besuch bei Ihnen nicht möglich und auch nicht zuzumuten. Dies ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II.

Ihre Einladungen benennen absolut keine plausible Begründung, die es rechtfertigen würde, meinen Arbeitsplatz zu gefährden! Ich nicht bereit, dies weiterhin hinzunehmen.

Ich fordere Sie daher letztmalig auf, meine o. g. Anträge zu bearbeiten und mir einen rechtsmittelfähigen Bescheid, bis zum xx.xx.2008 (Datum + 14 Tage) bei mir eingehend, zuzusenden. Sollte dieser Termin ungenutzt verstreichen, werde ich unverzüglich weitere rechtliche Schritte einleiten.

Mit freundlichem Gruß
(deine Unterschrift)


===Ende Beispiel: 2. Terminabsage===

Formblatt schrieb
    Der Aufforderung auf Blatt 1 werde ich aus folgendem Grund nicht nachkommen:

Füge dort ein: Siehe separates Schreiben!

Bitte lass unbedingt Ottokar querlesen, bevor du das Schreiben rausjagst.

@ Ottokar: Bitte wie immer ergänzen/korrigieren. Danke

LG Wolf

...und wech





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 13:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 






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joschzilla ...
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...   Erstellt am 22.10.2008 - 20:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Geschrieben und eingetütet

Danke für die Aufmunterung. Du solltest Echt nicht so lange machen 3 Uhr 25 inner Woche ich wäre ja so tod

Schönen Dank an Ottokar auch nochmal

Mal schauen was der Zurück schreibt. Freu ich mich fast schon drauf





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joschzilla ...
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...   Erstellt am 08.11.2008 - 14:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute...

Das PingPong mit dem lieben SB nimmt gar kein Ende.

Er sendet mir jetzt betreffend meines einwandfreien Antrages vom 17.9.08 folgenden "ANTRAG" wegen Berufskleidung.

Erledigung
Übersendung folgender etc. pp.

SWL Sonstige Weitere L.
Antr. vom 17.9.08

SWL Nr. 214/141/08

Antrag von Gewährung "SWL" nach §16Abs.2Satz1

angekreuzt als Zuschuß

Jetzt zu meiner Frage so sinnlos Sie auch immer sei.

Warum soll ich auf einen Antrag den ich bereits gestellt hatte noch mal einen Antrag stellen???

Leuchtet mir nicht ein.

Vorne auf der Seite steht übrigens noch 1)SWL Antrag
2)Rechnung/Quittung für die o.g. Berufskleidung. Der Zuschuß beträgt maximal 200,00 EUR.

Kann mir irgend jemand den Vorgang erläutern? Wäre nett.

Mit freundlichem Gruß

euer genervter joschzilla

[Dieser Beitrag wurde am 09.11.2008 - 11:44 von joschzilla aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 09.11.2008 - 11:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Und was wird darin von dir gefordert?





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...   Erstellt am 09.11.2008 - 12:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi Ottokar,

also das schreiben betrifft so wie ich das sehe meinen Antrag auf Ausrüstungskostenbeihilfe vom 10.09.2008.

Folgender Schriftverkehr meiner Seite:
10.09. Antrag Ausrüstungskostenb.
23.09. Bitte um Nachweis des AG, betr. Tragepflicht
27.09. Bestätigung des AG Stempel und Unterschr.
30.09. Anschreiben mit Nachweis 27.09.

07.11. Erledigung/Übersendung betr. Berufskleidung
2 Formblätter in Antragsform über SWL.

Sorry hat n bissl gedauert blick langsam aber sicher nicht mehr durch 5 cm Papier...





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 09.11.2008 - 12:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Was ich meine ist, wass du in diesem Antragsformular eintragen sollst.





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