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joschzilla ...
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...   Erstellt am 28.09.2008 - 13:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Er hat nicht nur die Originalquittungen zurück geschickt, auch den Antrag UBV nach SGBII und scheint sich nicht daran zu erinnern das der Antrag schon mit dem 1.Brief gesendet wurde. Er hätte sich den ja kopieren können aber "NEIN" das geht dann auf einmal nicht mehr.

Die Neue UBV die er mir netterweise gesendet hat und die ich jetzt angeblich neu ausfüllen soll ist übrigens wie folgt datiert. Tag der Antragstellung: 25.9.2008 vormals 12.2.2008, Beginn der Jahresfrist: Daten unverändert, Arbeitslos seit: 25.01.2008 vormals nicht eingetragen.....


So ich werde jetzt einen sachlichen Wiederspruch verfassen.

Das Zeugenschreiben kommt mit rein, klar.

Dann den gesamten Vorgang in richtiger Reihenfolge, kopieren, oben neu unten alt.

Das ganze 3-fach ausfertigen.

Die Quittungen werde ich mit Hinweis darauf das er sie ja dann schon das 3.mal vorliegen hatte, aus gutem Grund, nicht mitsenden. "Mitwirkungspflicht" danke für den Hiunweis Wolf27 Ansonsten soll er mir eine ausführliche Begründung geben warum ich überhaupt noch irgend etwas für Ihn machen soll.

Kurz ich fordere Transparenz das dürfte wohl nicht zuviel verlangt sein.

Wenn er sich dann querstellt muß ich wohl klagen, werde weiter dranbleiben.

Vielleicht sollte ich ihn mal besuchen, mir die Klamotten vom Leib reißen und so tun als hätte er mich vergewohltätigt....lol

mal sehen wie er dann arbeitet...



P.S. Das ist wirklich Zirkus.

ANBEI der Brief:

am 25.09.2008 sendeten Sie mir ein Schreiben in dem ich dazu aufgefordert wurde, Ihnen den Antrag auf Gewährung der Bewerbungskosten zu schicken, die Quittungen zu sortieren, und Ihnen meine Telefonnummer auszuhändigen.
Relevante Details:
Mit schreiben vom 16.09.2008 sendete ich Ihnen mit Einschreiben und Rückschein und Zeugen, den Antrag und die Kopien der angeforderten Original belege, sowie weitere Dokumente.
Am 18.09.2008 sendeten Sie mir die Unterlagen zurück, mit der Begründung, die Original belege selbst müssen zugesandt werden. Den Antrag mit Posteingangstempel von Ihrer Seite fügten Sie bei. Und die Kopien der Original belege auch.
Am 22.09.2008 sendete Ich Ihnen die Original belege mit Einschreiben und Rückschein da ich Ihre Anfrage durchaus nachvollziehen konnte.

Sowohl durch Zusendung der Kopien als auch der Risiko reichen Sendung der Original belege, bin ich meiner Mitwirkungspflicht voll nachgekommen.
In den Anlagen können Sie die o.g. Schritte gerne Nachvollziehen. Wenn Sie wünschen sende ich den Inhalt dieses Briefes und die anhängigen Anlagen gerne noch an zwei kompetente Stellen.

Es fehlen noch die Anlagen die ich in den Text einbauen möchte.

Verbesserungsvorschläge?

Ist eine Antwort auf die Frage nach meiner Telefonnummer überhaupt Statthaft? Oder lieber gar nicht drauf eingehen?

[Dieser Beitrag wurde am 28.09.2008 - 16:00 von joschzilla aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 28.09.2008 - 17:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Telefonnummer ist unnötig.

Ich würde noch ergänzen, dass du damit deinen Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachgekommen bist und eine sofortige Bearbeitung forderst.

Außerdem würde ich Auskunft fordern, was mit den Originalbelegen passiert ist, dass sie erneut angefordert werden und eine Schadensersatzklage für den Fall androhen, dass das Amt die Originalbelege verschusselt hat.





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...   Erstellt am 28.09.2008 - 18:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

das muß ich eben richtig Stellen, die Originalunterlagen hat der SB mir komplett zurück gesendet.

In Erster Linie geht es darum das ich jetzt nochmal alles sortieren soll, was ich aber aus genanntem Grund nicht tun werde....

und darum das ich den Antrag "UBV" genannt, bereits am 16.9. mit ner Menge Unterlagen mitgesendet hat. Ein dicker Eingangsstempel der Bagis ist auf diesem Antrag das der Antrag eingegangen ist. Ich denke mal der SB Spinnt rum, jedenfalls fällt mir zu solch einem Verhalten nichts mehr ein. Wenn ich während meiner Ausbildung so gearbeitet hätte, hätte mir der Ausbilder gehörig den Allerwertesten verbimmst.

Gruß

joschzilla

[Dieser Beitrag wurde am 28.09.2008 - 18:55 von joschzilla aktualisiert]





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...   Erstellt am 28.09.2008 - 22:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute, hier nochmal eine vollständig abgeänderte Version. Ich würde dem Ding gerne noch ein wenig Würze verleihen. Vielleicht könnt Ihr mir ja noch Hilfestellung gewähren.


TEXT START:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin meiner Mitwirkungspflicht bereits in vollem Umfang nachgekommen und fordere unverzüglich eine zeitnahe Bearbeitung ohne weitere Verzögerungen.

-Am 25.09.2008 fordern Sie mich auf, Ihnen a) den Antrag auf Gewährung der Bewerbungskosten zu schicken, b) die Quittungen zu sortieren, und c) Ihnen meine Telefonnummer auszuhändigen.

a)Das wäre nachvollziehbar, wenn der Antrag nicht am 16.09.2008 unter Zeugen bei der Deutschen Post AG, mit Einschreiben und Rückschein, Kosten EUR 5,30 ordnungsgemäß abgegeben wurde. Es ist ein dicker Poststempel Ihrer Bagis Stelle auf dem Antrag. Hier stellt sich mir die gewichtige Frage, warum Sie mir den Antrag ohne weitere Bearbeitung zurücksenden?

b) Entschuldigung?! Warum sollte ich so etwas dummes tun? Alle Unterlagen wurden Ihnen bereits ordnungsgemäß zugänglich gemacht. Sowohl in Kopie als auch im Original. Sie hatten jederzeit die Möglichkeit, sich Notizen zu machen, alles anzuschauen, nachzuprüfen, Nachweise zu kopieren oder ggf. Sichtvermerke anzulegen. Warum soll ich jetzt das schwer kalkulierbare Risiko auf mich nehmen, diese Unterlagen noch Einmal zu senden? Aufwand, Risiko und Kosten stehen in absolut keiner Relation zueinander.

c) Meine Telefonnummer ist in diesem Fall de facto absolut irrelevant?

Mit freundlichem Gruß


Anlagen

((Alle Unterlagen in chronologischer Reihenfolge))

Habe ich etwas vergessen? Kann ich etwas zufügen?

An wen wendet man sich wenn der weiter herumzickt? Amtsleiter, Dienststellenleiter oder andere Stelle?





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...   Erstellt am 30.09.2008 - 10:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


joschzilla schrieb

    An wen wendet man sich wenn der weiter herumzickt?

Amtsleiter

zu a) würde ich noch ergänzen, dass ich meinen Mitwirkungspflichten nach § 60 SGB I somit bereits vollumfänglich nachgekommen bin und das Amt somit gegen § 17 Abs. 1 Nr. 1 SGB I verstößt, indem es die Antragsbearbeitung ablehnt.

zu c) würde ich eine Aussage fordern, wieso die Angabe deiner Telefonnummer hier notwendig ist, denn in der Erreichbarkeitsanordnung ist eine telefonische Erreichbarkeit unbekannt.


Vielleicht will der SB ja deshalb deine Telefonnummer, weil er keine Ahnung hat, was er mit deinen Unterlagen anfangen soll?





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...   Erstellt am 30.09.2008 - 12:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke für die wichtigen Informationen, Ich werde das noch zufügen. Vielleicht beginnen die grauen Zellen des SB ja dann an zu arbeiten.





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...   Erstellt am 05.10.2008 - 13:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mir liegt jetzt ein Rückschein vor.

Das Datum der Empfangsbestätigung wurde sorgfältig abgetrennt.

Welche Konsequenzen hat das in diesem Falle?

Eingereicht wurde das Einschreiben mit Rückschein und unter Zeugen.

Eingangsdatum ist der 1.10.





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...   Erstellt am 06.10.2008 - 12:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


joschzilla schrieb

    Mir liegt jetzt ein Rückschein vor.

    Das Datum der Empfangsbestätigung wurde sorgfältig abgetrennt.

    Welche Konsequenzen hat das in diesem Falle?

Das du keinen Nachweis über das Eingangsdatum hast, ist die Unterschrift des Empfängers lesbar?
Dann kannst du damit immerhin noch was anfangen, indem der Empfänger feststell- und nachweisbar ist und auch das Empfangsdatum sich anhand des Poststempels des Rückscheines eingrenzen lässt.

Allerdings würde ich damit zur Post gehen, denn ohne den Datumsnachweis hat die Post ihre Leistung nicht erbracht und muss dir das Geld für die Leistung Einschreiben Rückschein erstatten.





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...   Erstellt am 06.10.2008 - 18:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Alles klar alles andere ist leserlich aalso kein Problem.





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...   Erstellt am 20.10.2008 - 10:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich hatte einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt aber der zuständige SB reagiert nicht.

Im Vorfeld hatte er

die Kopien mit Antrag UBV

dann anschließend die Originalunterlagen,

alles mit Einschreiben/Rückschein und unter Zeugen gesendet,

Postwendet kurz nach Erhalt (Vermutung) einfach so wieder an mich zurückgesendet. Mit der letzten Rücksendung forderte er mich dazu auf, sowohl die Originalunterlagen incl. dem Antrag an ihn zu senden, worauf ich wiederspruch einlegte und eine Beschwerde abgab vor Amtsleiter (schriftlich) und darauf Pochte, daß er nun endlich in Bewegung kommt.

Bis dato ist "NICHTS" geschehen.

Wie lange mag so etwas dauern?

Ist in diesem Fall ebenso eine Klage sinnvoll oder reichen Eilanträge und Fristsetzung idf. aus?

Vielleicht kann mir ja jemand erklären wie man so etwas beschleunigen könnte?

Beschwerde beim Amtsleiter ist jdf. auch ohne Antwort.





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