Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Benutzer 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 31
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.03.2008 - 03:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

wenn man arbeitslos wird, kann man doch einen Antrag für Bewerbungskosten kriegen. Dieser nennt sich dann Erstantrag und hat eine Laufzeit von einem Jahr.

Alle weiteren Anträge, die man in dem Jahr abgiebt, sind dann Folgeanträge.

Wie ist es aber, wenn die Laufzeit von dem Erstantrag um ist? Kriegt man dann wieder einen Erstantrag oder einen Folgeantrag? Oder ist es völlig egal, was da drauf steht, weil die das trotzdem berechnen?

War das jetzt verständlich ausgedrückt?

Mein Jahr ist jetzt nämlich um und ich habe mir einen Bewerbungskostenantrag zuschicken lassen. Jedoch ist das lediglich ein Blatt, auf dem die Namen der Firmen, bei denen ich mich beworben habe, eingetragen werden sollen und oben drüber steht Folgeantrag.

Gruß




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.03.2008 - 05:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Benutzer,

ich zitiere mal die BA:

Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.

Wobei mit "jährlich" nicht das Kalenderjahr gemeint ist, sondern "innerhalb eines 12-Monatszeitraumes" wie es im Amtsdeutsch heißt. Im Klartext: innerhalb von 12 Monaten ab Antragstellung.

Also, prüf mal das Datum auf dem ersten Antrag, ob bis jetzt tatsächlich 12 Monate vergangen sind. Falls nein, dann fallen die neuen Bewerbungkosten noch in den alten Antrag (bis max. € 260,--).

Ich hoffe, ich habe mich jetzt auch verständlich ausgedrückt.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Benutzer 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 18.01.2008
Beiträge: 31
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.03.2008 - 05:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

danke für die schnelle Antwort.

Die Jahresfrist ist genau seit Anfang der Woche um.

Darum hätte ich gedacht, dass ich jetzt wieder einen Erstantrag hätte kriegen müssen.

Bevor ich den Folgeantrag jetzt umsonst ausfülle, dachte ich, frag ich hier lieber noch mal nach.

Gruß




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.03.2008 - 05:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Benutzer,

das ist schon richtig mit dem Folgeantrag, soweit ich mich erinnere. Wenn die 12 Monate um sind, dann bedeutet das lediglich, dass die € 260,-- wieder von neuem beginnen. Da mußt du halt Kopien aller Anträge aufheben, damit du das Datum jederzeit nachvollziehen kannst.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?



Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Bewerbungskosten joschzilla 40 sevenid
Bewerbungskosten Tommi 6 sevenid
bewerbungskosten ninek 6 sevenid
Bewerbungskosten Mondschein 3 sevenid
Bewerbungskosten 1 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 10 User Geburtstag
blueorca (49), Ricardo (28), ducati999 (47), maik2111 (39), noel62 (47), alexus (25), ichwars (34), SusanneWenz (42), Roxet (62), ginaB (39)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
bewerbungskostenantrag | hartz iv bewerbungskosten | harz4antrag | hartz4 bewerbungskostenantrag | bewerbungskostenantrag 2008 | hartz 4 bewerbungskosten | harz4 antrag bewerbungskosten | folgeantrag für bewerbungskosten | anträge hartz iv bewerbungskostenantrag | bewerbungskosten jahresfrist
blank