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Benutzer Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.01.2008 Beiträge: 31 Nachricht senden | Erstellt am 06.03.2008 - 03:23 | |
Hallo,
wenn man arbeitslos wird, kann man doch einen Antrag für Bewerbungskosten kriegen. Dieser nennt sich dann Erstantrag und hat eine Laufzeit von einem Jahr.
Alle weiteren Anträge, die man in dem Jahr abgiebt, sind dann Folgeanträge.
Wie ist es aber, wenn die Laufzeit von dem Erstantrag um ist? Kriegt man dann wieder einen Erstantrag oder einen Folgeantrag? Oder ist es völlig egal, was da drauf steht, weil die das trotzdem berechnen?
War das jetzt verständlich ausgedrückt? 
Mein Jahr ist jetzt nämlich um und ich habe mir einen Bewerbungskostenantrag zuschicken lassen. Jedoch ist das lediglich ein Blatt, auf dem die Namen der Firmen, bei denen ich mich beworben habe, eingetragen werden sollen und oben drüber steht Folgeantrag.
Gruß
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.03.2008 - 05:00 | |
Hallo Benutzer,
ich zitiere mal die BA:
Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden. Die Agenturen für Arbeit haben die Möglichkeit, Bewerbungskosten pauschaliert zu erbringen.
Wobei mit "jährlich" nicht das Kalenderjahr gemeint ist, sondern "innerhalb eines 12-Monatszeitraumes" wie es im Amtsdeutsch heißt. Im Klartext: innerhalb von 12 Monaten ab Antragstellung. 
Also, prüf mal das Datum auf dem ersten Antrag, ob bis jetzt tatsächlich 12 Monate vergangen sind. Falls nein, dann fallen die neuen Bewerbungkosten noch in den alten Antrag (bis max. € 260,--).
Ich hoffe, ich habe mich jetzt auch verständlich ausgedrückt. 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Benutzer Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 18.01.2008 Beiträge: 31 Nachricht senden | Erstellt am 06.03.2008 - 05:30 | |
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Die Jahresfrist ist genau seit Anfang der Woche um.
Darum hätte ich gedacht, dass ich jetzt wieder einen Erstantrag hätte kriegen müssen.
Bevor ich den Folgeantrag jetzt umsonst ausfülle, dachte ich, frag ich hier lieber noch mal nach. 
Gruß
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 06.03.2008 - 05:59 | |
Hallo Benutzer,
das ist schon richtig mit dem Folgeantrag, soweit ich mich erinnere. Wenn die 12 Monate um sind, dann bedeutet das lediglich, dass die € 260,-- wieder von neuem beginnen. Da mußt du halt Kopien aller Anträge aufheben, damit du das Datum jederzeit nachvollziehen kannst.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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