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ninek ...
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 14
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...   Erstellt am 19.01.2008 - 13:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

in meinem letzten Bewerbungskostenantrag stand handschriftlich drauf geschrieben, dass Onlinebwebungen nicht mehr abgerechnet werden.
Wisst ihr etwas darüber? Soweit ich informiert bin, werden Onlinebewerbungen auch mit 5€ pauschal angerechnet oder? Zumindest wurden Sie mir immer bezahlt.

Denn man muss ja auch die Internetgebühren bezahlen, wenn man im Web die Adressen, Stellenangebote oder direkt auf den Internetseiten der Firmen sich bewirbt.

Wäre schön wenn ihr mir helfen könntet.

LG




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 19.01.2008 - 18:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Bewerbungskostenerstattung ist, außer wenn sie in einer EinV vereinbart wurde, eine Ermessensleistung.
D.h. das Amt kann pauschal abrechnen, oder auch auf Nachweisen bestehen und detalliert nur die Kosten abrechnen, die man nachweisen kann.

Internetbewerbungen würde ich selbst schon aus Gründen der Fairnis nicht abrechnen, denn im Gegensatz zu schriftlichen Bewerbungen (Papier, Tinte, Umschlag, Porto) entstehen hier nur sehr geringe Kosten von wenigen Cent - oder gar keine, wenn man eine Flatrate hat.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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