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Lostres ...
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...   Erstellt am 28.06.2008 - 10:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo an Alle,

ich muss nun doch eine Frage los werden, die mir keine Ruhe lässt.
Ich wurde am Fuß operiert und bin erst mal bis Mitte Juli krankgeschrieben. Nach der OP konnte ich aufgrund der Schmerzen nicht laufen, ja nicht mal am PC arbeiten. Mein „Bewegungsdrang“ beschränkt sich zur Zeit noch auf den Weg zur Physiotherapie und zurück.
Nun meine Frage: Muss ich mich in dieser Zeit trotzdem entsprechend der EGV bewerben oder nicht? Bisher ich habe es nicht getan, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein potentieller Arbeitgeber jemanden, der mit Krücken zum Vorstellungsgespräch erscheint, mit wehenden Fahnen einstellen würde. Aber ich möchte auch nicht in „Abseitsfalle“ der ARGE geraten.
Gibt es für solche Situationen Regeln?
LG, Lostres




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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...   Erstellt am 28.06.2008 - 15:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Eine AU entbindet dich nicht von den in einer EinV vereinbarten/festgelegten Pflichten.




Lostres ...
Sehr Aktiv
.........

...

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Registriert seit: 29.05.2008
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...   Erstellt am 28.06.2008 - 15:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


für die rasche Antwort. Nun weiß ich was ich zu tun habe. Ich hätte es wissen müssen, war mir aber nicht sicher.





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