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Lostres  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.05.2008 Beiträge: 103 Nachricht senden | Erstellt am 28.06.2008 - 10:42 | |
Hallo an Alle,
ich muss nun doch eine Frage los werden, die mir keine Ruhe lässt.
Ich wurde am Fuß operiert und bin erst mal bis Mitte Juli krankgeschrieben. Nach der OP konnte ich aufgrund der Schmerzen nicht laufen, ja nicht mal am PC arbeiten. Mein „Bewegungsdrang“ beschränkt sich zur Zeit noch auf den Weg zur Physiotherapie und zurück.
Nun meine Frage: Muss ich mich in dieser Zeit trotzdem entsprechend der EGV bewerben oder nicht? Bisher ich habe es nicht getan, weil ich mir nicht vorstellen kann, dass ein potentieller Arbeitgeber jemanden, der mit Krücken zum Vorstellungsgespräch erscheint, mit wehenden Fahnen einstellen würde. Aber ich möchte auch nicht in „Abseitsfalle“ der ARGE geraten.
Gibt es für solche Situationen Regeln?
LG, Lostres
Signatur Mit einigem Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen. (Robert Lemke) |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.06.2008 - 15:07 | |
Eine AU entbindet dich nicht von den in einer EinV vereinbarten/festgelegten Pflichten.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Lostres  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.05.2008 Beiträge: 103 Nachricht senden | Erstellt am 28.06.2008 - 15:37 | |
für die rasche Antwort. Nun weiß ich was ich zu tun habe. Ich hätte es wissen müssen, war mir aber nicht sicher.
Signatur Mit einigem Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen. (Robert Lemke) |
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