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Britta70  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 23.02.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 23.02.2008 - 18:53 | |
Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe mich heute neu angemeldet weil ich eine Frage an euch habe. Bin schon seit einigen Tag im Forum und bin echt froh dass es so etwas gibt. Kompliment
Nun zu meinem Problem:
Ich lebe in einer WG seit 7 Jahren mit einer und der selben Person... Kurze Rede langer Sinn, nun hat die Arge uns als BG eingestuft weil wir länger als ein Jahr zusammenleben. Bei dem letzten Gespräch (als ich meine ganzen Unterlagen mitgebracht habe)hat mich der Argemensch angelacht und gemeint "ich werde Ihnen jetzt hier bestimmt nicht erzälen was sie machen müssen um zu beweisen dass Sie eine WG und keine BG sind". So, nun stehe ich hier mit meinem angenähten Hals, die haben meine Kontoauszüge, meinen Mietvertrag, Untermietvertrag und ärger mit dem Anwalt meines Untermieters (weil er ja eingentlich nur Hartz IV bekommt).Könnt ihr mir helfen. Achja, haben den angeboten dass sie nacvh Hause kommenkönnen und sich die Wohnung anzuschauen.
Danke für eure Hilfe
Britta 
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 23.02.2008 - 23:28 | |
Britta70 schrieb
Kurze Rede langer Sinn, nun hat die Arge uns als BG eingestuft weil wir länger als ein Jahr zusammenleben. |
Hallo Britta,
hier macht es sich dein SB etwas zu einfach. Lies mal bitte im Bereich "Hinweise und Ratgeber": Bedarfsgemeinschaft und Einstandsgemeinschaft
Britta70 schrieb
Bei dem letzten Gespräch... hat mich der Argemensch angelacht und gemeint "ich werde Ihnen jetzt hier bestimmt nicht erzälen was sie machen müssen um zu beweisen dass Sie eine WG und keine BG sind". |
, das wäre nämlich seine Pflicht!
Also, sofort Widerspruch einlegen gegen die Einstufung als BG!
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Britta70  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 23.02.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 24.02.2008 - 10:23 | |
Hallo Wolf27,
vielen Dank für deine Antwort. Einen Termin beim Anwalt zwecks Widerspruch ist am Dienstag...
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