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Moi moin erstmal Wenn die neue Wohnung billiger ist, als die alte, dann muss die ARGE so oder so zahlen.
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Brienchen 
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 20.06.2008
Beiträge: 1
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Erstellt am 20.06.2008 - 18:32
Also komm ich gleich mal zur Sache!
ich habe die Möglichkeit in eine andere Wohnung zu ziehen die günstiger und zetraler gelegen ist! War auch bei der ARGE und hab gefragt ob das machbar wäre und hab sofort ein ok bekommen!Kaution bekomme ich von privat also auch das kein problem.
mein Leistugsanspruch wurde mir auch grad erneut bewilligt! Nun möchte der neue vermieter vom amt eine Bescheinigung das auch für die neue Wohnung die Miete gezahlt wird! Doch da streikt die ARGE erst sollte ich eine bekommen beim nächsten mal wieder nicht! Weiß jemand Rat?? 
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
Erstellt am 20.06.2008 - 20:15
Lies dazu mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".
Wenn der Vermieter auf dieser Bescheinigung/Bestätigung besteht, gehe noch mal zum Amt und fordere von denen diese Bestätigung mit den Infos aus dem o.g. Ratgeber.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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