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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.06.2007 - 20:10 | |
schrieb
hallo,
du schriebst:
"also wenn der Fall eindeutig ist und ihr die Heizkosten direkt aus der Regelleistung bezahlt"
ich glaube hier hast du was verwechselt.
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Sorry, Schreibfehler, habe ich korrigiert.
schrieb
Und zwar durch deren Unvermögen gleich zweimal. Einmal die 18 % Pauschale von meinem Regelsatz, abgezogen durch die Behörde, und dann bezahle ich die Erwärmung noch einmal separat über einen Vertrag an die Stadtwerke.
Also wir haben Gasetagenheizung mit integriertem Durchlauferhitzer. Das Gas hingegen wird für den Durchlauferhitzer von mir gesondert gezahlt, direkt an die Stadtwerke. Damit hat das Amt eigentlich gar nichts mehr mit dem warmen Wasser zu tun. Zieht mir aber trotzdem die Erwärmung ab.
Werde wohl Beschwerde gegen betreffende Person einlegen. Was kann ihr dann passieren ?
Grüße
grummel...
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Könnte es ein, dass du da was falsch zuordnest?
Wenn ihr eine Gasetagenheizung mit integriertem Durchlauferhitzer habt, ist das ein Kompaktgerät. D.h. in ein und demselben Gerät wird sowohl das Wasser erwärmt als auch eure Wohnung geheizt.
Bei den Geräten, die ich kenne, kann man die Gaszufuhr nicht getrennt nach Heizung und Durchlauferhitzer speisen. Oder hast du zwei getrennte Gaszähler an der Therme? Einen für den Durchlauferhitzer und einen für den Heizkreislauf? Sicher nicht.
D.h. also, dass mit dem Gas, welches in das Gerät geleitet wird, sowohl die im Gerät integrierte Heizung als auch die ebenfalls integrierte Warmwasserbereitung versorgt wird.
Also zahlt dir das Amt die Kosten für das Gas als Heizkosten und zieht dabei 18% für die Warmwasserbereitung ab, so wie es sein soll. Ob du die Heiz- und Warmwasserkosten, in Form der Bezahlung des Gases für die Therme, nun an den Vermieter oder die Stadtwerke direkt bezahlst, ist dabei total egal.
Das hatte ich im Übrigen bereits schon in meinem ersten Beitrag geschrieben.
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So wie du den Sachverhalt nun darstellst, weicht er grundlegend von deinen bisherigen Angaben ab. Mit falschen Angaben kann man aber keine richtigen Antworten geben.
[Dieser Beitrag wurde am 27.06.2007 - 20:23 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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<grummel..> unregistriert
| Erstellt am 28.06.2007 - 08:06 | |
ok das war dann wohl mein Fehler. Ich habe das in der Aufregung durcheiandergewürfelt. Es bleibt bei meinem ursprünglichen posting. Ich habe das tatsächlich verwechselt, bin ein wenig durcheinander. Nein das ursprungsposting ist richtig, ok.
eine BG Miete 390 + RG 311 + 311 = 1012 müsste es richtig heißen, denn ich zahle das erwärmen des Wassers separat mit ca 14 Euro an die Stadtwerke. Schön jeden Monat per Überweisung.
Tschuldige @Otttokar bin durcheinander, wollte hier keine Verwirrung stiften.
Grüße
der openeye
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.06.2007 - 15:47 | |
schrieb
...
Werde wohl Beschwerde gegen betreffende Person einlegen. Was kann ihr dann passieren ?
Grüße
grummel...
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Mach das. Die Grundlagen habe ich ja bereits in meinem Beitrag vom 27.06.2007 - 16:56 beschrieben.
Was dem SB dann passiert? Höchstwarscheinlich gar nichts. Es gibt einen Rüffel vom Chef mit der Auflage der korrekten Neuberechnung und das war's.
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