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<grummel...>
unregistriert

...   Erstellt am 15.05.2007 - 14:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

Kann es sein das die Agenturen z.zt vermehrt versuchen Menschen aus dem Leistungsbezug zu drängen ? (Aufschwung??) Ich habe jetzt schon die 2te Einladung in 2 Wochen hier liegen ?

Meine eigentliche Frage ist aber eine andere:

Ich glaube mein H 4 Bescheid ist fehlerhaft.Laut meinen Berechungen ist scheinbar irgendetwas faul...

Wir sind eine BG, also 311 jeweils.

Dann, 390 die warme Miete (Heizung und Nebenkosten) und ein Gasboiler der das Wasser erwärmt, dessen Gas wir dann aber wiederum aus dem Regelsatz bezahlen... ist das so richtig mit dem Boiler ?

kann mir evtl. jemand sagen was er bei dieser Rechnung heraus bekommt ? +(hab ich was übersehen?)

Wenn nicht, gibt es Institutionen die den Bescheid kostenlos checken ? Und hat man, sofern es falsch berechnet wurde, auch Anspruch auf zurückliegende Zeiträume ?

Herzliche Grüße

grummel...




<grummel..>
unregistriert

...   Erstellt am 15.05.2007 - 14:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


edit:sonst keine Einkommen,keine Rücklagen,nichts.




quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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...   Erstellt am 15.05.2007 - 19:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Grummel,

Heizt Ihr mit Gas, dann sind in den Heizkosten die Wassererwärmungskosten enthalten, die bisher dann bei der Erstattung (18% der Heizkosten) abgezogen werden.
Zahlt Ihr jedoch die Gaskosten ohnehin aus dem Regelsatz, dürfen die Wassererwärmungskosten nicht extra abgezogen werden.
Euer Hartz-IV-Bescheid müßte in der Summe so aussehen:
2 x Regelsatz von 311 = 622€
Miete und Heizung = 390€
Summe HartzIV-Betrag = 1012€

Widerspruch einlegen kann man 4 Wochen nach Bescheideingang, sollte diese Frist überschritten sein, kann man folgendes machen:

Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.
Diese Möglichkeit hat eine Verjährungsfrist von 3 Jahren, d.h. sämtliche Hartz-IV-Bescheide seid 1.1.2005 sind zur Zeit noch anfechtbar.

Gruß
Quinky




<grummel...>
unregistriert

...   Erstellt am 15.05.2007 - 21:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Quinky,

herzlichen Dank für die Info. Deine Rechnung deckt sich zu 100 % mit meiner. Macht dann satte 10 Euro/mtl. um die man mich beschissen hat.

Dann werde ich das mal prüfen lassen.

grummel...




<grummel...>
unregistriert

...   Erstellt am 06.06.2007 - 17:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

es ist einfach nicht zu fassen, ich habe denen den Überprüfungsantrag geschickt, was kam zurück ?

lt.Mietbescheinigung läuft die Warmwasseraufbereitung über den Boiler (Gas). Ich sende Ihnen noch mal eine Mietbescheinigung zu mit der Bitte diese vom Vermieter ausfüllen zu lassen.
Der Sachverhalt wird dann umgehend geprüft.


Äh, nichts anderes habe ich denen geschrieben und eine Mietbescheinigung haben die doch schon. Also habe ich schon einmal recht ? Und die wollen mich jetzt hin halten. Ich werde dem Vermieter nicht unterstellen das er die Unwahrheit sagt, bestimmt nicht.

Hat jemand Tipps wie man weiter verfahren könnte ?

Grüße grummel...




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 08.06.2007 - 15:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wie heizt ihr eure Wohnung?

Wenn ihr eine Gasetageneheizung mit integriertem Durchlauferhitzer habt, zieht das Amt euch 18% Pauschal von den Heizkosten für Warmwasserbereitung ab.
Wird eure Wohnung separat beheizt: Fernheizung, Gaszentralheizung, und ihr habt einen separaten Gasdurchlauferhitzer für die Warmwasserbereitung, dann müsstet ihr für diesen ja einen Vertrag mit einem Gasversorger haben. Legt diesen Vertrag und die letzte Heizkostenabrechnung der letzten Betriebskostenabrechnung dem Amt vor. Daraus ergibt sich ja dann, dass in den Heizkosten die Warmwasserkosten nicht enthalten sind. Seid ihr erst eingezogen, lasst euch von eurem Vermieter eine formlose Bescheinigung geben, dass in den mietvertraglichen Heizkostenvorauszahlungen keine Warmwasserbereitung enthalten ist, sondern ihr Warmwasser separat bereitet.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<grummel...>
unregistriert

...   Erstellt am 11.06.2007 - 08:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

ganz genau, das ist es. Werde eine Kopie vom Vertrag anfertigen und dann ab die Post, Danke

grummel...




<grummel...>
unregistriert

...   Erstellt am 26.06.2007 - 19:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo @all,

es gibt Neuigkeiten und wie sollte es anders sein keine guten.


Ich habe heute Antwort erhalten und zwar eine Neuberechnung ausgelöst durch den §44.
____________________________________________________

Folgende Änderungen sind eingetreten:
Mit angepassten Kosten für Warmwasser von 6.60 € u. 5.60 €, die von den Heizkosten abgesetzt werden. Diese Kosten sind mit der Regelleistung abgegolten und daher nicht gesondert zu übernehmen. Bis einschließlich Juni waren diese Anteile zu gering von den Heizkosten abgesetzt. Dies wurde nun angegelichen. Eine Rückforderung der Vergangenheit erfolgt nicht.
____________________________________________________

LOL, genau. Kann mir das mal einer übersetzen. Bemerkenswert ist, das auf dem vorherhigen Bescheid schon die 2 € dazugekommen waren die es ja jetzt seit neuestem mehr gibt. Die sind in diesem Bescheid wieder abgerechnet. Trotzdem sind aber 20 Cent hinzugekommen (?) So=1001,50, (1003,50), (1001,70)

Ich gehe in Widerspruch, aber kann man die betreffende Person nicht auch persönlich zur Verantwortung ziehen ? Es ist auf den beiden Bescheiden immer ein und dieselbe Person.

was könnte man sonst noch machen ?

Grüße
grummel...




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 27.06.2007 - 16:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

also wenn der Fall eindeutig ist und ihr die Kosten für die Warmwasserbereitung direkt aus der Regelleistung bezahlt, diese also nachweislich (Mietvertrag, Bescheinigung des Vermieters; extra Rechnung des Strom- oder Gasanbieters für die Warmwasserbereitung)
nicht in den Heizkosten enthalten sind, welche die ARGE übernimmt, kann man folgendes machen:

1. Widerspruch gegen den letzten Bescheid, mit den genannten Nachweisen
2. gleichzeitig Dienstaufsichtsbeschwerde direkt an den Geschäftsführer der ARGE bzw. den Amtsleiter unter Schilderung des Sachverhaltes, beifügen der Nachweise, Forderung nach Augenscheinnahme der tatsächlichen Verhältnisse nach SGB 10 § 21 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, weil der SB (namentliche Nennung) trotz Kenntnis der relevanten Daten diese bei der Berechnung der Heizkosten der KdU wiederholt mißachtet hat.

Sollte beides erfolglos sein:

3. Klage vor dem Sozialgericht auf die korrekte Berechnung der KdU hinsichtlich der von den Heizkosten zu Unrecht in Abzug gebrachten Warmwasserkostenpauschale.

Den Schreiben zu 1. und 2. solltest du den Hinweis hinzufügen, dass du diesen 3. Punkt vor hast, sollte die ARGE ihrer Pflicht zur Prüfung deiner tatsächlichen Verhältnisse, die sich u.a. ergeben aus:
- SGB 10 § 20 Abs. 2
- SGB 10 § 21 Abs. 1
- SGB 10 § 67a Abs. 2 Satz 1
- SGB 1 § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
- SGB 1 § 60 im Umkehrschluss (d.h. der Leistungsträger ist auch verpflichtet, alle relevanten Daten zu erheben und zu berücksichtigen)

durch Nachweise und - falls erforderlich, Augenschein - nicht nachkommen.

[Dieser Beitrag wurde am 27.06.2007 - 19:56 von Ottokar aktualisiert]





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<grummel...>
unregistriert

...   Erstellt am 27.06.2007 - 19:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,

du schriebst:
"also wenn der Fall eindeutig ist und ihr die Heizkosten direkt aus der Regelleistung bezahlt"

ich glaube hier hast du was verwechselt. Ich zahle die Wassererwärmungskosten aus meiner Regelleistung. Und zwar durch deren Unvermögen gleich zweimal. Einmal die 18 % Pauschale von meinem Regelsatz, abgezogen durch die Behörde, und dann bezahle ich die Erwärmung noch einmal separat über einen Vertrag an die Stadtwerke.

Also wir haben Gasetagenheizung mit integriertem Durchlauferhitzer. Das Gas hingegen wird für den Durchlauferhitzer von mir gesondert gezahlt, direkt an die Stadtwerke. Damit hat das Amt eigentlich gar nichts mehr mit dem warmen Wasser zu tun. Zieht mir aber trotzdem die Erwärmung ab.

Werde wohl Beschwerde gegen betreffende Person einlegen. Was kann ihr dann passieren ?

Grüße
grummel...




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