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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<Romeo> unregistriert
| Erstellt am 12.12.2006 - 21:07 | |
Ich hab mal eine Frage, und zwar ist mein Wagen kaputt, er ist 16 jahre alt und Die Reparatur würde mehr kosten als der wagen selbst und der Tüv läuft jetzt ab.
Die frage ist ob Hartz IV mir ein Dahrlen geben kann um ein gebrauchtes Auto zu kaufen oder was ähnliches?? Da wir ein Kind haben und er viele Termine hat und wir oft weit fahren müssen sind wir auf ein auto angewiesen.
Bitte meldet euch DANKE....
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<Bella B> unregistriert
| Erstellt am 13.12.2006 - 14:07 | |
Ich denke nein. Das Amt stellt sich ja schon an, wenn ALG II Empfänger überhaupt ein Auto besitzen. 
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Anonymos Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 18.12.2006 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 18.12.2006 - 23:32 | |
Gibt es verbindliche Angaben darüber was die in der Hinsicht dürfen und was nicht?
Klingt hier so, als ob man gar keines haben darf.
Also keines für einen Kaufpreis von 500 Euro (Golf2 mit TÜV bei eBay) und auch keines für 2500 Euro Marktwert.
Und macht es bei denen einen Unterschied ob es ein Fahrzeug mit amtlichem Kennzeichen ist?
Es gibt ja auch Roller, Mofas usw., und die können auch einen gewissen Wert haben.
Ein neues Leichtkraftfahrzeug wo man nur ein 60-Euro-Versicherungskennzeichen (sieht nie den TÜV usw.) draufmacht kostet neu 11.500 bis 14.000 Euro.....
Auch gebraucht mindestens 2500 Euro (Diesel).
Wenn die da eine Anfrage bei Kraftfahrtbundesamt machen läuft die ins leere, hehehe .
Machen die das eigentlich um zu prüfen ob der ANtragsteller ein Auto hat?
Könnte ich mir gut vorstellen, denn sogar ein GEZ-Typ bekommt von denen Auskunft (wegen Autoradio).
Signatur Immer alle Kontakte mit Sachbearbeitern usw. aufzeichnen. Wenn möglich sogar mit Video. |
<celina05> unregistriert
| Erstellt am 19.12.2006 - 20:28 | |
Hallo,
also , wir hatten ein ähnliches Problem. Uns haben die ein Darleen von 2000 Euro gegeben, die wir mit 100 Euro Monatlich zurück zahlen.
Gruß, Celina05
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