|
|
||
|
|
Willkommen im Hartz IV Forum |
|
Achtung!
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
Hallo! Die Wohnung wird nicht als Vermögen berücksichtigt, wenn sie angemessen ist.
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
Startseite
Neues im Forum
Suchen
Login Mitglieder
Forumregeln
Suchen im Hartz IV Forum:
Ersteller Thema » Beitrag als Abo bestellen
![]()
Ryan
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2
Nachricht senden
Erstellt am 01.03.2008 - 15:54
Habe vor mir demnächst eine eigene Wohnung zu kaufen.
Was ist wenn ich arbeitslos werde und irgendwann
Hartz 4 kriege? Muss ich die Wohnung dann verkaufen oder darf ich sie behalten? Was ist wenn die Wohnung
noch nicht abbezahlt ist?
Vielen Dank im Voraus
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
Erstellt am 01.03.2008 - 16:15
Wenn sie unangemessen ist, wird der Teil, der unangemesen ist, als Vermögen angesehen und beim Vermögensfreibetrag berücksichtigt.
Dabei kann wertmäßig allerdings nur der teil berücksichtigt werden, den du tatsächlich bezahlt hast.
D.h. vom Verkehrswert der Wohnung müssen die Schulden abgezogen werden.
Bsp.
eine Eigentumswohnung hat 90m², angemessen für 2 Personen sind aber nur 80m².
Der Verkehrswert der Wohnung beträgt aktuell 120.000€ Euro, es bestehen aber noch Forderungen der Bank für die Finanzierung in Höhe von 100.000€, dann stellt die Wohnung nur einen Gegenwert von 20.000€ dar. 20.000€ / 90m² * 10m² = 2222,22€ Vermögen, das beim Vermögensfreibetrag berücksichtigt wird. Wenn dieser überschritten wird, muss verwertet werden.
Lies mal den "Ratgeber Vermögen" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---
Ähnliche Themen: Thema Erstellt von Antworten Forumname Wohnung Hartz 4 <"guest"> -1 sevenid wohnung dann hartz 4 1 sevenid Gemeinsame Wohnung - Hartz IV? Sumomo 7 sevenid Wohnsitz in Berlin Antrag auf Hartz 4 / Wohnung in Dortmund? tidus2047 8 sevenid Hartz 4 Geld bekommen und wohnen bei einer Hartz 4 FAmilie Herojim01 1 sevenid
Geburtstagsliste: Heute haben 5 User Geburtstag Sabine (55), moonchild (21), elron (48), angel22 (24), bubbel (41)
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!
tipps tricks harz4/wohnung | hartz 4-wohnung | stricks harz4 | harz4 wohnung | hartz iv-eigentumswohnung | hartz iv eigentumswohnung verkaufen | hart4 wohnung | hartz eigentumswohnung verkaufen | wohnung bei hartz iv verkaufen