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Ryan 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 01.03.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 01.03.2008 - 15:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!
Habe vor mir demnächst eine eigene Wohnung zu kaufen.
Was ist wenn ich arbeitslos werde und irgendwann
Hartz 4 kriege? Muss ich die Wohnung dann verkaufen oder darf ich sie behalten? Was ist wenn die Wohnung
noch nicht abbezahlt ist?
Vielen Dank im Voraus




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 01.03.2008 - 16:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Wohnung wird nicht als Vermögen berücksichtigt, wenn sie angemessen ist.
Wenn sie unangemessen ist, wird der Teil, der unangemesen ist, als Vermögen angesehen und beim Vermögensfreibetrag berücksichtigt.
Dabei kann wertmäßig allerdings nur der teil berücksichtigt werden, den du tatsächlich bezahlt hast.
D.h. vom Verkehrswert der Wohnung müssen die Schulden abgezogen werden.

Bsp.
eine Eigentumswohnung hat 90m², angemessen für 2 Personen sind aber nur 80m².
Der Verkehrswert der Wohnung beträgt aktuell 120.000€ Euro, es bestehen aber noch Forderungen der Bank für die Finanzierung in Höhe von 100.000€, dann stellt die Wohnung nur einen Gegenwert von 20.000€ dar. 20.000€ / 90m² * 10m² = 2222,22€ Vermögen, das beim Vermögensfreibetrag berücksichtigt wird. Wenn dieser überschritten wird, muss verwertet werden.

Lies mal den "Ratgeber Vermögen" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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