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Jenny78 
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...   Erstellt am 16.07.2008 - 11:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Na das das solange dauert macht mir ja richtig Mut ratlos


@ jaiju

Da ich kein Auto benötige was umgebaut werden müsste kann ich den Antrag bei diesem von dir genannten Amt nicht stellen.
Ich dürfte auch keine begleitenden Kredit nehmen da ich in einer Privatinsolvenz bin die noch bis 13.05.2011 andauert.

Aber ich habe es nun mit Hilfe der Kirche geschafft Spenden von gewissen Organisationen 1100 € für ein Auto zu bekommen und das reicht erstmal aus um die Therapieplätze wieder anzufahren und um uns fortbewegen zu können wo es lauftechnisch nicht anders möglich ist das ja eine Gehbehinderung vorliegt bei meinem Sohn.

Mit dem Mehrbedarf hast Du absolute Recht...bisschen ist besser wie nix





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Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe!

Jenny78 
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...   Erstellt am 23.08.2008 - 16:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe gerad den Thread von ratlos gelesen bezüglich der Ablehnung des Mehrbedarfs für seine 13-jährige Stieftochter. ich antworte aber lieber hier in meinem Thread da die Neuigkeiten ja (für mich) meinen Sohn betreffen....


Ich habe ja nun KLage betüglich des Mehrbedarfs nach § 28 SGB II eingelegt beim SG Hannover.

Nun kam das erste Schreiben zur Kenntnisnahme:

In dem Rechtsstreit ........ ./. JobCenter

ist die Auffassung, §28 Abs. 1 S.3 Nr. 4 SGB II setze vorraus, dass der Hilfebdürftige das 15. Lebensjahr vollendet hat, nicht recht nachvollziehbar. Anders als § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 SGB II erhält Nr. 4 der Vorschrift gerade keine Altersgrenze. Im Übrigen enhält auch § 28 Abs. 1 S. 1 SGB II den entsprechenden Begriff des "nicht erwerbsfähigen Angehörige". Dennoch ist unstrittig, dass Sozialgeld auch Kinder erhalten, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (vgl. neben § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 SGB II auch Eicher/Spellbrink, SGB II, §28 Rn 8).



So nun hatte das JobCenter seit dem 23.07.2008 3 Wochen Zeit zu antworten bzw. sich zu wehren also müsste ich demnächst mal wieder eine Nachricht bzw. vll sogar einen Beschluss bekommen der hoffentlich zu Gunsten meines Sohnes ausgeht.

Ich weiß ja nicht aus welchem BL Du kommst ratlos aber wenns Niedersachsen ist wäre ein positiver Beschluss ja hilfreich für deine Tochter.
Oder Du müsstest vll genau wie ich eine Klage anstreben und hoffen einen gutmütigen Richter zu bekommen der die Lage versteht dass das Leben mit einem behinderten Kind nunmal einen Mehrbedarf rechtfertigt, egal wie alt das Kind ist!

Ich halte Euch weiter auf dem laufenden....

LG Jenny78





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ratlos ...
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...   Erstellt am 23.08.2008 - 16:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


vielen dank für deine Antwort. Ich bin aus Brandenburg. Sobald mein Widerspruch hier gegen gelesen wurde werde ich ihn abschicken. Beim SPZ-Besuch wurde uns mitgeteilt, dass es sehr viele betrifft. Auch in der Sache mit dem verkauf des Hauses.
LG ratos




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