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Paula Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 14.11.2007 Beiträge: 82 Nachricht senden | Erstellt am 06.03.2008 - 12:26 | |
Hallo Jenny,
zur Sache kann ich dir leider nicht viel sagen, nur es gibt da noch eine Stiftung, die heißt "Familie in Not", die haben mir vor einigen Jahren, als meine Kinder noch klein waren, mal geholfen und finanziell unterstützt.
Es gibt diese Stiftung in verschiedenen Bundesländern und wenn ich mich nicht irre gehört Hannover zu Niedersachsen.
Familie in Not, Niedersachsen
Viel Glück!
lg paula
Signatur lieber aufrecht verhungern, als kriechend vegetieren |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 07.03.2008 - 15:34 | |
18.02.2008 ist ja noch nicht so lange her, da würde ich noch mindestens zwei Wochen warten.
Dann schreibe denen, dass du aus finanziellen Gründen nicht länger warten kannst, dass das Amt seine klar erkennbaren Fehler selbst behebt und du beabsichtigst, dein Recht mittels Feststellungsklage beim zuständigen Sozialgericht durchzusetzen, wenn die dir zustehenden Leistungen nicht bis zum xx.xx.2008 nachgezahlt, oder zumindest bewilligt wurden.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Jenny78 Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 13.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 13.03.2008 - 14:53 | |
Also nach Anruf in der Arge und vorsichtigem Nachfragen gab man mir zu verstehen das alle Widersprüche erst in etwa im April bzw. sogar erst Mai bearbeitet werden (frühestens) weil vorher einfach noch zuviele "alt"anträge bearbeitet werden müssen....
Ich hab mal gerechnet und summa summaro liegen (wenn mir der Mehrbedarf zusteht) in etwa 650€ (bis jetzt) bei der Arge die mir gehören.
Das kann doch irgendwo nicht wahr sein.
Da hab ich dann gefragt ob denn wenigstens nächsten Monat diese 30€ Pauschalbetrag vom Kindergeld für Eltern abgezogen wird das nicht noch mehr Monate anlaufen wofür sie die 30€ zurückzahlen müssen, meinte die zu mir: Nee das wäre nicht geändert und wird es auch nicht! Erst dann wenn der Widerspruch bearbeitet und genehmigt ist, solang müsste ich halt Geduld haben und dann würde ich es ja schließlich nachgezahlt bekommen. und bis dahin hungere ich mir die 30€ jeden Monat ab oder wie? 
Man man man, was würd ich dafür geben von denen nicht mehr abhängig zu sein und mir nicht städnig die Blöße geben müsste den alles offenlegen zu müssen.....auch Dinge die die gar nichts angehen
LG Jenny78
Signatur Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe! |
Jenny78 Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 13.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 17.05.2008 - 14:16 | |
Hallo Ihr,
nach langer Zeit (genau drei Monate) habe ich nun seitens des ARGE-Rechtsanwaltes ein Anschreiben bezüglich des Mehrbedarfs für Behinderte bekommen!
Und zwar steht dadrin:
Zitat Anfang
Entscheidung der Rechtsstelle ARGE Region Hannover
Der Widerspruch wird als nbegründet zurückgewiesen.
Begründung:
Sehr geehrte Frau XXXXX,
mit Bescheid vom 11.01.2008 teilte Ihnen das JobCenter Region Hannover mit, dass ein Mehrbedarf wegen der Behinderung für Ihren Sohn D. nicht gewährt werden könne. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass der Mehrbedarf keine Verwendung für den Personenkreis finde, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gegen diesen Bescheid richtet sich der Rechtsspruch. Auf die Begründung wird verwiesen.
Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.
Nach §28 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.
(Anm. Jenny78: D. erhält keine Leistungen seitens der ARGE da er durch Unterhalt und Kindergeld abgedeckt ist, er wird nur in meiner BG mit aufgeführt bzw. Kindergeld für Eltern wird an Teil an mich überschrieben! )
Das Sozialgeld umfasst die sich aus § 19 Satz 1 Nr. 1 ergebeden Leistungen. Hierbei gelten ergänzend folgende Maßnahmen:
1. Die Regelleistung beträgt bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 60 von Hundert und im 15. Lebensjahr 80 von Hundert der nach § 20 Abs. 2 maßgebenden Regelleistung;
2. Leistungen für Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 4 werden auch an behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, gezahlt, wenn Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Zwölften Buches erbracht wird;
3. § 21 Abs. 4 Satz 2 gilt auch nach Beendigung des in § 54 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 des Zwälften Buches genanten aßnahmen;
4. Nichterwerbsfähige Personen erhalten einen Mehrbedarf von 17 von Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung, wenn sie einen Ausweis nach § 69 Abs. 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G besitzen (tun wir mit G, B und H und 100 % ); dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen behinderung nach § 21 Abs. 4 oder § 28 Abs. 1 nr. 2 oder 3 besteht.
Für Kinder unter 15 Jahre besteht kein Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II.
Die Regelung des § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II folgt den bestehenden sozialhilferechtlichen Regelungen für Mehrbedarfe nach § 30 des Zwälften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Danach können voll erwerbsgeminderte Personen unter 65 Jahren einen Mehrbedarf von 17 % des maßgebenden Regelsatzes bekommen, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Abs. 4 SGB IX mit Merkzeichen G sind. Voll erwerbsgemindert sind gem. § 43 Abs. 2 SGB VI Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter der üblichen edingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
In der sozialhilferechtlichen Rechtslehre und Rechtssprechung ist zum anspruchsberechtigten Personenkreis festgestellt worden, dass es sich hierbei um Personen handeln muss, die vom Alter her gesehen einer Erwerbstätigkeit nachgehen könnten und die daran nur durch ihre "Erwerbsunfähigkeit" d.h. infolge von körperlichen oder geistigen Mängeln, gehindert sind. Wie das OLG NRW ausführte steht der Ausübung einer Erwerbstätigkeit durch einen Jugendlichen nichts mehr im Wege, sobald für ihn die Pflicht zum Besuch einer Schule mit Vollzeitunterricht ihr Ende gefunden hat (vgl. §§ 2 und 7 Jugendarbeitsschutzgesetz). Da für Kinder unter 15 Jahre noch die allgemeine Schulpflicht besteht, ist eine Prüfung der (fiktiven) Erwerbsfähigkeit nicht erforderlich.
Ihr Sohn D. ist am 25.05.1996 geboren und damit unter 15 Jahren. Daher besteht kein Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 28 Abs. 1 Satz 3 nr. 4 SGB II.
Zitat Ende
Ist das denn alles so jetzt richtig.
Ich habe in dem Rehakids-orum immer gelesen das die das alle bekommen obwohl die Kinder unter 15 Jahren sind und zwar aufgrund:
Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung erhalten gehbehinderte Nichterwerbsfähige, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "G" haben, einen Mehrbedarf von 17 % der jeweiligen Regelleistung (§ 28 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 SGB II n.F.; dies gilt aber nicht, wenn dem Betreffenden bereits ein Mehrbedarf zusteht wegen des Bezugs von bestimmten Hilfen nach dem SGB IX bzw. von Eingliederungshilfe).
(Mehrbedarf
17 % ab 1.08.2006) ab 1. Juli 2007
Alleinstehende bzw. allein Erziehende = 59,00 €
Partner ab 18Jahren = 53,00 €
Personen ab 14 Jahren = 47,00 €
Personen bis einschließlich 13 Jahren = 35,00 €
Quelle www.janvonbroeckel.de/algzwei/2algzweiframeset.htm
[Dieser Beitrag wurde am 17.05.2008 - 14:27 von Jenny78 aktualisiert]
Signatur Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe! |
Jenny78 Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 13.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 17.05.2008 - 14:31 | |
@ Ottokar
Die Nachzahlung bezüglich des Kindergeldes für Eltern in Höhe von monatlich 30 € seit dem 1.1.08 zurückgezahlt bekommen....
Das mit dem Auto ist immer noch in der Rechtsstelle der ARGE Hannover und die 3 monatige Frist zur Bearbeitung läuft am 18.05.08 aus..
Mein Anwalt hat gesagt das wir am 21.05.08 Klage beim SG Hannover erheben werden sollte bis dahin nichts da sein (wegen drei Tage Zeit wegen Post und so erst der 21.05.08 )
Aber wie verhalte ich mich nun in Bezug auf die Ablehnung oben?????
Die schreiben ich habe einen Monat Zeit beim SG Hannover Widerspruch einzureichen und Klage zu erheben...
HIIIIILLLFFFEEEEEEE 
Wäre dankbar für jden Tip !
LG Jenny78
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.05.2008 - 18:24 | |
Hier solltest du bzw. dein Anwalt Klage erheben.
Der Anspruch auf einen Mehrbedarf nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II ist altersunabhängig. Dort steht nirgendwo eine alterabhängige Einschränkung. Lediglich zwei Merkmale sind Voraussetzung für diese Leistung:
1. der Antragsteller ist Sozialgeldempfänger
2. der Antragsteller ist Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G oder aG.
Kinder unter 15 jahren erhalten immer Sozialgeld, da sie per Definition in § 7a SGB II nicht erwerbsfähig sind. Wenn dein Kind also einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG hat, hat es damit Anspruch auf diesen Mehrbedarf.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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Jenny78 Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 13.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 17.05.2008 - 20:38 | |
Danke für die schnelle Antwort Ottokar.
Da ich das genauso sehe und verstehe werde ich Klage mit meinem Anwalt einreichen!
Ich melde mich dann wieder wenn sich etwas ergeben hat wegen dem KFZ und auch wenn es beim SG Hannover gemeldet ist mit dem Mehrbedarf.
LG Jenny78
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Jenny78 Star User
 

Status: Offline Registriert seit: 13.02.2008 Beiträge: 34 Nachricht senden | Erstellt am 25.06.2008 - 08:54 | |
So dann mal wieder eine aktuelle Meldung des neuesten Standes 
Also die Klage bezüglich des KFZ ist eingereicht und wird aber nun von uns selbst zurückgezogen, da ich seitens der Kirche eine Spende erhalten habe von der ich mir bzw. meinem Sohn ein Auto kaufen kann....
Natürlich nichts hochwertiges (1100€ stehen uns zur Verfügung) aber wir sollten damit erstmal wieder für Therapiefahrten gesichert sein, so dass wir Gott sei Dank wieder überall ankommen und weiter fördern können 
Die Klage wegen dem Mehrbedarf ist bei Gericht eingereicht und nun warte ich auf weiteres.....
Ich hoffe doch Du hast Recht und es wird meinem Sohn zugesprochen, das würde eine satte Nachzahlung geben von der ich meinen Sohn mal Abwechslung schaffen könnte in Form der Teilnahme einer behindertengerechten Fahrt im Sommer....so das er vll auch mal die Möglichkeit hat "etwas" selbstständiges ohne Mama mit Freunden zu tun, aber warten wir mal ab was passiert.....
Mit welchen Zeiten ist denn da so zu rechnen bei den Gerichten? Die sind doch ziemlich überlaufen oder?
LG Jenny78
Signatur Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe! |
ratlos  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 30.10.2007 Beiträge: 90 Nachricht senden | Erstellt am 28.06.2008 - 04:35 | |
hallo jenny,
wie es an deinem Gericht, bei deinem Wohnort aussieht, kann ich nicht sagen, aber ich habe 3 Jahre auf den 1. Gerichtstermin gewartet.
In Punkto Mehrbedarf habe ich auch rückwirkend einen Antrag gestellt. Ich bin ja gespannt, wie sich nun die Behörde verhält. Denn der Punk Mehrbedarf ist auch unteranderem ein Bestandteil meiner 5 noch ausstehenden Klagen.
Das das nun doch mit dem Auto geklappt hat, freut mich. Ich hoffe du must nicht solange warten wie ich.
gruß ratlos
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jaiju  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 11.07.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 11.07.2008 - 20:06 | |
hallo,
ich habe auch eine schwerbehinderten sohn und das gleiche problem mit dem auto wie du war auch beim amt die sagten die könenn nur ein dahrlen geben wenn ich in einem arbeitsverhältniss stehe habe mich dann noch woanders erkundigt.... die sagten ich solle den landschaftsverbad anschreiben in köln ....dort alle unterlagen des kindes,arztberichte und eine erklärung warum du ein auto brauchst ausserdem noch einen kostenvoranschlag für ein auto....in meinem fall sollte ich zum händler gehen und einen kostenvoranschlag für ein schon umgebautes behinderten gerechtes fahrzeug bringen....wäre alles wohl kein problem..aaaaaber die geben immer nur ein zuschuss das heisst wenn das fahrzeug z.b. 20.000 euro kostet bekommst du ja nicht die komplett summe und die wollen auch arbeitsbescheinigungen..somit..
haben wir schon wieder verloren!!!!
zu den mehrbedarf für dein sohn der steht dir zu ist nicht viel aber besser wie gar nichts!!
lg
jaiju
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| Onlinestatistiken vom 26.11.2009 - 19:12 Uhr |
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