Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:


More : [1] [2] [3]


ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Jenny78 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.02.2008
Beiträge: 34
Nachricht senden
...   Erstellt am 13.02.2008 - 12:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Zusammen,


ich habe schon etliche Zeit viele Foren durchsucht und komme nicht weiter, vll wisst ihr ja Rat?

Also ich lebe seit Januar 2007 vom ALG II mit meinen drei Kindern.

Mein Ex-Mann zahlt Unterhalt für die Kids und ich bekomm für mich das Alg II weil er nicht genug hat um mich mit zu unterhalten.

Ich habe mir aufgrund der Behinderung meines ältesten Sohnes letztes Jahr ein Auto aus eigenen Mitteln gekauft ohne Darlehen und dieses ist nun so kaputt das ich nicht durch den TÜV komme und die Reparaturen bei 1000 € liegen würden. Anschaffung war 800 € auf Ratenzahlung bei einem Freund.

Nun habe ich einen Antrag gestellt bei der ARGE über 1500 € für ein "neues", gebrauchtes KFZ bezüglich der 100% Behinderung mit Kennzeichen G , H und B.
Wir müssen im Umkreis von 50 km ständige Arzt- und Pädagogentermine wahrnehmen die ich zeitlich mit 3 Kindern aber nicht ohne Auto schaffe, was mein Berater der ARGE ja auch einsieht, allerdings würde mir nach dem SGB II trotzdem kein Auto zustehen obwohl mein bisheriges Auto toleriert wurde, die ARGE wusste das ich das habe.
Zumal ist das KFZ auf meinen Sohn angemeldet und darf ja somit auch nur in seinem Sinne gefahren werden und nicht nur so zum Vergnügen.

Gehört das denn nicht mit zur Eingliederungshilfe das ich das KFZ benötige um ihn zu fördern???

Ich versteh die Welt mal wieder nicht mehr, insbesondere die ARGE.

Mein Sohn hat die Pflegestufe 2 und ich renn, mach und tu schon den ganzen Tag nur um ihn irgendwo zu fördern, ihm das nötigste beizubringen was einfach sein muss und soviel wie nur geht....und nun will man mir das verweigern???

Bei einem Darlehen das ich sowieso bis auf den letzten Pfennig abbezahlen muss???

Weiß jemand vll at? Ich wäre sehr, sehr dankbar

LG Jenny





Signatur
Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe!

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 13.02.2008 - 16:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Generell bezahlt das Amt dir kein Auto.
Wenn dein Kind behindert ist, erhält es Mehrbedarf?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

nicolausgeorg 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 21.01.2008
Beiträge: 20
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.02.2008 - 11:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

einiges an hilfreichen Informationen, auf allen 5 Seiten schauen.

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic … o&start=40

ng




Jenny78 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.02.2008
Beiträge: 34
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.02.2008 - 11:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo und danke für die Antwort erstmal....

nein Mehrbedarf erhält mein Sohn nicht, es wurde abgelehnt aufgrund § 21 Absatz 4 weil er keine 15 Jahre alt ist und somit nicht als erwerbsfähig gilt.

Allerdings hat der gute Herr Teamleiter der ARGE Region Hannover gestern einen anderen §, nämlich §28 Absatz sowieso gelesen wo ihm nicht klar ist ob nicht doch der Mehrbedarf von 17 % gezahlt werden müsste, dieses würde er nun prüfen.....

Welche Möglichkeiten hätte ich denn sonst mit dem Auto.....

Ich muss dazu vll noch erzählen das ich in einer Privatinsolvenz bin, da mein Ex-Mann damals eine "Kaufsucht" entwickelt hatte und Schulden ohne Ende machte und meine Scheidung nun am 6.2.2008 war...
Er mir zwar Unterhalt für die Kids zahlt aber für mich ja nu nichts mehr "übrig" ist....

Ansparungen also = 0 aufgrund Insolvenz...
Kredite oder irgendetwas in der Form also auch = 0

Ich weiß mir keinen Rat mehr und habe gestern den Herrn Teamleiter gefragt wie ich mein Kind nu noch fördern soll.....er meinte er sähe keine Notwendigkeit da ich ja genug Zeit hätte mit den 3 Kindern überall hinzufahren....
Aber wenn mein Sohn um 15 Uhr nach Hause kommt und ich eine Fahrzeit von min. 1 Stunde habe, der Zug nur 1 x die Std. fährt (also um 16 uhr frühestens) wie soll ich das zeitlich schaffen?....
Mal abgesehen davon das er ein "G" im Ausweis hat, keine Ausdauer und eine Karre aber auch nicht in Betracht kommt....

Wieso werden alleinerziehende Mütter mit dazu noch 3 Kindern und einem behinderten Kind so alleingelassen wo doch der Staat ständig danach schreit das Kinder geboren werden müssen und man behinderten Kindern das Recht auf Leben geben soll( was ich natürlich richtig finde! ) ???????

Ich habe schließlich nicht geheiratet um mich scheiden zu lassen und ALG II zu bekommen, darauf würde ich gerne verzichten!!!

Weiß jemand vll Rat?

LG Jenny78

[Dieser Beitrag wurde am 14.02.2008 - 11:45 von Jenny78 aktualisiert]





Signatur
Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe!

Jenny78 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.02.2008
Beiträge: 34
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.02.2008 - 11:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo nicolausgeorg,

ich habe den Link schon 5 mal durchgeschaut, trotzdem vielen Dank.

Aber KFZ Hilfe in dieser Form bekomme ich hier nicht und die Stiftungen die dort erwähnt werden fordern eine Mitgliedschaft über Jahre eh sich etwas ergibt.....

Ich steh aber ganz akut vor dem Problem.....zumal mir Rabatte wie da erwähnt ja auch nichts bringen aufgrund der besagten Insolvenz*seufz* ich bekomm ja nirgendwo Geld dazu.....

Ich sollte vll erwähnen das ich einen Betrag von 1500 € beantragt habe.....Reperaturen, TÜV und so weiter mein Bruder kostenlos macht da er in einer Werkstatt arbeitet.....aber das interessiert die ARGE auch nicht....

Ich habe noch einen Termin bei einer Behindertenberatung der Region Hannover und hoffe da ein Antrag an eine Stiftung stellen zu können, aber die haben immer drin stehen das sie Autofinanziereungen nicht übernehmen

Aber ich will ja auch keine Langzeitfinanzierung über mehrere 1000 € sondern einen kleinen Betrag um eins Anschaffen zu können was nicht neu sein muss und auch keine Umbauten bnötigt





Signatur
Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe!

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.02.2008 - 12:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dein Sohn erhält doch Sozialgeld!
Damit hat er einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Mehrbedarf: § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II.

Da muss der Herr erst überlegen? Renn ihm die Bude ein! Dieser Mehrbedarf steht deinem Sohn 100%tig zu!
Und zwar rückwirkend seit Bewilligung Erstantrag.
Absonsten sofort Feststellungsklage beim SG androhen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Jenny78 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.02.2008
Beiträge: 34
Nachricht senden
...   Erstellt am 14.02.2008 - 17:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Jaaaa das ist sone Sache, dadurch das mein Ex-Mann meinen Kindern 135 % des Regelsatzes Unterhalt zahlt werden die Kids zwar in meiner Bedarfsgemeinschaft aufgeführt aber sind auch mit dem unterhaltsbetrag abgedeckt was sie selbst betrifft....

Das verhindert natürlich nicht das die überschüssigen Beträge von Gesamthöhe 75 € (mehr als ihnen zusteht laut SGB II ) mir wieder in Abzug gebracht werden, aber aufgrund eben der Tatsache das mein Sohn mit Unterhalt abgedeckt ist und somit ja kein Sozialgeld bekommt bzw. zusteht soll er auch kein Anspruch auf Mehrbedarf haben laut dem netten Herrn der ARGE Region Hannover....
Aber er prüft ja noch ganz wichtig ob mein Sohn nicht vll doch einen Anspruch hat....sorry für den Sarkasmus aber mir steht das echt über mit der ARGE........

Ich werde warten müssen bis sich der Herr mal entscheidet ob oder ob nicht......

Mein Anwalt meint übrigens das ich Klagen soll wegen dem KFZ......





Signatur
Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe!

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 15.02.2008 - 11:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Auch wenn dein Sohn nicht zur BG gehört, weil er seinen Bedarf aus seinem Einkommen decken kann, muss das Amt für ihn eine Berechnung durchführen, um u.a. festzustellen, ob ein Einkommensüberhang für Kindergeld entsteht und wie hoch dieser ist.
Denn nur von ihm nicht zu seiner Bedarfsdeckung benötigtes KiGe darf dem eigentlich Kindergeldberechtigten Elternteil als Einkommen angerechnet werden. Auf diesen KiGe-Überhang, der dir als Einkommen angerechnet wird, erhälst du außerdem einen Freibetrag von mind. 30€.
Lies dazu mal den "Ratgeber Einkommensberechnung" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber" und dort den Punkt "Kindergeld für Eltern".

Bei dieser Einkommensberechnung muss sein Bedarf nach SGB II zugrunde gelegt werden, und dabei muss nicht nur sein Regelsatz und sein Anteil an den KdU sondern auch sein Anspruch auf Mehrbedarf berücksichtigt werden. Dem so errechneten Bedarf wird dann sein Einkommen gegenüber gestellt.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

witten1983 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 06.03.2008
Beiträge: 1
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.03.2008 - 03:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ich hoffe ich kann noch helfen. Das Problem mit dem Auto kenn ich. Ich würde an deiner Stelle mal zur Caritas gehen.

Falls du aus NRW kommst:
Einfach mal an die WFA (NRW-Bank) (staatlich Gefördert) wenden, die vergeben zinslose oder/und zinsgünstige Darlehen an Leute mit geringem Einkommen. Barrierefreiheit ist bei denen ein Großes Thema. Teilweise arbeiten auch die Sparkaasen und andere Banken mit denen zusammen.





Signatur
I´m born to be free!!!

Jenny78 
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 13.02.2008
Beiträge: 34
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.03.2008 - 10:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,


@ witten1983
nein leider komme ich nicht aus NRW und zu meiner Vorgeschichte gehört das ich in einer Insolvenz bin und daher keine wie auch immer Kredite bekommen werde.

Bei den Caritas versuche ich gerade durchzukommen um einen Termin zu vereinbaren, aber leider hatte ich noch kein Glück.

In Hannover gibt es eine Behindertenberatung. An diese habe ich mich gewandt und mich mit der Beraterin getroffen.
Leider konnte mir diese Dame was ein KFZ betrifft nicht weiterhelfen.

Sie hat mir geraten mich ans Jugendamt zu wenden damit diese dann einen Antrag bei der Stiftung" Mutter-Kind in Not" stellen.
Auch beim JA habe ich noch niemanden erreicht

Als ich finanzielle Ünterstützung während der Kur 2007 bei den Caritas in Bayern suchte, sagte man mir das diese nur bei Katholischen Menschen helfen würden und für mich die Diakonie zuständig wäre.

Diese wiederum haben mir gesagt sie könnten mir nicht helfen.

Ich fühl mich doch ziemlich alleingelassen, muss ich zugeben.

Ich habe in der Kur eine Familie mit 4 Kindern und Hartz 4 (ohne beeinträchtigte Kinder) kennengelernt und diese hat auch von den Caritas (nein sie waren nicht katholisch) bekommen.

Einen alten Bus damit sie beweglich sind mit den Kindern, Geld für Koffer und Kleidung und Geld für den Mitaufenthalt des Mannes während der Kur weil das Amt dieses nicht übernommen hatte.

Bei mir funktioniert das überhaupt gar nicht....ich bekomme immer gesagt das es sowas nicht gäbe



@ Ottokar
Was den Mehrbadraf meines Sohnes angeht habe ich nichts weiter erreicht. Ich habe dem Herrn Teamleiter die formlose Erinnerung geschickt damit er sich netterweise mit dem Thema beschäftigt und das hat er seit dem 18.02.2008 auf dem Tisch. Kein Reaktion bis jetzt.

Ich habe darauf bestanden das man mir diesen Mehrbedarf ab Tag der Erstantragstellung (04.01.2007) nachzahlen muss da bekannt war das ich ein 100 % Schwerstbehindertes Kind habe, der Ausweiß vorgelegen hat und ich nicht daraufhingewiesen wurde das mir dafür bzw. dem Kind dafür ein Mehrbedarf zusteht....aber wie gesagt: kein Reaktion seitens der ARGE Region Hannover.

Die 60€ betreffend Abzug des Kindergeldüberhanges (30 € Pauschale müssen den Eltern bleiben) ist ebenfalls seit drei Wochen mit Einspruch beim Amt.
Telefonisch sagte mir die Mitarbeiterin: ich hätte Recht und würde es zurückbekommen!
Praktisch: passiert bis jetzt gar nichts

Kein Schreiben und keine Rückzahlung...

Hat jemand ein Loch in dem ich mich verkriechen kann???





Signatur
Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe!

More : [1] [2] [3]

Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Mutter-Kind-Kur 2 sevenid
Kind 2 sevenid
behindertes kind und arbeiten? butterdose 11 sevenid
Mutter-Kind Kur pfalz4gesetz 1 sevenid
Kind aus BG Mondstein 3 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 7 User Geburtstag
Mooonn (50), Katzenmama (45), danymaus2711 (38), flummy (28), H4Opfer (32), BellaB (46), Grendel (44)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
hartz 4 behindertes kind | darf ein behindertes kind pflegestufe 2 an hartz 4 angerechnet werden | behindertes kind alg ii | harz 4 mehrbedarf für behindertes kind | behindertes kind und hartz 4 | hartz4 behindertes kind | woher bekomme ich geld für ein auto zu kaufen für ein behindertes kind | behindertes kind bekomme ich ein auto
blank