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CT64 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 13.10.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2008 - 08:47 | |
Hi,
ich möchte bitte wissen, wie es es von amtsgwegen behandelt wird, wenn
man HartzIV erhält und monatlich (unregelmäßige) Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit hat?
Beispiel:
HartzIV beträgt 800 Euro im Monat und man hat Einnahmen von 100 Euro im Monat. Erhält man im kommenden Monat 700 Euro HartzIV oder muss man 100 zurückzahlen? Und im kommenden Monat sind die Einnahmen bspw. 250 Euro, dann im Folgemonat 75 Euro, usw...
Wie läuft das ab? Wo ist die Grenze für Freibeträge? Gibt es dazu Anträge, Formulare,...?
Und muss man eine Gewinn+Verlust-Rechnung (G+V) oder eine Einnahmen-/Ausgaben-Rechnung vorlegen für die Einkünfte aus der selbst. Tätigkeit? Wenn ja, kann man diese selbst, bspw. in Form einer Tabelle anfertigen, oder muss es etwas "offizielles" von einem Steuerbüro sein.
Und wie wird das gegenüber dem Finanzamt behandelt?
Sorry, eine menge Fragen auf einmal... 
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.10.2008 - 19:40 | |
Als Selbstständiger musst du ohnehin eine Buchführung machen, entweder eine vereinfachte (Einnahmen, Ausgaben) oder eine qualifizierte.
Von daher ist diese die Nachweisgrundlage.
Was die Anrechnung bei unterschiedlicher Höhe betrifft, zitiere ich mal aus § 3 Abs. 4 ALG II-V:
Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei
der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate
im Bewilligungszeitraum ergibt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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