Dennis

Status: Offline Registriert seit: 12.06.2004 Beiträge: 17 Nachricht senden | Erstellt am 06.07.2006 - 12:17 |  |
Hallo ich verzweifle gerade an den folgenden Begriffen:
Grenzbestimmung:
Überbergiff zu Messungen rund um die Grenzen im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen.
Grenzfeststellung:
Erstmalige festsetzung eines Grenzvelaufes (in der Örtlichkeit und/oder auf dem Papier).
Grenzwiederherstellung:
Hier denke ich ist gemeint, dass eine anerkannte Grenze anhand des Liegenschaftskatasterzahlenwerkes wieder in der Örtlichkeit angezeigt / Hergestellt wird.
Das sind jetzt alles Dinge die ich mir so zusammengereimt habe. Ich würde mich über eine eindeutige Definition sehr freuen!
Gruß Dennis
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Desi

Status: Offline Registriert seit: 29.05.2004 Beiträge: 27 Nachricht senden | Erstellt am 06.07.2006 - 14:07 |  |
Also im Skript (Artikel von Eckard Lotz "Das neue Fachrecht über das amtliche Vermessungswesen", unter 5.1 Festgestellte Grenzen) steht:
(...)Jede Liegenschaftsvermessung besteht wie bisher auf einer Grenzermittlung, bei der zunächstdie Liegenschaftszahlenin die örtlichkeit übertragen werden. Danach folgt die Grenzbestimmung, die es in dieser Form bisher nicht in unserem Fachrecht gab.
Die Grenzbestimmung kann in zwei Formen vorkommen.
Bei neuen Grenzen und bei Grenzen, die bisher noch icht festgestellt sind, erfolgt die Grenzbestimmung durch Grenzfeststellung.
Ist die Grenze aber einmal festgestellt, wird sie bei einer erneuten Liegenschaftsvermessung lediglich wiederhergestellt. (...)
Im "Landesgsetz über das amtliche Vermessungswesen vom 20.12.2000" kannst du das im Teil 3 auch nochmal nachlesen!
[Dieser Beitrag wurde am 06.07.2006 - 14:30 von Desi aktualisiert]
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