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<andreas aus BOH>
unregistriert

...   Erstellt am 26.10.2007 - 17:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ich mach es mal kurz und bündig:
krank, dann arbeitslos, danach 7Monate ALG 2( mit Zuschlag)dann endlich Umschulung, an der selben Krankheit erkrankt, dauert wohl wieder einige Monate.
Raus aus der Umschulung, heißt; dahin, wo mann (ich) herkommt, also ALG 2,
habe also 7 Monate Zuschlag bekommen,
wieder in ALG 2, 25 Monate nach ende von ALG 1,
Meine Frage ist jetzt die: Anspruch auf Zuschlag für 2 Jahre in ALG 2 ?? Auch wenn die Zeit, so wie bei mir, 1,5 Jahre unterbrochen war?
Oder für 2 Jahre (in Zeit gerechnet) nach dem Austritt aus Alg 1 ?? Dann wäre ich natürlich etwa 1,5 Monate drüber.
Wäre schön wenn mir einer von Euch helfen könnte, es wäre für mich schon wichtig,dass ich mir da nicht mehr so einen Kopf drüber machen muß.
Vielen Dank im Vorraus Andreas aus Bocholt




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 26.10.2007 - 23:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


SGB 2 § 24 Befristeter Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld
(1) Soweit der erwerbsfähige Hilfebedürftige Arbeitslosengeld II innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld bezieht, erhält er in diesem Zeitraum einen monatlichen Zuschlag. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der Zuschlag um 50 vom Hundert vermindert.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<andreas aus BOH>
unregistriert

...   Erstellt am 27.10.2007 - 09:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke, für die schnelle Antwort, hätte auch gern was anderes gehört! Aber dafür kann ich jetzt die Angelegenheit abhaken, ist auch was wert.
Gruß aus BOCHOLT Andreas





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