Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
susi2 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 11 Nachricht senden | Erstellt am 17.04.2008 - 16:23 | |
Hallo,
wie geht man vor, wenn man einen rechtlichen Rat braucht?Wie bekomme ich eine Befreiung von der Anwaltsgebühr, wo ist diese zu beantragen und wo finde ich einen guten Anwalt, der bei der ALGII und ähnlichen noch durchblickt ?
Danke für die Antwort
susi2
|
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.04.2008 - 17:01 | |
Das nennt sich Beratungshilfe.
Den sog. Beratungshilfeschein erhälst du bei deinem Amtsgericht. Dazu musst du Nachweise über dein Einkommen mitnehmen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
susi2 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 11 Nachricht senden | Erstellt am 17.04.2008 - 18:24 | |
Ottokar
|
susi2 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 11 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 14:15 | |
Hallo,
ich bin es wieder. Mit einer Frage, wie gewohnt
Und zwar wie lange ist ein Beratungshilfeschein gültig? Den habe ich zwar schon aber zögere ihn einzusetzen. Ich muß noch ein paar Tage abwarten. Hoffentlich klärt sich meine Angelegenheit noch.
Vielen Dank im Voraus
susi2
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 06.06.2008 - 14:32 | |
Keine Ahnung, wenn es da eine Befristung gibt, müsste sie darauf stehen.
Lt. § 7 BeratHiG sollte es unverzüglich sein. Also länger als 2 Wochen, so lange kann es schon mal bis zu einem Termin dauern, solltest du nicht warten.
[Dieser Beitrag wurde am 06.06.2008 - 14:32 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
wie lange ist beratungshilfeschein gültig | hartz4 und erwerbseinkommen gezbefreiung | rzept befreiung bei harz 4 | hartz iv befreiungen | harz 4 gez befreiung