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LadyT ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 13.12.2007
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 13.12.2007 - 11:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


[color=red][/color]
Hallo alle zusammen!
Ich hoffe sehe, das mir jemand von euch weiterhelfen kann! ..

Es geht um folgendes:

Ich lebe in einer Wohngemeinschaft, mit einer Person zusammen. Leider bin ich nun in der Situation, das ich HARZ IV beantragen muß. Jetzt fordert das Arbeitsamt von mir, das mein Mitbewohner sein Einkommen offenlegt.
Grund: Danach soll bemessen werden, wieviel Geld mir zusteht. (wir stehen beide im Mietvertrag).

Was mir völlig unverständlich ist, was ich in keinster Weise nachvollziehen kann und was nun auch meine Frage(n) ist/sind:
Muß er das offenlegen?
Ist er dazu verpflichter mir Unterhalt zu zahlen??

Das ist die Aussage des Arbeitsamtes,-weil wir in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" leben!
Aber deshalb ist doch mein Mitbewohner nicht dazu verpflichtet, mich auszuhalten!!!!?????

Ich bin um jede Antwort dankbar!!!




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 13.12.2007 - 16:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo LadyT,

lies mal bitte hierzu im Bereich "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber Bedarfsgemeinschaft und Einstandsgemeinschaft
Der Umstand, dass ihr beide im Mietvertrag steht, sagt erst mal nur aus, dass ihr eine WG seid. Mehr Rückschlüsse dürfte man daraus m. E. nicht ziehen.

Wenn ihr nicht bereit seid, gegenseitig für euch einzustehen, keine Kontovollmachten habt und ihr euch einfach nur eine Wohnung teilt, dann legt das auch genauso gegenüber der ARGE, am Besten schriftlich, klar. Jeder zahlt ja wohl seinen Teil der Miete von seinem Konto, oder!?

Wenn nach der Lektüre des Ratgebers noch Fragen sind, stell sie bitte hier rein.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.12.2007 - 18:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ergänzung:
er muss und sollte absolut nichts offenlegen!
Eine Wohngemeinschaft ist keine Bedarfsgemeinschaft, deshalb ist er hier zu keinerlei Auskunft verpflichtet.

Das Amt versucht hier, euch eine Einstehgemeinschaft nach § 7 Abs. 3a zu unterstellen, was ansich in dieser Art und Weise schon rechtswidrig ist.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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