Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Kaddy82 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 29.04.2007 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 29.04.2007 - 10:24 | |
Hallo,
ich habe ein großes Problem:
Seit 2 Monaten bin ich mit meinem Freund zusammen. Ich hatte schon vorher eine Tochter (9Monate) diese ist nicht die leibliche Tochter meines derzeitigen Freundes.
Mein Sozialzentrum meint jedoch wir wären eine EÄG bzw. Bedarfsgemeinschaft und er müsste für mich und meine Tochter aufkommen. Ist das richtig? Wir sind doch erst so kurz zusammen.
Besteht nicht die Möglichkeit ein größeren Wohnraum zu mieten und die überschüssigen qm die mir und meiner Tochter nicht zustehen an ihn unterzuvermieten, so dass ich weiterhin Hartz IV bekomme. Er versorgt meine Tochter ja nicht mit und wir haben keine gemeinsamen Konten o. ä.
Bitte helft mir!
Vielen Dank
LG Katrin
|
|
|
lerouge unregistriert
| Erstellt am 29.04.2007 - 12:03 | |
Eine Bedarfsgemeinschaft ist man erst nach plus minus Ein Jahr.
Das mit der Wohnung, Wieviele Quadratmeter habt ihr denn?
Gruß
|
cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 29.04.2007 - 14:36 | |
Kaddy82 schrieb
Hallo,
ich habe ein großes Problem:
Seit 2 Monaten bin ich mit meinem Freund zusammen. Ich hatte schon vorher eine Tochter (9Monate) diese ist nicht die leibliche Tochter meines derzeitigen Freundes.
Mein Sozialzentrum meint jedoch wir wären eine EÄG bzw. Bedarfsgemeinschaft und er müsste für mich und meine Tochter aufkommen. Ist das richtig? Wir sind doch erst so kurz zusammen.
Nein das ist nicht richtig, eine EäG kann man erst vermuten wenn man ein Jahr zusammen lebt, aber auch da streitet man sich drüber, denn es gibt da noch eine Aussage das es 3 Jahre wären.
Für deine Tochter ist der leibliche Vater zuständig ( Unterhalt )bzw. wenn er nicht zahlen kann, das Jugendamt ( Unterhaltsvorschuss )
Besteht nicht die Möglichkeit ein größeren Wohnraum zu mieten und die überschüssigen qm die mir und meiner Tochter nicht zustehen an ihn unterzuvermieten, so dass ich weiterhin Hartz IV bekomme. Er versorgt meine Tochter ja nicht mit und wir haben keine gemeinsamen Konten o. ä.
Natürlich besteht die Möglichkeit einen größeren Wohnraum anzumieten.
Ich weiß ja nicht ob dein Freund Arbeit hat, denn dann wäre es besser, wenn er die Wohnung anmietet und mit dir einen Untermietvertrag machen würde.
Bitte helft mir!
Vielen Dank
LG Katrin
|
Seit wann aber ist ein einjähriges Zusammenleben das „langjährige Zusammenleben”, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert? „Langjährig” bedeutet nach Adam Riese immer mehrere Jahre.
Der Bundesgerichtshof urteilte demzufolge, dass man frühestens nach 2-3 Jahren beurteilen könne, ob Partner nur probeweise zusammenleben oder eine verfestigte Gemeinschaft bilden. (BGH 12.03.1997, NJW 1997, 1851)
„Eine 'eheähnliche Gemeinschaft' kann daher nur angenommen werden, wenn die Partner ausdrücklich bestätigen (finanziell) — auch in Zukunft — füreinander einstehen zu wollen, denn nur so ist das Kriterium der „Eheähnlichkeit”, das in Anlehnung an § 1360 BGB ein gegenseitiges 'Unterhalten' fordert, erfüllt.” (SG Düsseldorf 18.05.2005 - S 23 AS 175/05 ER)
Zitat aus :
www.tacheles-sozialhilfe.de/default.aspx
Oder auch mal hier schauen :
www.gegen-hartz.de/fts.php?criteria=ehe … ch&x=0&y=0
[Dieser Beitrag wurde am 29.04.2007 - 14:48 von cherie aktualisiert]
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
--------------------------------------------------------------------
"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"
Aktive Erwerbslose in Deutschland (AEiD)
Stillgelegt, unser Weblog! |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
harz iv untermieter | untermieter bei harz iv | harz iv zusammenleben | wieviel quadratmeter bei hartz vier | hartz iv bedarfsgemeinschaft | harz ivvermietung durch verwandte | untermieter bei bedarfsgemeinschaft | ungeliebte untermieter | bedarfsgemeinschaft oder untermiete wer weiß was