Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

Sissi1986 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.02.2008 - 18:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

Ich 21Jahre lebe mit mein Freund 26Jahre seid März 2007 zusammen. Wir werden in eine Bedarfsgemeinschaft gesteckt, nur frage ich mich ob das richtig ist?
Denn wir haben kein gemeinsames Konto
Keine gemeinsamen Kinder

Wir haben aber ein gemeinsames Bett und wir teilen uns auch den Kleiderschrank, zwecks Platzmangel, aber reicht das alleine aus um uns in eine Bedarfsgemeinschaft zu stecken?

Ich muss noch dazu sagen, das mein Freund ja das ganze Hartz4 Geld auf sein Konto bekommt, und dadurch er mich ja logischerweise von meinem Hartz4 auch finazell Unterhält. Allerdings geht es ja nicht anders, denn mein Hartz4 geht mit auf sein Konto, da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden " laut Jobcenter".

Für eine Hilfreiche Antwort, bedanke ich mich im voraus.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.02.2008 - 19:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hoer gilt § 7 Abs. 3a SGB II:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


Sollte keiner der 4 genannten Punkte zutreffen, dann solltet ihr dem Bescheid sofort widersprechen und eine schr. Erklärung abgeben, dass ihr derzeit keine Bedarfs- bzw. Unterstützungsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3a SGB II darstellt, weil ihr:
1. nicht länger als ein Jahr zusammenlebt,
2. mit keinem gemeinsamen Kind zusammenlebt,
3. keine Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt und
4. nicht befugt seid, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Sissi1986 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 06.02.2008
Beiträge: 2
Nachricht senden
...   Erstellt am 06.02.2008 - 19:37Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Danke erstmal für die Antwort.
Naja ist denn ein Grund dafür das die uns in eine Bedarfsgemeinschaft stecken, das wir uns ein Bett und ein Kleiderschrank teilen?
Ich habe morgen ein Termin bei Jobcenter, deswegen frage ich, weil ich genau wegen diesem Thema dort bin.
Und ich irgendwie nicht begreife, warum ich und mein Freund nur 90% der Regelleistungen bekommen?

Haben sie vielleicht ein Link für mich, wo ich das nachlesen kann, denn das werde ich mir dann ausdrucken und morgen mit zum Jobcenter nehmen.

Vielen Dank




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 09.02.2008 - 13:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sissi1986 schrieb

    Danke erstmal für die Antwort.
    Naja ist denn ein Grund dafür das die uns in eine Bedarfsgemeinschaft stecken, das wir uns ein Bett und ein Kleiderschrank teilen?

Definitiv nein!

Sissi1986 schrieb

    Ich habe morgen ein Termin bei Jobcenter, deswegen frage ich, weil ich genau wegen diesem Thema dort bin.
    Und ich irgendwie nicht begreife, warum ich und mein Freund nur 90% der Regelleistungen bekommen?

    Haben sie vielleicht ein Link für mich, wo ich das nachlesen kann, denn das werde ich mir dann ausdrucken und morgen mit zum Jobcenter nehmen.

    Vielen Dank

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Bedarfsgemeinschaft 1 sevenid
Bedarfsgemeinschaft CptKidd 1 sevenid
Bedarfsgemeinschaft 6 sevenid
Bedarfsgemeinschaft Nightwishlerin 2 sevenid
Bedarfsgemeinschaft 3 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 8 User Geburtstag
macfusel (60), hartzer (65), elke3745 (42), sense (33), dickkopf (42), michi (37), Goldi (20), zaehneknirschen (23)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
jobcenter bedarfsgemeinschaft bekommt | bedarfsgemeinschaft wiedersprechen | was ist eine bedarfsgemeinschaft laut hartz iv | bedarfsgemeinschaft und erben | was ist eine bedarfsgemeinschaft | kleiderschrank hartz iv | jobcenter.bedarfsgemeinschaft,forum | sgb ii unterstützungsgemeinschaft
blank