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Sissi1986 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 06.02.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 06.02.2008 - 18:59 | |
Hallo,
Ich 21Jahre lebe mit mein Freund 26Jahre seid März 2007 zusammen. Wir werden in eine Bedarfsgemeinschaft gesteckt, nur frage ich mich ob das richtig ist?
Denn wir haben kein gemeinsames Konto
Keine gemeinsamen Kinder
Wir haben aber ein gemeinsames Bett und wir teilen uns auch den Kleiderschrank, zwecks Platzmangel, aber reicht das alleine aus um uns in eine Bedarfsgemeinschaft zu stecken?
Ich muss noch dazu sagen, das mein Freund ja das ganze Hartz4 Geld auf sein Konto bekommt, und dadurch er mich ja logischerweise von meinem Hartz4 auch finazell Unterhält. Allerdings geht es ja nicht anders, denn mein Hartz4 geht mit auf sein Konto, da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden " laut Jobcenter".
Für eine Hilfreiche Antwort, bedanke ich mich im voraus.
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 06.02.2008 - 19:20 | |
Hoer gilt § 7 Abs. 3a SGB II:
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Sollte keiner der 4 genannten Punkte zutreffen, dann solltet ihr dem Bescheid sofort widersprechen und eine schr. Erklärung abgeben, dass ihr derzeit keine Bedarfs- bzw. Unterstützungsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3a SGB II darstellt, weil ihr:
1. nicht länger als ein Jahr zusammenlebt,
2. mit keinem gemeinsamen Kind zusammenlebt,
3. keine Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt und
4. nicht befugt seid, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Sissi1986 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 06.02.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 06.02.2008 - 19:37 | |
Danke erstmal für die Antwort.
Naja ist denn ein Grund dafür das die uns in eine Bedarfsgemeinschaft stecken, das wir uns ein Bett und ein Kleiderschrank teilen?
Ich habe morgen ein Termin bei Jobcenter, deswegen frage ich, weil ich genau wegen diesem Thema dort bin.
Und ich irgendwie nicht begreife, warum ich und mein Freund nur 90% der Regelleistungen bekommen?
Haben sie vielleicht ein Link für mich, wo ich das nachlesen kann, denn das werde ich mir dann ausdrucken und morgen mit zum Jobcenter nehmen.
Vielen Dank
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.02.2008 - 13:55 | |
Sissi1986 schrieb
Danke erstmal für die Antwort.
Naja ist denn ein Grund dafür das die uns in eine Bedarfsgemeinschaft stecken, das wir uns ein Bett und ein Kleiderschrank teilen?
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Definitiv nein!
Sissi1986 schrieb
Ich habe morgen ein Termin bei Jobcenter, deswegen frage ich, weil ich genau wegen diesem Thema dort bin.
Und ich irgendwie nicht begreife, warum ich und mein Freund nur 90% der Regelleistungen bekommen?
Haben sie vielleicht ein Link für mich, wo ich das nachlesen kann, denn das werde ich mir dann ausdrucken und morgen mit zum Jobcenter nehmen.
Vielen Dank
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http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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