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baerchen07
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 27.08.2007
Beiträge: 5
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Erstellt am 27.08.2007 - 11:38
Zählt die EU-Rente meines Lebenspartners als Erwerbseinkommen? und wenn ja gibt es da auch den grundfreibetrag von 100 euro?
mfg
quinky
5 Sterne Auszeichnung




Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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Erstellt am 27.08.2007 - 12:11
die EU-Rente ist Einkommen, Leider gibt es darauf nur die Versicherungspauschale von 30€. Ansonsten wird sie voll angerechnet.
Gruß
Quinky
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 27.08.2007 - 13:06
ja und nein.
Erwerbsunfähigkeitsrente zählt als Einkommen. Den Freibetrag von 100 Euro gibt es nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit. EU-Rente ist sonstiges Einkommen, hier gilt ein Freibetrag von 30 Euro.
Bei der Beispielberechnung der ARGE für den bedarf deines Partners muss neben seiner Regelleistung und KdU auch noch Anspruch auf Mehrbedarf berücksichtig werden. Damit erhöht sich sein Anspruch und die anrechenbare EU-Rente vermindert sich.
Es grüßt,
Ottokar
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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