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hallo,mein 15 jähriger sohn wohnt seit einer woche bei mir.welche unterlagen will die arge sehen wenn ich nun eine bedarfsgem. anmelde???ich beziehe h4 im ersten jahr...thx micha Du beziehst schon ALG2 und dein Sohn wohnt jetzt dauerhaft bei dir?
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unregistriert
Erstellt am 26.05.2007 - 13:02
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 08.06.2007 - 16:16
Dann mach eine Änderungsmeldung (Mitteilung über Veränderungen Arbeitslosengeld II):
http://www.arbeitsagentur.de > Formulare > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosengeld II
und gib an, dass sich die Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft geändert haben. Hat dein Sohn eigenes Einkommen (Kindergeld, Unterhalt) oder ein eigenes Konto mit Guthaben, muss dieses ebenfalls mit angegeben und durch Nachweise (Kopien) belegt werden. Das reicht i.d.R. formlos auf einem zusätzlichen Schreiben. Du kannst die ganze Änderungsmitteilung auch formlos schriftlich machen. Es bietet sich dabei an, alles detalliert mit den zugehörigen (monatlichen) Summen anzugeben. Das erspart Nachfragen der ARGE und beschleunigt die Bearbeitung.
Bedenke bitte, dass ALG2 bzw. Sozialgeld für deinen Sohn erst ab Antragstellung (hier per Veränderungsmitteilung) gezahlt wird!
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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