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<langhans> unregistriert
| Erstellt am 11.01.2007 - 16:47 | |
Leider wohne ich mit 26Jahren immer noch in der Wohnung meiner Eltern. Jetzt hat die gute Frau bei der ARGE meine Eltern bei der Rubrik "Bedarfsgemeinschaft" mit eingetragen obwohl ich doch eigentlich nur für mich allein zähle und meine Eltern nichts für mich bezahlen müssen. Die wollen wohl versuchen das mir zustehende Geld durch ungesetzliche Antragsausfüllung und berechnung zu verwehren???
Vielen dank für jede hilfreiche Antwort.
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<Guest> unregistriert
| Erstellt am 30.01.2007 - 18:48 | |
Hallo.
Bin der Daniel und z.Z. lediglich als Besucher hier online.
Zu Deinem Anliegen kann ich Dir nur raten, Widerspruch einzulegen. Falls die Frist schon lange vorüber ist, kannst Du Dich von einem Anwalt beraten lassen. Gehe hier zu Deinem zuständigen Gericht, bzw. Anwalt u. frag nach einem Beratungshilfe-Schein. Diesen erhälst Du nur, wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast u. wenig oder kaum Einkommen. Der Anwalt kann dann noch 10 Euro von Dir verlangen die meisten jedoch erlassen diese.
Du kannst rückwirkend für maximal 4 Jahre einen Antrag auf Zahlung rechtswidrig einbehaltender Leistungen stellen, dieser wird ebenfalls meist abgelehnt. Dann klagst Du bzw. Dein Anwalt vor´m Sozialgericht.
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HARZERROLLER Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 06.03.2007 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 06.03.2007 - 18:41 | |
hi. genau wie der daniel sagt: widerspruch einlegen, zur not zum anwalt... mit den eltern (im guten ) eine getrennte haushaltsführung einrichten, wenn räumlich geht.
§60 abs.1 SGBII sagt, dass eltern von kindern, die erwerbsfähig sind und eine ausbildung haben, nicht mehr mizuwirken haben, d.h. nicht mehr unterhaltspflichtig sind.
denke wie die arge, mit vernunft geht hier nix mehr.
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<guest> unregistriert
| Erstellt am 01.08.2007 - 17:51 | |
Hallo habe auch ne wichtige Frage zum Thema Bedarfsgemeinschaft.
wir sind ein 3 Personen Haushalt mein Vater meine Mutter und ich (22) mein Vater ist berufstätig verdient aber nicht wirklich viel ich bekomme ALG 2 (288€) und meine Mutter ist auch arbeitslos und bekommt garnichts weil mein VAter wohl zu viel verdient ist das Rechtens oder wie ist die Verdienstgrenze in einer BG wenn einer Arbeitet? HAt meine Mutter auch Recht auf ALG 2?
danke schonmal für eure Hilfe
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 01.08.2007 - 18:52 | |
@guest 01.08.2007 - 17:51: Bitte eröffnet für eine neue Frage auch ein neues Thema. Wenn jeder seine Frage in ein und das selbe Thema packt, wird's ganz schnell vollkommen unübersichtlich.
Mit den Angaben die du da mitteilst, kann man das nicht prüfen. Dazu müsste man u.a. die Lohnabrechnungen, den Bescheid vom Amt und den Mietvertrag haben bzw. alle Angaben daraus. Soltest du die nachtragen wollen, eröffne bitte ein neues Thema, danke.
[Dieser Beitrag wurde am 01.08.2007 - 19:01 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 01.08.2007 - 19:00 | |
@langhans:
da du 26 bist, bist du eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn du noch bei deinen Eltern wohnst. Ich vermute mal, deine Eltern bekommen kein ALG2? Wenn dem so ist, wird hier wieder mal ungesetzlich weil klammheimlich eine Unterstützung durch deine Eltern vorausgesetzt. Lt. diesem Bescheid erhälst du weniger ALG2 als vorher? Du solltest folgendes machen:
1. deine Eltern müssen schriftlich formulieren, dass sie dich weder finanziell noch materiell unterstützen,
2. du legst gegen den Bescheid Widerspruch ein und die Erklärung deiner Eltern bei
Auch wenn deine Eltern ALG2 erhalten, bist du mit 26 deine eigene BG mit eigenem Anspruch. Ihr bildet lediglich eine Haushaltgemeinschaft, d.h. nur, dass jeder seinen Mietanteil selber tragen muss. Wenn ihr 3 Personen seid, bedeutet das, dass du 1/3 der Miete als KdU in deinem ALG2 erhälst, deine Eltern die anderen 2/3 in ihren KdU ihres ALG2.
[Dieser Beitrag wurde am 01.08.2007 - 19:53 von Ottokar aktualisiert]
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