Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<Simsondave> unregistriert
| Erstellt am 10.05.2007 - 16:18 | |
Guten Tag miteinander!!
Ich hab mal eine Frage. Ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen und die Probezeit von einem Jahr nutzen,wo die gelder nicht gegengerechnet werden. Die auf dem Amt sagen aber das ich nicht ausziehen darf aus meiner Wohnung weil keine Gründe vorliegen und außerdem dürften wir dann nicht in einem Bett schlafen! Stimmt das etwa? Würde mich über schnelle Antwort freuen.
|
|
|
lerouge unregistriert
| Erstellt am 10.05.2007 - 18:04 | |
Hey Simondave,
Wenn ihr nicht in einem Bett zusammen schlafen dürft, was wollt ihr dann ausprobieren ein Jahr lang,ob sie etwas gut kochen kann? von H4 gibt es nicht viel zu kochen! keine Diktatur der Welt kann es Einem verbieten, mit seiner Freundin zusammen zu ziehen, und dementsprechend wie ein Ehepaar zu leben,
Lasse dich nicht von der Arge verarschen.
Gruß,
|
cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 11.05.2007 - 08:51 | |
schrieb
Guten Tag miteinander!!
Ich hab mal eine Frage. Ich möchte mit meiner Freundin zusammenziehen und die Probezeit von einem Jahr nutzen,wo die gelder nicht gegengerechnet werden. Die auf dem Amt sagen aber das ich nicht ausziehen darf aus meiner Wohnung weil keine Gründe vorliegen und außerdem dürften wir dann nicht in einem Bett schlafen! Stimmt das etwa? Würde mich über schnelle Antwort freuen.
|
Nein, dass darf das Amt nur, wenn du unter 25 bist und noch bei deinen Eltern wohnen würdest.
Ansonsten wie lerouge sagte, laß dich nicht verarschen !
Es ist schon eine Frechheit zu sagen, ihr dürftet nicht in einen Bett zusammen schlafen ..... wie wollen die das kontrollieren, vielleicht ein Wachposten am Bett aufstellen 
Grüsse
cherie
[Dieser Beitrag wurde am 11.05.2007 - 08:52 von cherie aktualisiert]
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
--------------------------------------------------------------------
"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"
Aktive Erwerbslose in Deutschland (AEiD)
Stillgelegt, unser Weblog! |
lerouge unregistriert
| Erstellt am 11.05.2007 - 23:52 | |
Hallo Leutz,
Was mich dringend mal interessieren könnte, ist was eigentlich passieren wurde, wenn ein 23 jährige Junger Mann ernsthaft meint zu seiner Freundin ziehen zu müssen, in der Absicht in nahe Zukunft eine Familie zu gründen.
Ist der Mann schon volljährig ja oder nein? Und wieso dann die Bevormundung?
Könnte da die Arge eigentlich auch standhalten bis zum obersten Gericht, oder sogar bis zum Europa -Gericht in Luxemburg!!!
Ich kann es leider nicht mehr ausprobieren, von Alters wegen.
|
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
hartz 4 zusammenziehen | zusammenziehen hartz 4 | bedarfsgemeinschaft ausziehen | hartz4bedarfsgemeinschaft | wiesenhof molkerei | zusammenziehen mit hartz 4 | hartz 4 und zusammenziehen | zusammenziehen hartz4