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<Postmann> unregistriert
| Erstellt am 20.04.2007 - 19:20 | |
Hallo, vielleicht weis jemand,was passiert wenn in einer Bedarfstgemeinschaft(2 Personen) einer davon keine Leistung erhalten möchte um somit auch keine Verpflichtungen gegenüber dem Amt erfüllen zu müssen!
Danke für Eure Antworten
Der Postmann
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 20.04.2007 - 22:07 | |
Hallo,
also keine Leistungen erhalten das kann jeder für sich selbst entscheiden. Es wird niemand dazu gezwungen !
Wenn ihr verheiratet seit, ist das soweit kein Problem, wenn der Partner verdient.
Aber wenn ihr in einer EÄG lebt, ist der, der keine Leistung erhält nicht Krankenversichert und müsste dies dann selbst tun.... kostet ca. 130,- bis 160 Euro
Grüsse
cherie
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"
Aktive Erwerbslose in Deutschland (AEiD)
Stillgelegt, unser Weblog! |
lerouge unregistriert
| Erstellt am 20.04.2007 - 23:11 | |
Aber dennoch werden sie wenn sie, vermögen, oder eigenes einkommen haben für den Partner aufkommen müssen.
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<Postmann> unregistriert
| Erstellt am 21.04.2007 - 16:50 | |
Vielen Dank für die Antworten, das was man zu dem ALG2 und deren Beratern beim Amt einfach sagen muss keienerlei Fingerspitzengefühl für die ALG2 Empfänger, Hauptsache 15 Uhr Feierabend .
Wo soll das noch enden???
MFG
Der Postmann
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Nicole34 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 12.01.2008 - 23:58 | |
Hallo
Seid letztem jahr ist es so , wenn man jemanden kennenlernt und mit ihm zusammen zieht ist es so , das das man ein antrag auf ein jahr probezeit bei der Arge beantragen kann, das heisst , in diesem einem jahr darf das einkommen von deinem freund oder freundin nicht mit angerechnet werden denn das eine jahr probezeit soll dafür da sein um fest zu stellen ob sich die Partnerschaft enger zusammenbindet oder ob sie nach gerommenerzeit in diesem einem jahr wieder auseinandergeht , ist dieses eine jahr aber rum , müssen einkommensnachweise des partners bei der Arge ofenbart werden und werden somit wird der Harz vier antrag neu bearbeitet und dann danach entschieden ober der Partner über denn satz vehrdient oder nicht !
Aber diese neue reglung wird nicht bei jeder arge anerkannt obwohl diese vormulare dort vorliegen !?
Liebe Grüße Nicole
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 13.01.2008 - 00:58 | |
@ Nicole34:
Forumregeln - bitte lesen, bevor Ihr los legt
§3 Eine Antwort/einen Beitrag schreiben
Wir verstehen, dass es euch in den Fingern kribbelt, endlich auch eine eigene Antwort hier einzustellen. Aber bitte tut dies bei aktuellen Beiträgen und nicht bei älteren. Ältere Beiträge sind meist erledigt und vom Fragesteller lange "abgehakt". Wenn ihr auf diese alten Fragen antwortet, holt ihr sie in der Themenauflistung wieder an erste Stelle auf Seite 1 und die neuen, teilweise noch unbeantworteten Fragen, geraten dadurch weiter nach hinten. Das ist keine gute Idee, zumal Beiträge auf alte Themen vom Fragesteller des Themas ohnehin nicht mehr gelesen werden. Je nach dem wie alt das betroffene Thema ist, behalten wir uns vor, solche Beiträge zu löschen und/oder das Thema zu sperren.
Danke für dein Verständnis!
Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 13.01.2008 - 13:11 | |
Nicole34 schrieb
Hallo
Seid letztem jahr ist es so , wenn man jemanden kennenlernt und mit ihm zusammen zieht ist es so , das das man ein antrag auf ein jahr probezeit bei der Arge beantragen kann, das heisst , in diesem einem jahr darf das einkommen von deinem freund oder freundin nicht mit angerechnet werden denn das eine jahr probezeit soll dafür da sein um fest zu stellen ob sich die Partnerschaft enger zusammenbindet oder ob sie nach gerommenerzeit in diesem einem jahr wieder auseinandergeht , ist dieses eine jahr aber rum , müssen einkommensnachweise des partners bei der Arge ofenbart werden und werden somit wird der Harz vier antrag neu bearbeitet und dann danach entschieden ober der Partner über denn satz vehrdient oder nicht !
Aber diese neue reglung wird nicht bei jeder arge anerkannt obwohl diese vormulare dort vorliegen !?
Liebe Grüße Nicole
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1. Bitte den Hinweis von Wolf27 ernst nehmen!
2. einen solchen Antrag kann man nicht stellen!
Gemäß § 7 Abs. 3a SGB II ist jedes unverheiratete Zusammenleben erst mal Grundsätzliche eine Haushaltgemeinschaft, es sei denn, dass Partner:
- man länger als ein Jahr zusammenleben, oder
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt, oder
- einer befugt ist, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Außerdem spezifiziert dieser Paragraph, dass dann lediglich vermutet wird, das ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, existiert.
Man muss also Partner sein und einer der vier o.g. Punkte muss zutreffen.
Daran halten sich aber viele ARGEn nicht, was rechtswidrig ist. Hier sollte man entweder gleich bei Antragstellung erklären, dass man keine BG im Sinne des § 7 Abs. 3a SGB II ist weil man keine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, oder mit einer solchen Begründung einem Bescheid widersprechen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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