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<Postmann>
unregistriert

...   Erstellt am 20.04.2007 - 19:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, vielleicht weis jemand,was passiert wenn in einer Bedarfstgemeinschaft(2 Personen) einer davon keine Leistung erhalten möchte um somit auch keine Verpflichtungen gegenüber dem Amt erfüllen zu müssen!

Danke für Eure Antworten

Der Postmann




cherie ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 20.10.2006
Beiträge: 497
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...   Erstellt am 20.04.2007 - 22:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

also keine Leistungen erhalten das kann jeder für sich selbst entscheiden. Es wird niemand dazu gezwungen !

Wenn ihr verheiratet seit, ist das soweit kein Problem, wenn der Partner verdient.

Aber wenn ihr in einer EÄG lebt, ist der, der keine Leistung erhält nicht Krankenversichert und müsste dies dann selbst tun.... kostet ca. 130,- bis 160 Euro

Grüsse
cherie





Signatur

LG Cherie



Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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"Besser aufrecht sterben, als auf Knien zu leben"


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lerouge
unregistriert

...   Erstellt am 20.04.2007 - 23:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Aber dennoch werden sie wenn sie, vermögen, oder eigenes einkommen haben für den Partner aufkommen müssen.




<Postmann>
unregistriert

...   Erstellt am 21.04.2007 - 16:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen Dank für die Antworten, das was man zu dem ALG2 und deren Beratern beim Amt einfach sagen muss keienerlei Fingerspitzengefühl für die ALG2 Empfänger, Hauptsache 15 Uhr Feierabend.
Wo soll das noch enden???

MFG
Der Postmann




Nicole34 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 4
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...   Erstellt am 12.01.2008 - 23:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo
Seid letztem jahr ist es so , wenn man jemanden kennenlernt und mit ihm zusammen zieht ist es so , das das man ein antrag auf ein jahr probezeit bei der Arge beantragen kann, das heisst , in diesem einem jahr darf das einkommen von deinem freund oder freundin nicht mit angerechnet werden denn das eine jahr probezeit soll dafür da sein um fest zu stellen ob sich die Partnerschaft enger zusammenbindet oder ob sie nach gerommenerzeit in diesem einem jahr wieder auseinandergeht , ist dieses eine jahr aber rum , müssen einkommensnachweise des partners bei der Arge ofenbart werden und werden somit wird der Harz vier antrag neu bearbeitet und dann danach entschieden ober der Partner über denn satz vehrdient oder nicht !
Aber diese neue reglung wird nicht bei jeder arge anerkannt obwohl diese vormulare dort vorliegen !?
Liebe Grüße Nicole




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 13.01.2008 - 00:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@ Nicole34:

Forumregeln - bitte lesen, bevor Ihr los legt

§3 Eine Antwort/einen Beitrag schreiben
Wir verstehen, dass es euch in den Fingern kribbelt, endlich auch eine eigene Antwort hier einzustellen. Aber bitte tut dies bei aktuellen Beiträgen und nicht bei älteren. Ältere Beiträge sind meist erledigt und vom Fragesteller lange "abgehakt". Wenn ihr auf diese alten Fragen antwortet, holt ihr sie in der Themenauflistung wieder an erste Stelle auf Seite 1 und die neuen, teilweise noch unbeantworteten Fragen, geraten dadurch weiter nach hinten. Das ist keine gute Idee, zumal Beiträge auf alte Themen vom Fragesteller des Themas ohnehin nicht mehr gelesen werden. Je nach dem wie alt das betroffene Thema ist, behalten wir uns vor, solche Beiträge zu löschen und/oder das Thema zu sperren.

Danke für dein Verständnis!

Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 13.01.2008 - 13:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nicole34 schrieb

    Hallo
    Seid letztem jahr ist es so , wenn man jemanden kennenlernt und mit ihm zusammen zieht ist es so , das das man ein antrag auf ein jahr probezeit bei der Arge beantragen kann, das heisst , in diesem einem jahr darf das einkommen von deinem freund oder freundin nicht mit angerechnet werden denn das eine jahr probezeit soll dafür da sein um fest zu stellen ob sich die Partnerschaft enger zusammenbindet oder ob sie nach gerommenerzeit in diesem einem jahr wieder auseinandergeht , ist dieses eine jahr aber rum , müssen einkommensnachweise des partners bei der Arge ofenbart werden und werden somit wird der Harz vier antrag neu bearbeitet und dann danach entschieden ober der Partner über denn satz vehrdient oder nicht !
    Aber diese neue reglung wird nicht bei jeder arge anerkannt obwohl diese vormulare dort vorliegen !?
    Liebe Grüße Nicole

1. Bitte den Hinweis von Wolf27 ernst nehmen!
2. einen solchen Antrag kann man nicht stellen!
Gemäß § 7 Abs. 3a SGB II ist jedes unverheiratete Zusammenleben erst mal Grundsätzliche eine Haushaltgemeinschaft, es sei denn, dass Partner:
- man länger als ein Jahr zusammenleben, oder
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, oder
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt, oder
- einer befugt ist, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Außerdem spezifiziert dieser Paragraph, dass dann lediglich vermutet wird, das ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, existiert.
Man muss also Partner sein und einer der vier o.g. Punkte muss zutreffen.
Daran halten sich aber viele ARGEn nicht, was rechtswidrig ist. Hier sollte man entweder gleich bei Antragstellung erklären, dass man keine BG im Sinne des § 7 Abs. 3a SGB II ist weil man keine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, oder mit einer solchen Begründung einem Bescheid widersprechen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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