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Nightwishlerin 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 10.07.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 10.07.2008 - 12:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich lebe im Moment mit meinen Freund getrennt, haben aber 2 Kinder. Ich beziehe seit der Geburt meines erstens Kindes leider Hartz 4.
Mein Freund dagegen muss jetzt erst einen Antrag stellen, da seine Ausbildung beendet ist. Er wird so schnell wie möglich wieder ins Berufsleben zurück kehren...
Jetzt ist die Frage aus finanzieller Sicht, sollen wir zusammen ziehen, oder sollten wir es bei zwei getrennten Wohnungen belassen?! Wir sind uns selber nicht sicher...

Was würden das Arbeitsamt uns anrechnen?
Was würde das Amt mir streichen?



[Dieser Beitrag wurde am 10.07.2008 - 12:16 von Nightwishlerin aktualisiert]




wotan ...
Star User
......

...

Status: Offline
Registriert seit: 29.02.2008
Beiträge: 47
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...   Erstellt am 10.07.2008 - 13:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo..

ich würde getrennte wohnungen vorziehn..somit bekommt jeder die 100% regelsatz , das geld für die kinder, dein alleinerziehenden zuschlag und was es noch so alles gibt..würdet ihr zusammen ziehn eine BG gründen..bekommst du und er nur noch 90% regelsatz dein alleinerziehenden zuschlag fällt auch weg..geht er wieder arbeiten kommt er für euch auf..





Signatur
..wer kriecht kann nicht fallen..

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 10.07.2008 - 14:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich kann und werde euch weder zu dem einen, noch zu dem anderen raten. Ich kann dir nur erklären, wie es derezit rechtlich aussieht und was passiert, wenn ihr - auch nur vorübergehend - zusammen zieht.

jetzt:
Derzeit bildest du mit den Kindern eine BG, erhälst 100% Regelsatz und Alleinerziehendenmehrbedarf.

Dein Ex-Freund ist für die Kinder barunterhaltspflichtig. Er hat Anspruch auf 100% Regelsatz.


ihr zieht zusammen:
da es euer beider Kinder sind, bildet ihr sofort eine BG, d.h. nur noch 90% Regelsatz, kein Alleinerziehendenmehrbedarf - aber auch keine Barunterhaltspflicht des Freundes mehr.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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