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candy80 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 26.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 27.06.2008 - 10:55 | |
gumo und schonmal vielen lieben dank für das feedback das ihr alle mir bis jetzt gegeben habt 
bis zum vollendung meines 26: lebensjahres, hat ja mein vater sogar mein kk selbst bezahlen müssen
und ich hatte immer ein schlechtes gewissen
deswegen war ich ja überhaupt froh, das die arge nun auch mein kk übernimmt, und das ich wenigstens 198 leistung bekomme, deswegen ist mir wohl dat ungerechte nit so sehr aufgefallen 
aber das mit dem 2 euro ab juli.... nenenenenene 
Signatur c |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.06.2008 - 12:05 | |
Erklärung zur Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II
Hiermit erkläre ich, Herr ..., das ich meine 28jährige Tochter, Frau ..., mit meinem Einkommen in keiner Weise unterstütze oder sie davon provitiert, weder finanziell noch materiell.
Eine mögliche Anrechnung meines Einkommens, auch das, welches meinen Selbstbehalt übersteigt, ist damit ausgeschlossen und wäre rechtswidrig.
Ort, Datum
Unterschrift
[Dieser Beitrag wurde am 27.06.2008 - 12:06 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
candy80 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 26.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 27.06.2008 - 12:20 | |
seit januar? rückwirkend?
Signatur c |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.06.2008 - 13:21 | |
Auch rückwirkend.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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candy80 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 26.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 27.06.2008 - 19:56 | |

muss ich den selbst auch seperat eine erläuterung abgeben?
und wie formuliere ich das mit dem rückwirkend ab januar?
von januar bis mai (eigentlich bewilligt bis juli,was aber wie vorher erwähnt jetzt aufgehoben wurde) bekam ich ja 198 euro im monat...
würd mich auf eine antw freuen 
und... wenn ich schon nerv 
Signatur c |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.06.2008 - 14:16 | |
Vater muss erklären, dass er Tochter nicht unterstützt - nicht umgekehrt!
Denn hier soll ja Vater mit seinem Einkommen Tochter unterstützen - und nicht umgekehrt.
Zur Formulierung siehe meinen Beitrag vom 27.06.2008 - 12:05, da steht eine fertige Erklärung drin, die sollte ja wohl reichen.
Bei Datum eben entsprechend das gewünschte eintragen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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candy80 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 26.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 28.06.2008 - 16:07 | |
Erklärung zur Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II
Hiermit erkläre ich, Herr ..., das ich meine 28jährige Tochter, Frau ..., mit meinem Einkommen in keiner Weise unterstütze oder sie davon provitiert, weder finanziell noch materiell.
Eine mögliche Anrechnung meines Einkommens, auch das, welches meinen Selbstbehalt übersteigt, ist damit ausgeschlossen und wäre rechtswidrig.
diese erklärung gilt seit dem 01.01.2008 ----wg dem rückwirkend geht das so??? lf 
Ort, Datum
Unterschrift
und allen hier ein supi schönes we wünscht.. und vielen dank 
[Dieser Beitrag wurde am 28.06.2008 - 16:08 von candy80 aktualisiert]
Signatur c |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 28.06.2008 - 16:19 | |
besser so:
candy80 schrieb
Ort, 01.01.2008
Unterschrift
|
da spricht absolut nichts dagegen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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candy80 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 26.06.2008 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 09.12.2008 - 22:01 | |
Hallo liebe Leute !!!
Heute möchte ich euch berichten wie es mir ergangen ist, vielleich hilft es ja jemandem weiter...
hab im Juli den Wiederspruch abgeschickt..
Dann passierte es mal lange Zeit garnix
(Amt darf sich 3Monate Zeit lassen um ein Wiederspruch zu bearbeiten)
Anfang Oktober, habe ich bei Anwälten (Sozialrecht) rumtelefoniert um zu erfahren wieviel evtl. ein Beratungsgespräch kosten würde..
(Auf eigene Kosten natürlich viel zu teuer)
Paar tage später der gang zum Gericht um einen Beratungsgutschein zu bekommen. Bekam aber nur den Tip direkt den Sozialgericht aufzusuchen, da Beratungsgutscheine nicht mehr so einfach zu bekommen sind wie früher
Beim Sozialgericht sollte ich dan sofort eine Untätigkeitsklage einreichen, da es schon seit fast 4Monaten keine Reaktion auf meinem Wiederspruch gab..
Also..
10.11.2008 sprach ich beim sozialgericht vor (dauerte ganz kurz )
die Untätigkeitsklage lief..
und am 14.11.2008 wurde ich von der ARGE endlichhhhhhhh angeschrieben..
Frau..
wir brauchen wieder die Lohnabrechnungen von ihrem Vater
mit Ihren 28 Jahren bilden Sie mit Ihrem Vater zwar keine Bedarfsgemeinschaft..
aber es besteht eine Haushaltsgemeinschaft..
(was eigentlich fast genau zimlich das selbe ist)
etc..
Mein Vater verweigerte mir seine Lohnabrechnungen mit Recht),ich mir ganz dolle Sorgen gemacht ohweee wieder Wiederspruch... wieder zum Sozialgericht... wieder wartennnn...
24.11.2008
Noch ein Brief von Arge
Frau ..
sie habens uns die erforderlichen Unterlagen nicht zugeschickt, somit schliessen wir unsere abrechnung ab und bewilligen Ihnen bis Januar 2009.. 2,oo EURO
ich schok
5.12.2008
Kam dann der aktuellste Brief von der Arge..
Ihr Wiederspruch wird angenommen, wir bewilligen Ihnen ab Juli 2008 bis Januar 2009 die volle Leistung von 351 Euro
Ich weiss zwar bis Heute nicht, was sich seit dem 24.11.2008 und dem 5.12.2008 geändert haben soll, aber..
Naja nun gebe ich endlich Ruhe (bis ich beschliesse einen Überprüfüngsantrag zu stellen, dann benötige ich nochmals eure HilfE..)
Vielen Dank nochmal für eure unterstützung..

[Dieser Beitrag wurde am 09.12.2008 - 22:05 von candy80 aktualisiert]
Signatur c |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 10.12.2008 - 01:06 | |
candy80 schrieb
Ich weiss zwar bis Heute nicht, was sich seit dem 24.11.2008 und dem 5.12.2008 geändert haben soll, aber.. |
...egal! Hauptsache, der Rubel rollt. 
candy80 schrieb
Naja nun gebe ich endlich Ruhe (bis ich beschliesse einen Überprüfüngsantrag zu stellen, dann benötige ich nochmals eure HilfE..) |
Hallo Candy,
dann aber im neuen Forum, gell! Bis dahin...
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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