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candy80 
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 22:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,

und erstmal glückwunsch zur dieser website, und zu eurer hilsbereitschaft und empathie.

ich fühle mich hier genau richtig und scheue mich auch nicht mein anliegen mit euch zu teilen.

also...

heute bekamm ich post von der arge.

mir stünde jeden monat unterstützung von 351 euro zu

ich soll ab juli 2Euro unterstünzung von ihnen bekommen

den restbetrag von 349 !!!!!! euro könne ja mein vater mir zahlen da er genügend verdiene... !?

frage:
bin ich mit meinem 28 jahren denn schon nicht zu alt für die bedarfgemeinschaft?
soll ich wiederspruch einlegen?
oder doch lieber lassen?

infos zum vater: arbeitet vollzeit, geschieden muss aber denn früheren ehefrau kein unterhalt zahlen,und ich darf bei ihm wohnen,aber für meine anderen ausgaben möchte er nicht aufkommen, und ich möchte weiterhin bei ihm wohnen bleiben.

bitte biite...
freue mich auf jede antwort
vielen dank im voraus
und liebe grüsse

[Dieser Beitrag wurde am 26.06.2008 - 23:17 von candy80 aktualisiert]





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pallmall24 
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 22:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Bedarfsgemeinschaft hat nichts mit dem Alter zutun.
Lass Dir erstmal von deinem Vater bescheinigen das er Dich Finanziell nicht unterstützt.

Aber warum sollst du nur 2 € bekommen?

Bitte mehr Infos

Im übrigen ist der Regelsatz 347 €, erst ab Juli wird er auf 351 € erhöht.

pallmall24

[Dieser Beitrag wurde am 26.06.2008 - 22:47 von pallmall24 aktualisiert]





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candy80 
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 22:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hi nochmal :o)

ja weil "angeblich" mein vater für mein unterhalt aufkommen kann- muss, ob er will oder nicht wird ja net gefragt (hab immer stress mit meinem vater deswegen)

die lohnabrechnungen von meinem vater muss ich ja alle 6 monate einreichen..

die bis jetzt bewilligte leistungen bestünden nicht mehr und es werde überprüft ob ich bereits erhaltene leistungen (bis mai 198 euro/monat) zurück erstatten müsse





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pallmall24 
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...   Erstellt am 26.06.2008 - 23:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nur noch Eltern, deren arbeitslose Kinder minderjährig sind oder unter 25 Jahre alt und die erste Berufsausbildung
noch nicht abgeschlossen haben, können zum Unterhalt für den eigenen Nachwuchs verpflichtet werden.

So viel wie mir bekannt ist

Allerdings wären ein paar mehr Infos immer von Dir Hilfreich.

pallmall24





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candy80 
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 00:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich hab zu danken

also bin seit ca2jahren arbeitslos, und mache seit 3 monaten ein 1euro job was mir auch spass macht :o)

hab abgeschlossene berufsausbildung zur werbekauffrau

mhhh?

mein papi ist trockener alkoholiker,deswegen ist es mir sehr wichtig das ich bei ihm wohnen bleibe, damit er sich nicht alleine fühlt

hatte von januar bis juli 198 euro bewilligt bekommen, von der arge, am mai schrieben die mich aber an,und baten mich wieder lohnabrechnungen von meinem vater einzureichen, und nach überprüfüng ---- wurde mir heute mitgeteilt das die bis ende juli bewilligte leistung nichtig ist, und ich statt 198 euro, ab juli 2 euro im monat von der arge bekomme

und sie werden mich wieder anschreiben, falls nach prüfüng ---- hervorgeht das/ob ich bereits erhaltene leistungen evtl, rückerstatten muss

puhhh





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 01:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Candy,

lies mal bitte unbedingt im Bereich "Ratgeber": Unterhaltsvermutung nach § 9 SGB II

candy80 schrieb
    ich soll ab juli 2Euro unterstünzung von ihnen bekommen
    den restbetrag von 349 !!!!!! euro könne ja mein vater mir zahlen da er genügend verdiene... !?


candy80 schrieb
    die lohnabrechnungen von meinem vater muss ich ja alle 6 monate einreichen.

Nein, mußt du nicht. Wenn die was von deinem Vater wollen an Unterlagen, dann sollen sie diese gefälligst direkt bei ihm anfordern.

Du bist über 25 J. und hast eine abgeschlossene Erstausbildung. Damit ist dein Vater dir gegenüber nicht mehr unterhaltspflichtig.

@ Ottokar: Hier läuft ja wohl einiges schief!? Widerspruch, Überprüfungsantrag? Wie jetzt hier am sinnvollsten vorgehen? Danke

Candy, warte mal ab, was mein Kollege dazu meint.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


candy80 
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 01:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo wolf

nein ich lass nüx überprüfen, die wollen prüfen.. zu ende prüfen :o)

das ist auch wirklich so, das mein vater selbst knapp bei kasse ist ab dem 20. d. monats

es ist sogar so das ich ihm aushelfe

bin wg diesem 2 euro bescheid echt geschockt, bin gerade dabei ein widerspruchs schreiben zu erstellen kann nit schlafen





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Wolf27 ...
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 02:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Candy,

stell deinen Widerspruch mal bitte hier ein, wenn du ihn fertig hast (ohne persönliche Daten bitte!). Hier muß jetzt sorgfältig geplant und argumentiert werden, damit da nichts schief läuft.

Mein Kollege Ottokar kann dann ggfs. noch passende Paragrafen beisteuern etc., damit die ARGE da gar nicht erst auf dumme Ideen kommt. Er wird sicherlich einige Takte zu dem Fall zu sagen haben, wie ich ihn kenne.

Also, Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Wir helfen dir da gemeinsam durch.

LG Wolf





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candy80 
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 02:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


oy oy oyyyy jep ob dus glaubst oder nit, bin seit 6h hier drinn, und will ganit mehr raus

also:

sehr geehrte bla bla,

hiermit widerspreche ich dem unterstützüngsvermutungen des amtes, da ich keine unterstützüng von meinem vater erhalte.

ein gegenseitiges einstehen besteht auch nicht. es besteht weder eine gemeinsame kasse noch habe ich die möglichkeit auf das einkommen/vermögen meines vaters zuzugreifen.

unterschrift

mfg


absatz

mit meiner unterschrift bestätige ich herr blabla das ich meiner tochter candy weder finanziell noch materiell unterstüzten kann noch will. wir bilden keine BG und auch keine HG. meine tochter bildet mit ihren 28 jahren eine eigene BG und ich bin ihr schon seit 3jahren kein unterhalt mehr schuldig.

unterschrift

hochachtungsvoll

???????????





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Jenny78 
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...   Erstellt am 27.06.2008 - 08:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,


also selbst rückwirkend die Zahlungen ab Januar bis Mai mit lediglich nur 198 € ALG II würde ich anfechten denn dir stünden mindestens 347 €bzw ab Juli dann 351 € zu.

Zudem kann dein Vater ein Mietzuschuss von dir verlangen, was ich auch tun würde wenn er selbst ab dem 20 knapp bei Kasse ist, in Form eines Untermietvertrages, denn er muss dich weder kostenlos bei sich wohnen lassen noch dich mit 28 Jahren unterstützen.

Hier will das Amt ganz klar sein Geld behalten und etwas auf den vater abschieben was unrechtens ist!

Ich würde Überprüfungsantrag stellen rückwirkend und Widerspruch einlegen bezüglich der NUR 2 €....

LG Jenny78

P.S: Und vor allem würde ich KEINE Abrechnungen mehr deines Vaters einreichen, darauf haben die nämlich kein Recht! Du bildest eine eigene BG !





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Niemand hat mich gefragt ob ich auf dieser Welt leben will, also hat mir auch niemand zu sagen wie ich zu Leben habe!

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