Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Popcorn123 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.11.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 12:16 | |

Hallo,
es ist noch nicht 1 Monat her, dass ich der Arge
"Angabe zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit"
gemacht habe. Dabei habe ich einen Kontoauszug vorgelegt, auf dem ich selbst eine Einzahlung vorgenommen habe.Daraus versucht man jetzt mir einen Strick zu drehen.Ich hatte das Geld von einer Bekannten bekommen um ihr davon einen PC zu bestellen. (200.- €)!
So, jetzt habe ich gleichen Formulare hier wieder liegen, die ich vor einem Monat schon ausgefüllt hatte.
Kann mir jemand helfen und sagen, was ich der ARGE am besten schreiben soll? Ich denke, wenn ich bei der Wahrheit bleibe, denken die dass ich einen riesiegen illegalen PC- Handel betreibe.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen!
Vorab vielen Dank!
|
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 12:31 | |
Dann musst du mit dieser Bekannten einen schr. Auftrag über diesen Kauf und die Bezahlung desselben abschließen und diesen als Nachweis, das es sich dabei nur um eine Kostenerstattung handelt, dem Amt vorlegen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
popcorn123 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.11.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 20.11.2008 - 19:43 | |

Ottokar schrieb
Dann musst du mit dieser Bekannten einen schr. Auftrag über diesen Kauf und die Bezahlung desselben abschließen und diesen als Nachweis, das es sich dabei nur um eine Kostenerstattung handelt, dem Amt vorlegen.
|
|
popcorn123 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.11.2008 Beiträge: 3 Nachricht senden | Erstellt am 20.11.2008 - 19:45 | |

|
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
bareinzahlung | hartz 4einzahlungen auf kontoauszügen | hartz 4 bareinzahlung ohne angabe | bareinzahlung hartz 4 | alg2 bargeldeinzahlung | arbeitslosengeld ii kontoauszüge bareinzahlungen | bargeldeinzahlung einkommen | hartz 4 bargeld einzahlung | hartz iv unterstützung von bekannten