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Popcorn123 
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...

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Beiträge: 3
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...   Erstellt am 09.11.2008 - 12:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 



Hallo,
es ist noch nicht 1 Monat her, dass ich der Arge
"Angabe zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit"
gemacht habe. Dabei habe ich einen Kontoauszug vorgelegt, auf dem ich selbst eine Einzahlung vorgenommen habe.Daraus versucht man jetzt mir einen Strick zu drehen.Ich hatte das Geld von einer Bekannten bekommen um ihr davon einen PC zu bestellen. (200.- €)!
So, jetzt habe ich gleichen Formulare hier wieder liegen, die ich vor einem Monat schon ausgefüllt hatte.
Kann mir jemand helfen und sagen, was ich der ARGE am besten schreiben soll? Ich denke, wenn ich bei der Wahrheit bleibe, denken die dass ich einen riesiegen illegalen PC- Handel betreibe.

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen!
Vorab vielen Dank!




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 09.11.2008 - 12:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dann musst du mit dieser Bekannten einen schr. Auftrag über diesen Kauf und die Bezahlung desselben abschließen und diesen als Nachweis, das es sich dabei nur um eine Kostenerstattung handelt, dem Amt vorlegen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

popcorn123 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 09.11.2008
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 20.11.2008 - 19:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    Dann musst du mit dieser Bekannten einen schr. Auftrag über diesen Kauf und die Bezahlung desselben abschließen und diesen als Nachweis, das es sich dabei nur um eine Kostenerstattung handelt, dem Amt vorlegen.




popcorn123 
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Registriert seit: 09.11.2008
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 20.11.2008 - 19:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 






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