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Sonnengott  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 200 Nachricht senden | Erstellt am 17.06.2008 - 10:04 | |
@IchMagMich
Leider muss ich Dir sagen, dass Du dich gewaltig irrst bzw. Du an einen sehr unwissenden Anwalt geraten bist. Es gibt diverse Urteile sowie in der Vergangenheit diverse Einsweilige Verfügungen die Erwirkt worden sind um ein Konto vor der Kündigung zu schützen. Die Selbstverpflichtung der Banken ist für die Banken bindend, dies ist mehrfach vor Gericht durchgesetzt worden. In sehr vielen Fällen -wie man hier im Forum zum Glück auch sehen konnte- genügt es bereits den Ombudsmann hinzu zu ziehen.
Die Banken dürfen Dir das Konto nur unter bestimmten Gründen kündigen. Wenn man zb. einen Mitarbeiter bedroht hat oder die Bank belogen hat und hierdurch schwerwiegender Schaden entstanden ist. Es müssen wirklich absolut schwerwiegende Gründe sein. Kontopfändungen und Hartz 4 ist KEIN Grund einer Kündigung. Ich würde mir mal die AGB´s Deiner alten Bank durchlesen und Sie deinem Anwalt mal um die Ohren werfen....
Signatur Meine Beträge enhalten alleinig meine Meinung. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, möchte er mich doch bitte kontaktieren, damit ich den Beitrag bei Bedarf entfernen kann.
"ich heiße sonnengott und bin hartzoholiker" |
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Umlaut Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 28.11.2007 Beiträge: 18 Nachricht senden | Erstellt am 06.07.2008 - 22:09 | |
Hartzgeschaedigt58er schrieb
Kann man nicht einfach zur ganz normalen Sparkasse gehen? Da braucht man doch als Hartz-Empfänger noch nicht mal Gebühren zu bezahlen, oder?
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Sonnengott schrieb
Was auch sehr oft üblich ist und grundsätzlich untersagt ist von Hartz 4-Empfängern eine extra Kontogebühr zu verlangen. Ebenso üblich und untersagt ist eine Gebühr beim Eingang von Kontopfändung bzw. eine Kontopfändungsgebühr. |
Genau das war eine der Bedingungen, daß man mir 2005 ein Konto bei der SK gab, nach dem 2. Versuch und einer Ablehnung.
SK ist alles andere als günstig für Erwerbslose! Wie werden doch so richtig schön geschröpft - so empfinde ich meine SK!
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clivie  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 262 Nachricht senden | Erstellt am 12.07.2008 - 16:16 | |
Hallo @ all,
was auch immer noch üblich, obwohl von Gerichten mehrfach untersagt, ist die Gebühr wenn eine Lastschrift zurückgezogen wird. Ich selber habe mir vor einigen Jahren, in 2004 das Geld bei meiner Bank bzw. Banken zurückgefordert und bekommen. Selbst andere Stellen, wie Versicherungen usw. versuchen immernoch dieses Argument "die Bank hat und die Gebühr in Rechnung gestellt" anzubringen, leider kommen sie damit bei manchen Kunden auch immer noch durch.
LG
Clivie
Signatur wenn du denkst es geht nichts mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her |
Gockelchen Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.08.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 09.08.2008 - 17:04 | |
Was die Kontoeröffnung bei der Sparda Bank angeht, muß ich aber sagen, wir hatten das versucht, haben auch eine K-Pfändung am laufen, und auf Grund dessen haben wir bei der Sparda Bank kein Konto bekommen. Im Moment sind wir bei der Sparkasse, und wollten eigentlich den Kredit von meinem Männe mit weniger ansetzen, als wir jetzt bezahlen, die SPk lässt sich darauf aber nicht ein, auch wegen der Pfändung.
Wir wissen in dem Punkt auch nicht, was wir sonst noch machen können.
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Sonnengott  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 15.02.2008 Beiträge: 200 Nachricht senden | Erstellt am 11.08.2008 - 12:38 | |
@Gockelchen
Auch in deinem Fall gibt es sicherlich eine Lösung.
Schilder doch mal das Problem etwas genauer. Vielleicht machst du ja einen eigenen Thread auf, dann kann man dir in dem speziellem Fall sicherlich besser helfen.
Bis jetzt kann ich folgendes nur erahnen...
Pfändung auf dem Konto bei der Sparkasse. Sparkasse kündigt euch nicht das Konto, da ihr ja fleißig eure Raten weiter abbezahlt. Die Bank wird euch die Raten ganz sicher nicht kleiner gestalten.... Die werden sich denken bevor die gar kein Geld mehr haben noch ordentlich was rausschlagen. Solltet ihr aber keine Raten mehr zahlen können wird euch die bank ganz rechtmäßig euer konto künidgen können.
Wie gesagt in nem eigenem Thread kann man dir hier aber sicherlich besser helfen.
Falls ihr alg2-empfänger seit, kann ich nur raten bei einer anderen bank nichts von der pfändung zu erzählen. ihr seit hierzu nicht verpflichtet. dass ihr alg2-empfänger seit, genügt als vermögenshinweis. Schufa auf keinen Fall unterschreiben. Hier sehen die Gläubiger dass ihr ein anderes Konto habt und schon habt ihr die nächste pfändung an der backe.
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rgmbh821971  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 5 Nachricht senden | Erstellt am 21.09.2008 - 14:28 | |
Hallo alle zusammen,
hier in Berlin kannst Du zur Deutsch Bank oder auch Dresdner Bank gehen um als HarzIV Empfänger ein Guthaben Konto auch mit negativer Schufer zu eröffnen.
Die Dresdner Bank fragt nicht einmal bei der Schufa nach.
rgmbh821971 
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michabe Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 23.09.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 23.09.2008 - 22:31 | |
Hallo Alle.
Kann ich nur Bestätigen. Bin bei der Dresdner Bank und die sind sogar äußerst Kullant.
Stadtsparkassen sind als Banken der Kommunen verpflichtet Konten für HartzIv 'ler zu eröffnen.
Signatur FMTHA |
michabe Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 23.09.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 23.09.2008 - 22:38 | |
Schufa nie unterschreiben und Pfändungen nicht angeben.Aber selbst das sind keine Ablehnungsgründe.
Bei Hartz empfängern muss davon ausgegangen werden das Verbindlichkeiten bestehen , da der Hartz-Bezug in der Regel keine Schuldentilgung zuläßt.
AUFGRUND DER SELBSTVERPFLICHTUNG DER BANKEN MÜSSEN KONTEN ERÖFFNET WERDEN:Auf Guthaben-basis .
Signatur FMTHA |
BitteeinBit Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 13.10.2008 Beiträge: 25 Nachricht senden | Erstellt am 15.10.2008 - 20:55 | |
Sonnengott schrieb
Hallo,
ich habe in dieser Hinsicht einschlägige Erfahrungen gemacht und erfolgreich etwas gegen einen Kontokündigung unternommen.
1. Es ist schlichtweg falsch, dass es eine Gesetz gibt in dem es geregelt ist, dass jede Bank verpflichtet ist einem ein Konto zu geben. Es besteht lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung beim Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA). Damit sind sie schon irgendwie verpflichtet, aber leider nun mal nicht rein vom Gesetz her.
2. Damit wäre also jede Bank verpflichet ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Viele weigern sich, aber auch hier gibt es Mittel und Wege. Jede Bank hat einen zuständigen Ombudsmann bei dem man sich Beschweren kann. Wenn dies nicht fruchtet kann sogar gerichtlich vorgegangen werden.
3. Kontopfändung oder Beziehung von Hartz 4 ist KEIN Kündigungsgrund. Sofort gegen diese Kündigung schriftlich vorgehen. Aber vorbereitet vorgehen. Zuständigen Ombudsmann raussuchen. Die Kenntniss erwähnen. Sogar mit Einstweiliger Verfügung drohen. Diese Gegemfalls sogar durchziehen.
Im Momant ist es einfacher um ein bestehendes Konto zu kämpfen, denn es ist schwerer ein neues Konto zu bekommen. Sollte bei dir schon eine Pfändung auf dem Konto liegen, dann trotzdem behalten und versuchen IN RUHE eine neues zu bekommen oder dieses gar behalten. Ende des Jahres kommt das P-Konto. Bei dem jedes Konto rein auf Antrag bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt ist inkl. Onlinebanking und ec-karte.
Falls noch Fragen bestehen bin ich gerne bereit Auskunft zu geben. Wie gesagt ich hab da meine einschlägigen Erfahrungen gemacht.
Ach so ganz wichtig bei dem Versuch ein neues Konto zu eröffnen. Es ist nicht notwendig die Schufaklausel zu unterschreiben. Bei einen Guthabenkonto ist dies nicht erforderlich und sogar rechtswidrig.
Hier brauch man auch nicht auf Druck der Banken reagieren.
Bei einem neuem Konto sucht euch EINE bestimmte Bank.
Tretet sauber und gepflegt auf. Habt dabei:
- Personalausweis
- unterlagen über den Ombudsmann der Bank
- einen Ausdruck aus von der Selbstverpflichtung bei der ZKA
- fragt ganz gezielt nach einen reinem Guthabenkonto.
Hier dürfen euch keine Leistungen verwehrt werden. Zb. Onlinebanking gerade Banken versuchen mit Onlinebanking die Schufaunterschrift zu erzwingen. Unterschreibt keine Schufa euer Konto erscheint in der Schufa und ihr habt die nächste Pfändung an der Backe.
Ich suche heute oder die Tage noch die Selbstverpflichtung raus und gucke noch mal spezielle wo man die Ombudsleute erreicht. Soweit ich weiß sind die direkt auf den Internetseiten der bank zu finden.....
so ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen
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Habe auch Pfändungen auf meinem Konto und dadurch natürlich keine Karte und kann auch kein onlinebanking machen . Wie soll ich das " P " "Konto" vertstehen und gibt es das bei jeder Bank ? Ich bin bei der Stadtsparkasse
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Travemuende  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 29.09.2007 Beiträge: 106 Nachricht senden | Erstellt am 16.10.2008 - 16:25 | |
Frag mal Deine Stadtsparkasse auf die Verpflichtung der Banken und Sparkassen an.
Sie müssen Dir ein Konto auf Guthabenbasis einräumen.Ich bin auch bei der Stadtsparkasse, habe ein reines Guthabenkonto,online banking inkl. Habe auch zwei Pfändungen auf dem Konto, trotzdem läuft es einwandfrei!
LG Travemuende
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