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Lupo 
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 08.05.2008
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...   Erstellt am 11.05.2008 - 20:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wer kennt eine Bank, die auch Hartz 4 Empfanger akzeptiert. Meine VoBa hat mich 1. denunziert, 2. das Konto gekündigt.
Nun will ich auch nicht mehr.
L.




Thorsten ...
Star User
......

...

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Registriert seit: 22.09.2007
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...   Erstellt am 11.05.2008 - 21:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Eigentlich sollte das jede Bank machen. Die haben sich alle verpflichtet jedem ein Guthabenkonto zu geben. Also geh zu irgendeiner Bank und bestehe darauf das du ein Guthabenkonto bekommst.




Brina 
Durchstarter
...

...

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Registriert seit: 09.05.2008
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...   Erstellt am 11.05.2008 - 23:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

also meines Wissens nach muss es nicht jede Bank amchen. Die Banken wir z.b die SB, muss es net machen, die können einen ablehnen, haben Sie auch bei gemacht. Ich habe mich dann erkundigt. Die PoBank, Sparkasse und Volksbank jedoch gehören zu denen die verpflichtet sind ein konto zu eröffnen.

LG Sabrina





Signatur
LG Sabrina

Lupo 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 08.05.2008
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...   Erstellt am 12.05.2008 - 02:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hängt das etwa damit zusammen, daß sie den Status der Gemeinnützigkeit haben?
L.




Bonita 
Sehr Aktiv
.........

...

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Registriert seit: 27.03.2008
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...   Erstellt am 12.05.2008 - 09:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ob das mit Gemeinnützigkeit zu tun hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber gesetzlich sind sie alle dazu verpflichtet, kam mal in WISO.
Nur manche halten sich nicht an die Spielregeln.
Klar kann man sich auch dagegen wehren, nur wer will denn mit jemanden einen Vertrag eingehen, wo man unerwünscht ist?? Deshalb such Dir ne andere Bank.
Commerzbank stellt einem auch ein Guthabenkonto zur Verfügung.
Gruß Kerstin

[Dieser Beitrag wurde am 12.05.2008 - 09:05 von Bonita aktualisiert]




schnattchen ...
Super Star
............

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...   Erstellt am 12.05.2008 - 17:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Die Postbank stellt einem auch problemlos ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung.

Frag einfach mal nach.





Signatur
Wirklich reich ist, wer mehr Träume in seiner Seele hat, als die Realität zerstören kann.

Sonnengott ...
Super Star
............

...

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...   Erstellt am 12.05.2008 - 21:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
ich habe in dieser Hinsicht einschlägige Erfahrungen gemacht und erfolgreich etwas gegen einen Kontokündigung unternommen.

1. Es ist schlichtweg falsch, dass es eine Gesetz gibt in dem es geregelt ist, dass jede Bank verpflichtet ist einem ein Konto zu geben. Es besteht lediglich eine freiwillige Selbstverpflichtung beim Zentralen Kreditausschuss der Banken (ZKA). Damit sind sie schon irgendwie verpflichtet, aber leider nun mal nicht rein vom Gesetz her.

2. Damit wäre also jede Bank verpflichet ein Konto auf Guthabenbasis zu eröffnen. Viele weigern sich, aber auch hier gibt es Mittel und Wege. Jede Bank hat einen zuständigen Ombudsmann bei dem man sich Beschweren kann. Wenn dies nicht fruchtet kann sogar gerichtlich vorgegangen werden.

3. Kontopfändung oder Beziehung von Hartz 4 ist KEIN Kündigungsgrund. Sofort gegen diese Kündigung schriftlich vorgehen. Aber vorbereitet vorgehen. Zuständigen Ombudsmann raussuchen. Die Kenntniss erwähnen. Sogar mit Einstweiliger Verfügung drohen. Diese Gegemfalls sogar durchziehen.

Im Momant ist es einfacher um ein bestehendes Konto zu kämpfen, denn es ist schwerer ein neues Konto zu bekommen. Sollte bei dir schon eine Pfändung auf dem Konto liegen, dann trotzdem behalten und versuchen IN RUHE eine neues zu bekommen oder dieses gar behalten. Ende des Jahres kommt das P-Konto. Bei dem jedes Konto rein auf Antrag bis zur Pfändungsfreigrenze geschützt ist inkl. Onlinebanking und ec-karte.

Falls noch Fragen bestehen bin ich gerne bereit Auskunft zu geben. Wie gesagt ich hab da meine einschlägigen Erfahrungen gemacht.

Ach so ganz wichtig bei dem Versuch ein neues Konto zu eröffnen. Es ist nicht notwendig die Schufaklausel zu unterschreiben. Bei einen Guthabenkonto ist dies nicht erforderlich und sogar rechtswidrig.
Hier brauch man auch nicht auf Druck der Banken reagieren.

Bei einem neuem Konto sucht euch EINE bestimmte Bank.

Tretet sauber und gepflegt auf. Habt dabei:
- Personalausweis
- unterlagen über den Ombudsmann der Bank
- einen Ausdruck aus von der Selbstverpflichtung bei der ZKA
- fragt ganz gezielt nach einen reinem Guthabenkonto.
Hier dürfen euch keine Leistungen verwehrt werden. Zb. Onlinebanking gerade Banken versuchen mit Onlinebanking die Schufaunterschrift zu erzwingen. Unterschreibt keine Schufa euer Konto erscheint in der Schufa und ihr habt die nächste Pfändung an der Backe.

Ich suche heute oder die Tage noch die Selbstverpflichtung raus und gucke noch mal spezielle wo man die Ombudsleute erreicht. Soweit ich weiß sind die direkt auf den Internetseiten der bank zu finden.....

so ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen





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Meine Beträge enhalten alleinig meine Meinung. Wenn sich jemand beleidigt fühlt, möchte er mich doch bitte kontaktieren, damit ich den Beitrag bei Bedarf entfernen kann.

"ich heiße sonnengott und bin hartzoholiker"

Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 13.05.2008 - 02:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Lupo,

zu den guten Tipps von Sonnengott hier mal ein Urteil, dass ich bei Tacheles gefunden habe: Jedermannkonto

Hier noch ein interessanter Link: Kontoverweigerung Hier sind auch die jeweiligen Links zu den Ombudsstellen der privaten und der öffentlichen Banken zu finden!

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

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...   Erstellt am 13.05.2008 - 11:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich pinne das Thema mal oben an. Ich denke, das ist für viele Betroffene wichtig.

[Dieser Beitrag wurde am 13.05.2008 - 11:28 von Ottokar aktualisiert]





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Sonnengott ...
Super Star
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...   Erstellt am 13.05.2008 - 22:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mir ist da noch was eingefallen.
Ein typischer "Kündigungsgrund" ist folgendes.

In den AGB´s der Banken ist folgender Vers so oder ähnlich hinterlegt.

Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist

Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbeziehungen ist zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Bank, auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden, deren Fortsetzung unzumutbar werden lässt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor

Jetzt der Absatz:
-wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden oder der Werthaltigkeit einer Sicherheit eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Rückzahlung des Darlehens oder die Erfüllung einer sonstigen Verbindlichkeit gegenüber der Bank - auch unter Verwertung einer hiefür bestehenden Sicherheit gefährdet ist oder......

Das Fett gedruckte verwenden sehr viele als Kündigungsgrund gerade bei Hartz 4-Empfängern oder Pfändungen.

Euch kann aber aus diesem Grund nicht das Konto gekündigt werden. Da müssen schon sehr gravierende Gründe her.

Was auch sehr oft üblich ist und grundsätzlich untersagt ist von Hartz 4-Empfängern eine extra Kontogebühr zu verlangen. Ebenso üblich und untersagt ist eine Gebühr beim Eingang von Kontopfändung bzw. eine Kontopfändungsgebühr.

Die Links der Ombusstellen hat ja Wolf schon rausgesucht so muss ich mir die Mühe nicht mehr machen. Thx hierfür.

Einen Tip noch am Rande sollte euch die Kontoeröffnung verweigert werden, bittet schriflich um eine Begründung. Dieser Weg ist unbedingt erforderlich um bei der Ombudstelle auf offene Ohren zu stoßen.

Dokumentiert jedes Gespräch und bittet per Email (Kostenersparniss und ihr habt nen Sendebericht) um bestätigung des Gespräches. Jede Bank hat eine Emailadresse und wenn es nur die Infoadresse ist. Bleibt hartnäckig, aber immer freundlich. Bestimmt aber freundlich. Auch dieses alles sammeln und der Ombudstelle gegemfalls zur Verfügung stellen. Egal ob ihr eine Antwort erhalten habt oder nicht.





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