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Ricardo ...
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Registriert seit: 01.11.2007
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 15:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

meine Freundin (22) und ich (26) beziehen beide Bafög (Uni Bafög) und für unseren gemeinsamen Sohn (2) haben wir bisher immer Unterstützung vom JobCenter erhalten, nun hat sich ; Zitat "...mal jemand hingesetzt und nachgerechnet!"

Ende vom Lied war das sie uns kein weiteres Sozialgeld für unseren Sohn zahlen wollten, da sie nach ;Zitat "Hausanweisung!"; unser Bafög voll als Einkommen anrechnen.

Wir haben erstmal Widerspruch eingelegt, leider gabs nichtmal bei meinem Studentenwerk/Bafögamt etwas Hilfe zu dem Thema, deren Meinung war "ich solle doch den Mund halten und froh sein die Gelder der letzten 2 Jahre nicht zurückzahlen zu müssen!".

Hier aber ein Hinweis aus einem anderen Forum, für alle die in ähnlicher Situation sind und von den JC abgeschreckt werden!

SGB II-Wissensdatenbank, Eintrag 10008 zu § 11:

"Die Ausbildungsförderung ist bestimmt für den Lebensunterhalt und die Ausbildung. Eine Zuordnung dieses Einkommens auf andere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft/ Haushaltsgemeinschaft würde eine Verfälschung der dem Auszubildenden in voller Höhe und allein zugedachten Ausbildungsförderung darstellen.
Somit ist BAB/Bafög ausschließlich dem BAB/Bafög-Bezieher als Einkommen zuzuordnen (sowohl in der Bedarfsgemeinschaft als auch in der Haushaltsgemeinschaft)."

MfG Ricardo




Wolf27 ...
Moderatorin
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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 15:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ricardo,

ich kann in deinem Beitrag keine Frage zu dem Thema finden. Kommt die noch?

Falls nicht, wäre es angebracht, den Beitrag in eine andere Rubrik zu verschieben. Gib mal bitte Info!

LG Wolf





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ricardo ...
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Registriert seit: 01.11.2007
Beiträge: 3
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 16:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich hatte zu dem Thema mal eine Frage gestellt, nämlich ob das JC das Bafög voll als Einkommen anrechnen darf aber der Beitrag ist weg und dieser Beitrag sollte denen dienlich sein die in ähnlicher Situation stecken, also ne Info.

Wenn das dazu der falsche Themenblock ist dann verschieb es bitte, sorry mein Fehler!




cherie ...
Moderatorin
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Beiträge: 497
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 16:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Rcardo,

könntest Du vielleicht mal den Link dazu geben ?

LG Cherie





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Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 28.11.2007 - 16:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


BAFÖG ist dein Einkommen, da bafög meistens weniger ist als ALG2, kann man daher noch eionen Zuschuß zu den ungedeckten KdU erhalten: § 22 Abs. 7 SGB II.
Jedes Mitglied der Bedarfgemeinschaft hat einen eigenen Anspruch auf ALG2/Sozialgeld. Nur weil du wegen bafög kein ALG2 erhälst, hat dein Kind trotzdem Anspruch auf Sozialgeld.
Dein Einkommen, zu dem auch bafög gehört, wird auf deinen Bedarf nach SGB II angerechnet. Bleibt dann noch Einkommen übrig, wird dieses zuerst auf den Bedarf deiner Frau/Partnerin und dann, sollte noch immer was übrig sein, auf den Bedarf deines Kindes angerechnet.
Alles andere ist rechtswidrig und daher kann die verweigerte Leistung eingeklagt werden.





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ricardo ...
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Registriert seit: 01.11.2007
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...   Erstellt am 29.11.2007 - 18:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    ...
    Dein Einkommen, zu dem auch bafög gehört, wird auf deinen Bedarf nach SGB II angerechnet. Bleibt dann noch Einkommen übrig, wird dieses zuerst auf den Bedarf deiner Frau/Partnerin und dann, sollte noch immer was übrig sein, auf den Bedarf deines Kindes angerechnet.
    Alles andere ist rechtswidrig und daher kann die verweigerte Leistung eingeklagt werden.


Mit diesem Argument kommt ja auch das JC. Mein Bafög (585€ inklusive Krankenkassenzuschuß) ist höher als der Bedarf der nach SGB2 errechnet wird.
Aber nach welcher Rechtgrundlage wird da geurteilt??
Da es sich beim Bafög doch nur zur Hälfte um wahres Einkommen und zur anderen Hälfte um ein Darlehen handelt dürfte es eigentlich nicht voll angerechnet werden, was es vom JC aber wird!

Zudem ist Bafög ja für meine Ausbildung gedacht nicht um mein Kind damit zu versorgen. siehe erster Beitrag!

@cherie http://wdbfi.sgb-2.de/ 10008 zu §11

[Dieser Beitrag wurde am 29.11.2007 - 18:59 von Wolf27 aktualisiert]




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 29.11.2007 - 19:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ricardo,
ich habe mal deinen Link "repariert". Der zeigte leider auf eine tote Seite, weil du da Kommata drin hattest. Nicht, dass du dich wunderst Wolf





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cherie ...
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...   Erstellt am 29.11.2007 - 19:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen Dank Ricardo und Danke Wolf27 ....dieses werde ich mir mal zu Gemüte führen !

LG Cherie





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Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 01.12.2007 - 16:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


1. wenn in deinem bafög ein Anteil für Krankenkasse enthalten ist, muss dieser VOR der Gegenüberstellung mit deinem Bedarf (Feststellung ob Anspruch auf Zuschuss zu den KdU) herausgerechnet werden (zweckgebundene Einnahme).

2. sofern du neben dem bafög kein weiteres Einkommen hast, darf das bafög ausschließlich auf deinen Bedarf angerechnet werden: http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p11/p11_10008.html

Da ihr schon Widerspruch eingelegt habt, solltet ihr, falls nicht schon geschehen, den unter 2. genannten Text ausdrucken und als ergänzende Begründung hinterher senden.

[Dieser Beitrag wurde am 01.12.2007 - 16:28 von Ottokar aktualisiert]





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