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pety  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 02.03.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 02.03.2008 - 19:29 | |
Hallo. Ich benötige hilfreiche Tipps und Hinweise für meine Situaton:
Ich bin 28. Wohne mit Partner und Kind in einer gemeinsamen Wohnung. Ich bin in einer Ausbildung zur Erzieherin und erhalte elternunabhängiges Bafög(467€) dazu Kindergeld für mein Kind (154€) zum Bafög kommt jetzt der neue Betreuungszuschlag von 113€.
Ich hatte schon alles versucht zu beantragen. Hartz4 Ablehnung und Kinderzuschlag Ablehnung. Immer wurde er mit eingerechnet. Ist ja verständlich, wir wohnen ja auch zusammen. Hatz4 würde ich ja nicht bekommen, da ich Bafög erhalte. Nun sind wir soweit, dass mein Partner sich eine neue Arbeit sucht und auch weg zieht. Allein kann ich aber die Wohnung nicht halten. 75qm. Wenn es klappt und er woanders Arbeit findet will ich mir eine kleinere Wohnung nehmen.
Wir hatten es uns bisl leicht gemacht, aber so ist es ja gar nicht. Er würde mir dann Unterhalt zahlen, er würde mir dann 200-250€ geben. Wenn ich dann alles zusammen rechne:
Bafög+Betr.zuschl.: 467€+113€
Kindergeld/Kind: 154€
event.Unterh. 200-250€
wäre insgesamt schon bei über 900€
Da wird uns doch kein Amt unterstützen oder?
Ist ja eigentlich viel Geld aber wenn ich dann selbst Miete zahlen muss und dann noch Zahlungen, die das Amt nicht sehen will, bin ich wieder fast aufs Minimum.
Mit Mietübernahme wäre ich ja schon zufrieden aber ich bekomme ja nichts. Geld für Umzug oder Mietkaution kann ich selbst gar nicht bezahlen von mein bisschen. (Unterhalteinberechnung nur, wenn es klappt mit Arbeit woanders) Wenn er mir dann das Geld gibt wird das ja beim Hartz Amt oder Kinderzuschlag überall angerechnet. Würde er mir kein Geld geben, wird mir doch bestimmt noch der Unterhaltsvorschuss angerechnet oder? Also müßten wir uns trennen?
Ich bin total verwirrt. Und wenn wir dem Amt sagen wir sind noch zusammen werde ich auch nichts bekommen, da er dann für uns sorgen muss.
Ich glaube ich bin ein schwieriger Fall. Da will man sich bilden und erfolgreicher werden, setzt Kinder in die Welt und wird dann noch bestraft und erhält dafür keine Unterstützung. Aber die, die nicht arbeiten gehen, werden unterstützt wo sie können. (Umzug, Einrichtung,....)
Kann jemand einer sehr verwirrten jungen Mutter, die bisl Verstand noch hat, helfen?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 03.03.2008 - 15:25 | |
Lt. Handlungsanweisung zu § 11 SGB II wird der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG wird als
zweckbestimmter Teil der Ausbildungsförderung nicht auf den Bedarf des Partners oder des Kindes als Einkommen angerechnet!
D.h. also, eure Einkommenssituation würde sich wie folgt darstellen:
du
bafög: 467€
Kinderbetreuungszuschlag § 14b BAföG: 113€
Kind
KiGe: 154€
Unterhalt: 250€
gesamt: 984€
anrechnen darf das Amt davon:
du
bafög 467€ - 20% (93,40€) = 373,60€
Kind
KiGe 154€ + Unterhalt 250€ = 405€
Du hast keinen Anspruch auf ALG II, aber dein Kind hat ev. einen Anspruch.
Das kommt darauf an, wie alt es ist (Höhe des Regelsatzes) und wie hoch sein Anteil an den KdU ist. Wenn sein Einkommen (405€) nicht zur Deckung dieser Kosten ausreicht, kann es ALG II oder Sozialgeld nach SGB II erhalten.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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