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Barry Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 19.05.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 04.06.2008 - 16:00 | |
Hallo,
meine 22jährige Tochter lebt bei uns in der Bedarfsgemeinschaft und erhielt bisher aufgrund ihrer schulischen berufsqualifizierenden Ausbildung Bafoeg von € 192,-- pro Monat, was mit dem Alg2 verrechnet wurde. Ab August 2008 besucht sie für ein Jahr ein Kolleg, um ihre Allgemeine Hochschulreife/Abitur zu erlangen und anschließend ins Berufsleben treten zu können. Das Bafoeg, welches sie ab August 2008 erhält, würde dann zusammen mit dem Kindergeld zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ausreichen; die Summe liegt höher als die Regelleistzung der ARGE mit dem quotalen Anteil der Mietkosten.
Da ich zum 01.07.2008 einen neuen Bewilligungsantrag stellen muss, meine folgenden Fragen:
1) Fällt meine Tochter nun aus der Bedarfsgemeinschaft heraus bzw. kann sie diese "verlassen"?
2) Oder wird das Beafoeg seitens der ARGE verrechnet?
3) Kann ich ihr ihr bisheriges Zimmer evtl. untervermieten, um die Kosten für die ARGE zu mindern, da ich ja dann voraussichtlich nur 2/3 der Mietkosten von der ARGE erhalte? Stimmt das?
Ich möchte hierzu noch bemerken, dass meine Tochter unabhängig davon geplant hat, in Kürze (September/Oktober 2008) auszuziehen und eine eigene Wohnung zu nehmen und sie, soweit ich informiert bin, dies auch tun kann, da sie ja dann nicht mehr auf die ARGE "angewiesen" ist und ihren eigenen Lebensunterhalt sichern kann.
Vielen Dank im voraus für Antworten und Hinweise.
Grüße von
Barry
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 04.06.2008 - 18:48 | |
Hallo Barry,
sehr viele Infos findest du hier: BAföG 2008: Das neue BAföG und hier: Hilfe beim Bafög
zu 1: Wenn sie für die Schule umzieht, denke ich ja. 
zu 2: BAföG und ALG II schließen sich gegenseitig aus.
zu 3: Das ist so nicht richtig. Gehen wir mal davon aus, dass deine Tochter aus der BG rausfällt; dann besteht diese ja nur noch aus zwei BG-Mitgliedern. Die KdU werden dann also nicht mehr durch 3 sondern durch 2 geteilt (vereinfacht ausgedrückt).
Ob deine Tochter "ausziehen" kann, weiß ich jetzt nicht ganz genau. Da sie ja keine Arbeit aufnimmt, sondern eine Ausbildung macht, kann es ja passieren, dass sie nach erfolgreichem Abschluß keine Arbeit findet. Ist sie dann noch unter 25 J., kann die ARGE sie m. M. nach wieder auf ihr Elternhaus verweisen.
@ Ottokar: Korrigier mich bitte, wenn ich hier falsch liege. Danke! 
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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