<Mella> unregistriert
| Erstellt am 02.12.2007 - 21:30 |  |
Sehr geehrter Herr Geburtig,
wg. einem Bandscheibenvorfall kann ich nicht mehr ins Fitnes-Studio gehen und möchte daher eine außerordentliche Kündigung mit ärztlichem Attest dort einreichen.
1.) Was genau muss wesentlich in diesem Attest von meinem Orthopäden stehen, damit das Studio nichts einwenden kann.
2.) Wie sollte der Wortlaut der Kündigung ausfallen, so dass es keine "Komplikationen" gibt.
3.) Muß ich bei der außerordentlichen Kündigung eine zeitliche Frist beachten und wäre die Kündigung in diesem Falle fristlos?
Vielen Dank & freundlichen Grüße
Mella
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Geburtig

    

Status: Offline Registriert seit: 06.01.2005 Beiträge: 626 Nachricht senden | Erstellt am 03.12.2007 - 15:17 |  |
zu 1.) Wenn Sie die Infos zur Rechtsprechung ordentlich lesen, können Sie Ihrem Arzt auch entsprechende Hinweise geben:
"Lassen die von dem Nutzer eines Fitnessstudios vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen nicht erkennen, wie lange und inwieweit ihm die Nutzung des Studios aus gesundheitlichen Gründen unmöglich ist, so kann darauf eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses nicht gestützt werden."
http://www.razyboard.com/system/morethread-ag-bad-homburg-unzureichende-atteste-fuer-kuendigung-eines-fitnessstudionutzungsvertrags-joachim_geburtig-309374-784826-0.html
zu 2.)....Hiermit kündige ich auf Grundlage beiliegender ärztlicher Bescheinigung mein Vertragsverhältniss fristlos aus wichtigem Grund (Grund einfügen).
Ich bitte Sie mir bis zum... das Ende des Vertragsverhältnisses zu bestätigen, sollte keine Nachricht bis zu o.g. Termin bei mir eingehen, gehe ich davon aus, das zum ... das Vertragsverhältnis endet und keine gegenseitigen Forderungen mehr bestehen (ggf. Alternativen einarbeiten)....
zu 3.)Sie sollten die Kündigung unverzüglich aussprechen.
Lassen Sie sich ggf. durch eine Verbraucherzentrale bei weiteren Fragen beraten.

Signatur Joachim Geburtig Mail: rostock@geburtig.info Homepage: http://www.geburtig.info

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