DieRomi 


Status: Offline Registriert seit: 29.10.2004 Beiträge: 7274 Nachricht senden | Erstellt am 08.08.2006 - 09:48 |  |
Jedes Jahr am 8. August darf Augsburg als einzige
Stadt Deutschlands einen zusätzlichen Feiertag begehen:
DAS HOHE AUGSBURGER FRIEDENSFEST.
Es ist seit 1950 gesetzlicher Feiertag (Art. 2 Abs.
2 Bayerisches Feiertagsgesetz)und weltweit der
einzige staatlich geschützte städtische Feiertag.
An diesem Tag, das übrigens ausschließlich die
STADT Augsburg, nicht aber deren Landkreise,
feiert, wird der *Preis des Augsburger Friedensfest"
vergeben - erstmals 1985.
Den Preis erhalten Persönlichkeiten, die sich um ein
tolerantes und friedfertiges Miteinander der
Kulturen und Religionen verdient gemacht haben. I
n der Regel wird er alle drei Jahre vergeben.
Preisträger waren u.a.
1988: Ausgezeichnet wurde Chiara Lubich aus Rom.
Sie ist Gründerin der weltweiten Fokolar-Bewegung,
die für die Einheit der Kirche und den Dialog der
Religionen arbeitet.
1991: Geehrt wurde Landesrabbiner Nathan Peter
Levinson für den jüdisch-christlichen Dialog.
1994: Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker
erhielt den Preis als Präsident des Deutschen
Evangelischen Kirchentages für die
Friedensbemühungen des Kirchentages.
2000: Die Palästinenserin Sumaya Farhat-Naser
erhielt den Preis für ihre palästinensisch-
israelische Friedensarbeit.
und zuletzt
2005: Mit der Verleihung an Michail Gorbatschow und
Christian Führer würdigt die Jury die Persönlich-
keiten als "Hauptakteure und Repräsentanten" des
gewaltfreien Verlaufs der Leipziger Montags-
demonstration am 9. Oktober 1989.

Gorbatschow trägt sich im Goldenen Saal des Rathauses ins Gästebuch der Stadt Augsburg ein.
Zur Geschichte:
Am 8. August 1629 begann die Unterdrückung der
Protestanten in Augsburg während des 30-jährigen
Krieges, die bis zur Unterzeichnung des
„Westfälischen Friedens“ 1648 anhielt.
2005 verband Augsburg den Feiertag auch mit den
Feiern zum 450. Jahrestag des Augsburger Reichs-
und Religionsfriedens von 1555, des ersten
Vertrages, der unterschiedliche Glaubensbekenntnisse
gelten ließ und gleichberechtigt behandelte.
Der Augsburger Reichs- und Religionsfrieden wurde
m 25. September 1555 auf dem Reichstag zu Augsburg
zwischen Kaiser Karl V. und den Reichsständen
geschlossen. Als Reichsgesetz für das Heilige
Römische Reich Deutscher Nation sicherte er den
Anhängern der Confessio Augustana Frieden und ihre Besitzstände zu.
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