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klopfer 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 05.10.2008
Beiträge: 23
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...   Erstellt am 16.11.2008 - 11:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ihr Lieben.
Vielleicht kann mir jemand bei der Berechnung helfen.
Ein Bekannter von mir geht ab 07. Nov wieder arbeiten.
Er bekommt Euro 900,- Brutto.
Netto Euro 700,-
Miete Euro 500,- alle Nebenkosten und Heizung
Strom Euro 60,-
Kfz Euro 60,-

Zum "Leben" verbleiben Euro 70,-
Welche Zuschüsse kann er wo beantragen?

Die Mutter lebt mit im Haushalt und hat Rente in Höhe von Euro 200,- und Grundsicherung in Höhe von Euro 250,-

für jede Hilfe.
LG klopfer




quinky 
5 Sterne Auszeichnung
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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...   Erstellt am 16.11.2008 - 12:58Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi Klopfer,

hier läuft wohl vieles schief!

1. Mutter bekommt 200€ Rente und 250€ Grundsicherung
Was soll das?
Ihr steht zu:
351€ Regelsatz
+250€ Mietanteil
-200€ Rente
= rund 400€ als Grundsicherung!!!!

Wie sieht der Bescheid aus?

2.) Wenn er 25 Jahre oder älter ist, steht ihm foldendes zu:
ALGII als Aufstockung:

351€ Regelsatz
+250€ Mietanteil
= 601€

Wie hoch ist sein anrechenbares Einkommen
700€ Netto
-250€ Freibetrag nach § 11 und 30 SGBII (*)
= 450€ anrechenbares Einkommen

601€ Bedarf - 450€ Einkommen = rund 150€ ALGII als Aufstockung!

(*) Freibetrag
sofern seine arbeitsabhängigen Kosten den Grundfreibetrag von 100€ überschreiten (Einzelaufstellung) ist der überschreitende Teil ebenfalls absetzbar (erhöht den ALGII-Aufstockungsanspruch)
Einzelaufstellung:
30,00€ Versicherungspauschale allgemein
15,33€ Werbungskostenpauschale allgemein
xxx,xx€ Kfz-Ver. ohne Kasko
0,20 x einfache Entfernung x 19 Fahrtkosten (bei 5-Tage-Woche
xx,xx€ eventuelle Riesterrente
= yyy,yy€ = Ist dieser Betrag größer 100€, ist dieser statt 100€ Grundfreibetrag absetzbar.

3. Nachdem er den Arbeitsvertrag bei der ARGE vorgelegt hat, hat die ARGE einen Aufhebungsbescheid geschickt?
Das wäre in diesem Falle rechtswidrig, weil kein neuer Antrag gestellt werden muß, sondern die ARGE lediglich das Einkommen korrekt berücksichtigen muß. Die ALGII-Aufstockung MUSS automatisch durch die ARGE erfolgen.

Gruß
Quinky





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