Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
klopfer Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 05.10.2008 Beiträge: 23 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 11:24 | |
Hallo Ihr Lieben.
Vielleicht kann mir jemand bei der Berechnung helfen.
Ein Bekannter von mir geht ab 07. Nov wieder arbeiten.
Er bekommt Euro 900,- Brutto.
Netto Euro 700,-
Miete Euro 500,- alle Nebenkosten und Heizung
Strom Euro 60,-
Kfz Euro 60,-
Zum "Leben" verbleiben Euro 70,-
Welche Zuschüsse kann er wo beantragen?
Die Mutter lebt mit im Haushalt und hat Rente in Höhe von Euro 200,- und Grundsicherung in Höhe von Euro 250,-
für jede Hilfe.
LG klopfer
|
quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 12:58 | |
Hi Klopfer,
hier läuft wohl vieles schief!
1. Mutter bekommt 200€ Rente und 250€ Grundsicherung
Was soll das?
Ihr steht zu:
351€ Regelsatz
+250€ Mietanteil
-200€ Rente
= rund 400€ als Grundsicherung!!!!
Wie sieht der Bescheid aus?
2.) Wenn er 25 Jahre oder älter ist, steht ihm foldendes zu:
ALGII als Aufstockung:
351€ Regelsatz
+250€ Mietanteil
= 601€
Wie hoch ist sein anrechenbares Einkommen
700€ Netto
-250€ Freibetrag nach § 11 und 30 SGBII (*)
= 450€ anrechenbares Einkommen
601€ Bedarf - 450€ Einkommen = rund 150€ ALGII als Aufstockung!
(*) Freibetrag
sofern seine arbeitsabhängigen Kosten den Grundfreibetrag von 100€ überschreiten (Einzelaufstellung) ist der überschreitende Teil ebenfalls absetzbar (erhöht den ALGII-Aufstockungsanspruch)
Einzelaufstellung:
30,00€ Versicherungspauschale allgemein
15,33€ Werbungskostenpauschale allgemein
xxx,xx€ Kfz-Ver. ohne Kasko
0,20 x einfache Entfernung x 19 Fahrtkosten (bei 5-Tage-Woche
xx,xx€ eventuelle Riesterrente
= yyy,yy€ = Ist dieser Betrag größer 100€, ist dieser statt 100€ Grundfreibetrag absetzbar.
3. Nachdem er den Arbeitsvertrag bei der ARGE vorgelegt hat, hat die ARGE einen Aufhebungsbescheid geschickt?
Das wäre in diesem Falle rechtswidrig, weil kein neuer Antrag gestellt werden muß, sondern die ARGE lediglich das Einkommen korrekt berücksichtigen muß. Die ALGII-Aufstockung MUSS automatisch durch die ARGE erfolgen.
Gruß
Quinky
|
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!