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SaschaK ...
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...

Status: Offline
Registriert seit: 05.06.2008
Beiträge: 31
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...   Erstellt am 28.06.2008 - 21:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

Ich habe heute einen netten Brief erhalten indem die ARGE mich auffordert eine Günstigere Wohnung zu finden oder die Nebenkosten, die meine Vermieterin um 30€ erhöht hat in einer anderen art und weise zu senken.

Ich soll ab sofort monatlich vorsprechen und meine eigenbemühungen in sachen Wohnungssuche nachweisen.
Mir werden allerdings die Zahlungen der nebenkosten wenn ich nichts finden sollte in kurzer zeit bis ende des Jahres weiter bezahlt.

Ist das so richtig was die ARGE da von mir verlangt?


Des weiteren habe ich noch eine andere Frage...

Meine Vermieterin hat mir am 06.06.08 die Fristlose Kündigung ausgesprochen, da ich von vor 6-7 Monaten noch 4 Monatsmieten offen habe.
Der Haken daran ist, den Brief hat sie nicht per post gesckickt, sondern auf den Briefumschlag geschrieben: mit Zeugen abgegeben am 6.6.08

mir stellt sich jetzt die Frage ob die Kündigung so wirksam ist, oder ob sie die Kündigung mit Nachweis wie z.b Einschreiben/Rückschein an mich senden muss?

An die ARGE habe ich den Antrag zur Übernahme der Mietschulden geleitet (mit eingangsstempel auf meiner Kopie).
Darauf hat sich die ARGE bis heute nicht gemeldet, sondern mich mit dem oben genannten Brief aufgefordert die Wohnung zu wechseln da eine Nebenkosten erhöhung eigetreten ist.
(Ich vermute ganz schwer, das die ARGE sich vor dieser Mietschulden übernahme drücken will).

Wäre klasse wenn mir da jemand helfen kann


bis dahin

mfg Sascha




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 29.06.2008 - 10:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


SaschaK schrieb

    Hallo,

    Ich habe heute einen netten Brief erhalten indem die ARGE mich auffordert eine Günstigere Wohnung zu finden oder die Nebenkosten, die meine Vermieterin um 30€ erhöht hat in einer anderen art und weise zu senken.

    Ich soll ab sofort monatlich vorsprechen und meine eigenbemühungen in sachen Wohnungssuche nachweisen.
    Mir werden allerdings die Zahlungen der nebenkosten wenn ich nichts finden sollte in kurzer zeit bis ende des Jahres weiter bezahlt.

    Ist das so richtig was die ARGE da von mir verlangt?

Meiner Meinung nach nicht.
Auf die Höhe der Nebenkosten hat der Meiter i.d.R: keinen Einfluss, das Am hat diese also immer in tatsächlicher Höhe zu zahlen.
Lies mal den "Ratgeber Angemessenheit der Kosten der Unterkunft" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".


SaschaK schrieb

    Des weiteren habe ich noch eine andere Frage...

    Meine Vermieterin hat mir am 06.06.08 die Fristlose Kündigung ausgesprochen, da ich von vor 6-7 Monaten noch 4 Monatsmieten offen habe.
    Der Haken daran ist, den Brief hat sie nicht per post gesckickt, sondern auf den Briefumschlag geschrieben: mit Zeugen abgegeben am 6.6.08

    mir stellt sich jetzt die Frage ob die Kündigung so wirksam ist, oder ob sie die Kündigung mit Nachweis wie z.b Einschreiben/Rückschein an mich senden muss?

    An die ARGE habe ich den Antrag zur Übernahme der Mietschulden geleitet (mit eingangsstempel auf meiner Kopie).
    Darauf hat sich die ARGE bis heute nicht gemeldet, sondern mich mit dem oben genannten Brief aufgefordert die Wohnung zu wechseln da eine Nebenkosten erhöhung eigetreten ist.
    (Ich vermute ganz schwer, das die ARGE sich vor dieser Mietschulden übernahme drücken will).

    Wäre klasse wenn mir da jemand helfen kann


    bis dahin

    mfg Sascha

Die Form der Kündigung ist durchaus so rechtens.
Ein Versand per Post oder gar Einschreiben ist nicht erforderlich.

In diesem Fall muss die ARGE auch deine Mietschulden nicht übernehmen, da du diese durch nicht zweckgedachten Verbrauch deiner vom Amt gezahlten Unterkunftskosten verusacht hast.
Einfach ausgedrückt: das Amt hat deine KdU gezahlt, damit ist es seinen Rechtspflichten nach § 22 SGB II nachgekommen und hat diese erfüllt. Wenn du mit dem Geld, das nur für deine Miete gedacht ist, etwas anderes machst als deine Miete zu bezahlen, ist das deine Sache, das Amt ist hier nicht mehr in der Pflicht.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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